Bausparvertrag oder Fondssparplan - was ist besser?


Darauf gibt es keine konkrete Antwort. Eine Entscheidung hängt vor allem von den eigenen Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wenn Sie mit Wertschwankungen nicht ruhig schlafen können, dann sollten Sie eher den Bausparvertrag wählen, natürlich von einem der besten Anbieter. Den finden Sie in den verschiedenen Verbraucher- und Finanzzeitschriften, z. B. Stiftung Warentest.

Wenn Sie jedoch das „geschenkte Geld vom Chef“ lukrativ und wachstumsorientiert anlegen wollen und es nicht sofort nach 7 Jahren brauchen, können Sie mit einem vL-Fondssparplan eine wesentlich höhere Rendite erreichen, als mit einem Bausparvertrag.

Hier nochmal eine kurze Übersicht über beide vL-Sparformen:

vL-Bausparvertrag

staatlich gefördert werden maximal 470,- € jährlich.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt  9 %.

Zahlen Sie hier den jährlichen Höchstbetrag ein, erhalten Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 42,30 € pro Jahr ( über 6 Jahre   253,80 € ).

Die AN-Sparzulage müssen Sie jährlich mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Ausgezahlt wird sie jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren.
Das Finanzamt überweist sie direkt auf Ihr Bausparkonto.

Vorsicht beim Abschluß eines vL-Bausparvertrages! Achten Sie auf eine niedrige Bausparsumme!

Warum?

Je höher die Bausparsumme, desto höher die Provision für den Vertreter, die Sie mit Ihren ersten Einzahlungen bezahlen.
In der Regel liegen die Abschlußkosten bei 1 % der Bausparsumme.

Bei 10.000,- € Bausparsumme sind das 100,- €,

bei  5.000,- € Bausparsumme sind das 50,- €, die Sie bezahlen müssen.

Außerdem können Sie erst über Ihr Guthaben verfügen, wenn Sie 40 % (bei manchen Tarifen auch 50 %) der vereinbarten Bausparsumme eingezahlt haben. Wenn Sie eine zu hohe Bausparsumme gewählt haben, erreichen Sie diese Ansparung mit den relativ niedrigen vL-Raten nicht in den 6 Jahren. Deshalb bestehen Sie bei Abschluß auf die niedrigstmögliche Bausparsumme.

vL-Fondssparplan

staatlich gefördert werden maximal 400,- € jährlich.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt  18 %.

Zahlen Sie hier den jährlichen Höchstbetrag ein, erhalten Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 72,- € pro Jahr ( über 6 Jahre   432,- € ).

Die AN-Sparzulage müssen Sie jährlich mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Ausgezahlt wird sie jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren.
Das Finanzamt überweist sie direkt auf Ihren Fondssparplan.

Im Gegensatz zu einem Bausparvertrag ist der Fondssparplan nach der Sperrfrist frei verfügbar.

Allerdings kann es beim Fondssparplan während der 7 Jahre zu erheblichen Wertschwankungen kommen. Doch gerade das kann für Sie ein Vorteil sein, denn aufgrund der Schwankungen der Kurse kaufen Sie Ihre Anteile zu einem günstigen Durchschnittspreis, d.h. Sie nutzen hier den Cost-Average-Effekt.

Sollten sich die Kurse dann nach 7 Jahren doch noch nicht ganz erholt haben, z.B. nach einem kräftigen Kursrutsch im 5. oder 6. Jahr, dann warten Sie einfach noch 1 – 2 Jahre. Die Erholung kommt früher oder später.

Oder besser noch, lassen Sie die Anlage einfach liegen. Tun Sie so, als würde es dieses Sparkonto gar nicht geben. Sie werden staunen, wieviel da in ca. 30 Jahren zusammen kommen?

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