Änderungen bei der Riester-Rente ab 2005
Die Förderung bei der Riester-Rente kann nur in zertifizierten, speziell förderfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Mit Einführung der Riester-Rente wurden 11 Zertifizierungskriterien festgelegt. Zum 01.01.2005 wurden diese auf 5 reduziert. Das Antragsverfahren wird ab 2005 durch einen Dauerzulagenantrag vereinfacht. So müssen Sie nicht jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag ausfüllen. Künftig ist es möglich, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 % des Kapitals in einem Betrag neben den monatlichen Leistungen zu entnehmen. Da die Riester-Rente in einigen Fällen nur mit relativ geringen Beiträgen angespart wird, fällt auch die spätere Rente dementsprechend niedrig aus. So ist es seit 2005 möglich, in der Auszahlungsphase eine Kleinbetragsrente mit einem Kapitalbetrag abzufinden und damit den Altersvorsorgevertrag aufzulösen, ohne das Zulage und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Ebenfalls ist eine Auszahlung von mehreren Monatsrenten in einem Gesamtbetrag möglich. Statt bisher 3 können künftig bis zu 12 Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefaßt werden. Bislang konnten bei der Riester-Rente die Männer von ihrer geringeren Lebenserwartung profitieren und wurden so mit niedrigeren Tarifen und höheren Auszahlbeträgen sozusagen "bevorteilt". Auf diese Riestervorteile müssen Männer ab 2006 verzichten. In Zukunft werden Männer und Frauen, im Hinblick auf die Beiträge und auch auf die monatlichen Leistungen, gleichgestellt, durch soganannte Unisex-Tarife. Um die volle Altersvorsorgezulage zu erhalten, muß ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Bei kinderreichen Familien oder Personen mit geringem Einkommen, kann es vorkommen, daß der Mindesteigenbeitrag bereits mit der Zulage erreicht wird. Da jeder Riestersparer einen Eigenbeitrag leisten muß, gibt es den sogenannten Sockelbetrag, der auf jeden Fall gezahlt werden muß, um die volle Zulage zu bekommen, Ab 2005 gibt es für alle einen einheitlichen Sockelbetrag von 60,- € pro Jahr ( 5,- € pro Monat). Auch nach dem neuen Arbeitslosengeld II werden ab 2005 das angesammelte Kapital, die Erträge, die laufenden Beiträge und die Zulagen nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet und sind damit vor der Auflösung geschützt (HartzIV sicher). Hier noch einige Nachteile, die Sie bedenken sollten:
- Teilauszahlungen und laufende Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
- Eine Beleihung des angesparten Kapitals ist nicht möglich
- Bei Tod des Riestersparers kann das restliche Kapital auf den eigenen Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Ist kein Ehepartner vorhanden, freut sich die Versicherungsgesellschaft.
- Wollen Sie Ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Wenn Sie wissen möchten, ob sich ein Riestervertrag überhaupt für Sie lohnt bzw. wenn Sie bereits einen Vertrag für sich abgeschlossen haben, ob Sie auch die richtige Wahl getroffen haben, dann habe ich einen TIPP für Sie: der Selbstlernkurs ‘Augen auf beim Riestern!’ vom FinanzplanTeam. Da finden Sie sicher die richtigen Antworten auf Ihre Fragen.
Hier können Sie sich ausführlich darüber informieren:
















Am 22. Februar 2008 um 17:16 Uhr
Die Riester Rente ist für Normalverdiener sicher eine gute private Altersvorsorge, aber für Geringverdiener bringt sie nichts. Sie wird mit der Mindestrente verrechnet.
Besten Grüße
Ralf