Höhere Zulagen bei der Riester-Rente ab 2008
Wer kennt sie nicht - die Riester-Rente.
Bedingt durch massive Werbung in nahezu allen Medien hat sich die Rieter-Rente vom Mauerblümchen zum Erfolgsmodell entwickelt.
Dabei schauen viele Verbraucher in erster Linie auf die staatlichen Zulagen, die sie jährlich sozusagen "geschenkt" bekommen.
Waren es bis Ende 2007 noch
114,- € Grundzulage sowie
138,- € Kinderzulage (pro Kind),
so gibt es ab 01.01.2008
154,- € Grundzulage sowie
185,- € Kinderzulage (pro Kind).
Damit kann eine Familie mit 3 Kindern beispielsweise
2x Grundzulage je 154,- € = 308,- €
3x Kinderzulage je 185,- € = 555,- €
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Gesamt: 863,- € staatliche Zulagen pro Jahr für die Private Vorsorge erhalten.
Die volle Höhe der Zulagen erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie einen bestimmten Mindestbeitrag in Ihren Riestervertrag einzahlen. Dieser beträgt ab 2008 4% Ihres Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100,- €/Jahr abzüglich der Zulagen.
Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen Sie mindestens 60,- € im Jahr (5,- € monatlich) einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass es sich keineswegs um ein "Geschenk des Staates" handelt.
Der Staat weiß, dass er nur mit der gesetzlichen Rente die Altersvorsorge von Millionen Menschen in den nächsten Jahren nicht sichern kann. Also mußte ein Anreiz geschaffen werden, damit die Menschen zusätzlich privat vorsorgen. Der Staat weiß auch, dass man mit einem finanziellen Anreiz mehr Menschen dazu bewegen kann, privat vorzusorgen.
So wurde mit der Rentenreform 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau eines sogenannten Eckrentners von 70% auf 67% reduziert wurde, die Riester-Rente eingeführt.
D.h. Die Riesterrente gleicht nur die Absenkung des ursprünglichen Rentenniveaus von 70% auf 67% aus. Damit ist sie keine ausreichende Altersvorsorge, sondern dient lediglich der "Lückenschließung".
Andererseits kann es sich unser Staat aber auch nicht leisten, Millionen Fördergelder in Form von Zulagen an die Riester-Sparer zu verschenken. Zeitversetzt holt er sich dieses Geld wieder zurück. Und zwar dann, wenn der Riester-Sparer in Rente geht.
Seine Riesterrente muß er dann voll versteuern. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Auch wenn Ihr Steuersatz als Rentner geringer sein wird, als heute, werden Sie doch einen Teil Ihrer Riesterrente wieder an den Staat zurückzahlen müssen.
















Am 20. Februar 2008 um 14:51 Uhr
[…] Die Prämien jedoch sind Festbeträge. Seit diesem Jahr beträgt die Höhe der Grundzulage, die jeder Sparer jährlich auf seinen Vertrag bekommt 154 Euro, bei voller Beitragszahlung. […]
Am 25. März 2008 um 15:47 Uhr
Das ist schon eine enorme Steigerung. Dennoch habe ich keine Kinder und es ist somit für mich völlig indiskutabel!
Am 27. August 2008 um 16:36 Uhr
Vielen Dank! toller Beitrag!