Nur noch 15 Tage Zeit, bei der Kfz-Versicherung zu sparen

Wer wünscht sich nicht ein wenig finanzielle Entlastung in Zeiten steigender Preise. Möglichkeiten gibt es mehr als genug, man muss sie eben nur kennen und auch nutzen.

Gerade zum Jahresende bietet die Kfz-Versicherung teilweise enorm viel Potenzial, durch einen Wechsel des Tarifs oder der Gesellschaft viel Geld zu sparen. Kfz-Versicherungen sind in der Regel Jahresverträge, das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie sie nicht bis zum 30.Novemder des Jahres kündigen. Anfang November verschicken die Kfz-Versicherer die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Wollen Sie den Versicherer wechseln,  muss Ihre Kündigung in diesem Jahr spätestens am 01.Dezember bei der Gesellschaft vorliegen, da der 30.11. diesmal auf einen Sonntag fällt.

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Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, ob der Beitrag, den Sie zukünftig für Ihr Auto zahlen müssen, auch wirklich günstig ist, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Angebote vergleichen. Nur so können Sie herausfinden, ob Sie bei der Autoversicherung Geld sparen können. Selbst wenn Sie in diesem Jahr einen günstigen Tarif gewählt hatten, dann heißt das nicht, dass dieser auch im kommenden Jahr einer der günstigen ist.

Die Versicherer rechnen ganz klar mit der Bequemlichkeit vieler Verbraucher, die Rechnung einfach zu bezahlen und abzuheften. Wer nicht fragt oder vergleicht, zahlt eben mehr. Können Sie sich das noch leisten?

Es kostet Sie nur ein paar Minuten Zeit, online Ihre Kfz-Versicherung mit anderen Tarifen oder Anbietern zu vergleichen. Alles, was Sie dazu brauchen, sind die Daten aus Ihrer Zulassung bzw. der aktuellen Rechnung.

Zahlen Sie nicht mehr als nötig.

Jetzt bei der Kfz-Versicherung bares Geld sparen!

Die Kfz-Haftpflicht ist, wie der Name sagt, Pflicht in Deutschland, wenn Sie ein Auto oder Motorrad zulassen wollen. Denn mit dieser Haftpflicht sind alle Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen, gedeckt. Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wird ausschließlich zu den im Antrag angegebenen Zwecken verwendet. Das heißt, wenn Sie Ihren privat versicherten PKW gewerblich nutzen oder gar vermieten, muss der Versicherer im Schadenfall nicht zahlen. 

Neben der Kfz-Haftpflicht besteht für jeden zusätzlich die Möglichkeit, eine Fahrzeugversicherung (Kasko) abzuschließen. Die Kasko muss man nicht, kann man jedoch abschließen. Und in vielen Fällen lohnt sich das. Damit sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.

Hier unterscheiden die Versicherer in Teil- und Vollkasko.

Mit einer Teilkaskoversicherung schützen Sie sich vor Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst verursacht haben, wie beispielsweise Schäden durch Brand oder Explosionen, Hagel, Blitzschlag oder Sturm, Diebstahl wie auch unberechtigten Gebrauch und natürlich Unfälle mit Haarwild.

Die Vollkaskoversicherung tritt generell für alle Schäden ein, die an Ihrem Fahrzeug entstehen bzw. durch einen Unfall verursacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder der Unfallgegner. Selbst wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder fremde Personen Ihr Auto mutwillig beschädigen, sind Sie über die Vollkasko abgesichert.

Schäden, die Sie grob fahrlässig verursachen, werden in der Regel jedoch nicht gedeckt. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, die durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer verursacht werden. Auch kleine Unaufmerksamkeiten, z.B. das Suchen von herunter gefallenen Gegenständen während der Fahrt, die zu einem Unfall führen, sind nicht gedeckt. Hier kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Neuwagen in den ersten Jahren der Nutzung äußerst empfehlenswert. Viele Verbraucher lassen diese jedoch Jahr für Jahr ungeprüft weiterlaufen und verschenken damit schon eine ganze Menge Geld.

Die Prämie für eine Kraftfahrtunfallversicherung können Sie sich auf jeden Fall sparen, wenn Sie beispielsweise eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen haben.

Auch die Insassenversicherung ist überflüssig, da die Insassen (Mitfahrer) bei Personenschäden bereits über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters abgesichert sind. Der Fahrzeughalter selbst ist über seine private Unfallversicherung abgesichert, die auch in dem Fall zahlt.

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung richtet sich in erster Linie nach dem Fahrzeugtyp, dem Zulassungsort  (Regionalklasse), der eigenen Fahrpraxis sowie der Zahl der bisherigen Unfälle (Schadensfreiheitsklasse). Auch der Beruf des Fahrzeughalters, die jährliche Kilometerleistung oder auch die Zahlweise haben Einfluss auf den Beitrag. Vor allem bei monatlicher Zahlweise kassieren die Versicherer Zuschläge von 5 bis 7 Prozent. Sinnvoller ist es, den Jahresbeitrag Monat für Monat auf einem Tagegeldkonto anzusparen und nur einmal im Jahr an die Versicherung zu zahlen. Damit sparen Sie sich die Zuschläge.

Die Leistungen sind nahezu bei allen Kfz-Versicherern gleich, die Beitragsunterschiede können jedoch erheblich sein.

Deswegen lohnt es sich in jedem Fall, Vergleichsangebote einzuholen. Das bedeutet noch nicht, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung gleich kündigen müssen. Haben Sie ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie Ihren Versicherer fragen, ob er Ihnen auch einen günstigeren Tarif anbieten kann. In der Regel haben die Versicherer einen gewissen Spielraum bzw. einen preisgünstigeren Tarif. Diesen bekommt jedoch nur der, der danach fragt.

Fragen kostet nichts, kann Ihnen im Idealfall jedoch einige hundert Euro im Jahr sparen. Denken Sie immer daran, es ist Ihr Geld, zahlen Sie es nicht leichtfertig an eine Versicherung, ohne vorher zu überprüfen, ob es diese Leistung nicht bei einer anderen Gesellschaft günstiger gibt.

Im Zeitalter des Internets können Sie in nur wenigen Minuten herausfinden, ob der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung günstig ist.

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