Die Riesterrente - Ausgleich für Absenkung des Nettorentenniveaus
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die der Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten fördert. Eingeführt wurde sie im Rahmen der Rentenreform 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau eines sogenannten Eckrentners (45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt) von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
D.h. die Riester-Rente gleicht nur diese Absenkung des ursprünglichen Rentenniveaus aus. Damit ist sie keine ausreichende Altersvorsorge, sondern dient nur der "Lückenschließung". Deswegen sollte eigentlich jeder, der anspruchsberechtigt ist, diese Möglichkeit auch nutzen. Denn betroffen von dieser Absenkung sind alle Pflichtversicherten.
Mein TIPP: Wenn Sie gern wissen möchten, ob sich ein Riestervertrag überhaupt für Sie lohnt und falls Sie bereits einen Vertrag für sich abgeschlossen haben und nun unsicher sind, ob Sie auch wirklich die richtige Wahl getroffen haben, dann finden Sie in dem Selbstlernkurs ‘Augen auf beim Riestern’ garantiert die passenden Antworten auf Ihre Fragen:
Es gibt verschiedene förderfähige Sparformen, wie
Bei Lebens- und Rentenversicherungen fallen in der Regel sehr hohe Abschlußkosten sowie auch laufende Verwaltungskosten an, allgemein ist die Kostenstruktur oft sehr intransparent. Sie als Kunde erfahren meist nicht, welcher Anteil des eingezahlten Geldes tatsächlich in den Aufbau des Kapitalstocks fließt.
Bei staatlich geförderten Banksparplänen oder Fondssparplänen sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) eindeutig festgelegt und Ihnen somit bekannt. Da zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulagen) garantiert sein muß, sollten Sie hier auf jeden Fall die chancenreichere Variante, den Fondssparplan, wählen, wenn Sie das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Bei einem Banksparplan erhalten Sie niedrige garantierte Zinsen.
Bei einem Fondssparplan investieren Sie Ihr Geld direkt in die Wirtschaft, so wie es Banken mit Ihrem Geld auch tun, und sind so am Ertrag beteiligt. Der liegt generell höher, als der garantierte Zins der Bank.
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Allerdings wird die Rendite etwas reduziert durch die Garantie der eingezahlten Beiträge.
Förderberechtigt sind:
- Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte
- Richter sowie
- Soldaten
Gefördert wird bei der Riester-Rente auf 2 Wegen:
1. durch Zulagen
2007 114,- € Grundzulage und 138,- € Kinderzulage
2008 154,- € Grundzulage und 185,- € Kinderzulage
Allerdings erhalten Sie die volle Höhe der Zulagen nur, wenn Sie einen bestimmten Mindestbeitrag in Ihren Riestervertrag einzahlen.
Dieser beträgt:
2007 3 % Ihres Vorjahreseinkommens, maximal 1.575,- € abzüglich Zulage
2008 4 % Ihres Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,- € abzüglich Zulage
Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen Sie seit 2005 mindestens 60,- € im Jahr einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
2. durch Sonderausgabenabzug
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge bis zum jeweiligen Höchstbeitrag (2007 - 1.575,- €) als Sonderausgaben geltend zu machen.
Von der eventuell entstehenden Steuerersparnis wird jedoch die bereits erhaltene Zulage abgezogen und der verbleibende Rest ausgezahlt.
Nicht gefördert werden Selbständige, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Hausfrauen und Minijobber.
Jedoch können diese auch in den Genuß kommen, die Zulage vom Staat zu erhalten, ohne selbst einzuzahlen, wenn der Ehepartner einen förderfähigen Riestervertrag abgeschlossen hat.
In diesem Fall sind sie nämlich mittelbar anspruchsberechtigt und bekommen durch einen reinen Zulagenvertrag die Förderung.
Das sollten Sie nicht verschenken.
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