Systematisch sparen in jungen Jahren
Es gibt für junge Leute sicher sehr viel spannendere Themen, als ausgerechnet die Themen Versicherungen und Sparen. Oft verbinden Jugendliche dieses Thema ausschließlich mit der eigenen Rente, die ja noch sooo… weit in der Ferne liegt. Doch Sparen lohnt sich auch für kurz- bzw. mittelfristige Ziele und Wünsche, die man als Jugendlicher auch reichlich hat. Sei es das erste eigene Auto bzw. Motorrad oder die erste eigene Wohnungseinrichtung. Meist ist das nötige Geld dafür nicht gleich vorhanden. Bevor man dann einen Kredit dafür aufnimmt und sich in die Abhängigkeit einer Bank begibt, ist es sinnvoller, den nötigen Betrag Schritt für Schritt anzusparen.
Als Jugendlicher haben Sie zwei ganz entscheidende Vorteile, die Zeit und den Zins. Wer früh anfängt zu sparen, kann mit einer relativ geringen monatlichen Sparrate und viel Zeit ein kleines Vermögen aufbauen.
Zusätzlich fördert der Staat das Sparen in jungen Jahren auf unterschiedlichen Wegen.
Vermögenswirksame Leistungen
Bereits als Azubi haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VwL). Oft gibt es die vom Chef gratis dazu. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach, sonst verschenken Sie bares Geld. Der Höchstbetrag für VwL liegt bei 40 Euro monatlich. Wenn Ihr Chef die VwL nicht oder nur einen Teil zahlt, können Sie einen Teil Ihres Gehaltes dafür umwandeln lassen, um in den Genuß der staatlichen Förderung zu kommen. Sie brauchen dafür lediglich einen VwL-fähigen Sparvertrag bei einer Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung abschließen und eine Kopie des Vertrages Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Der Vertrag läuft in der Regel über 7 Jahre, davon zahlen Sie 6 Jahre ein und das letzte Jahr ruht der Vertrag.
Die VwL werden von Ihrem Nettoeinkommen einbehalten und von Ihrem Chef auf Ihren Sparvertrag überwiesen.
Die staatliche Förderung besteht in der Arbeitnehmersparzulage und ist generell abhängig vom Einkommen. Die Einkommensgrenze liegt bei derzeit 17.900 Euro für Singles und dürfte bei Azubis noch kein Problem darstellen. Gefördert werden verschiene Anlagen, eine direkte Förderung besteht lediglich bei Bausparverträgen und Fondssparplänen.
Bausparvertrag
Wer einen Bausparvertrag zur Anlage der VwL wählt, erhält neun Prozent Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 470 Euro jährlich, also maximal rund 43 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Sparjahres beim Finanzamt beantragen. Das erfolgt in der Regel zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt überweist den Betrag nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.
Zahlen Sie neben den VwL noch zusätzliche eigene Beträge in den Bausparvertrag ein, können Sie eine weitere staatliche Förderung - die Wohnungsbauprämie - in Anspruch nehmen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf bis zu 512 Euro, also maximal 45,06 Euro pro Jahr. Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie direkt bei der jeweiligen Bausparkasse. Sie wird dann Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.
Kündigen Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist, verlieren Sie beide Zulagen.
Wer beispielsweise einen Bausparvertrag abschließt, bevor er das 25. Lebensjahr vollendet hat, genießt zudem noch einen weiteren Vorteil. Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist dürfen Sie über das gesamte Guthaben des Vertrages frei verfügen. Das bedeutet, Sie sind nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden und können somit das Guthaben auch beispielsweise für den Kauf eines Autos einsetzen.
TIPP!
Achten Sie beim Abschluss eines Bausparvertrages auf eine möglichst hohe Guthabenverzinsung und wählen Sie einen Tarif, bei dem Sie die Abschlusskosten zurückerstattet bekommen, wenn Sie später kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen wollen. Auch die Kosten für die Zeitschrift der Bausparkasse können Sie sich sparen. Je weniger Kosten, umso höher Ihre Rendite.
Fondssparvertrag
Sehr viel interessanter, vor allem für junge Sparer, ist der Fondssparplan für die vermögenswirksamen Leistungen. Da es sich bei den VwL oft um zumindest teilweise geschenktes Geld vom Arbeitgeber handelt, können Sie ruhig etwas mehr Risiko eingehen, um höhere Ertragschancen zu nutzen. Sinnvoll ist es auch, den Fondssparvertrag nicht gleich nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist zu kündigen und das Geld auszahlen zu lassen. Je mehr Zeit Sie Ihrer Fondsanlage geben, umso besser sind die Renditechancen.
Wer einen Fondssparvertrag zur Anlage der VwL abschließt, erhält achtzehn Prozent Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 Euro jährlich, also maximal 72 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie wie beim Bausparvertrag spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Sparjahres mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Auch hier überweist das Finanzamt den Betrag nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.















