Die Pensionskasse
Auch eine Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Meist wird sie von einem oder mehreren Unternehmen, in der Regel spezielle Lebensversicherungsunternehmen, gebildet. Ihr Arbeitgeber und auch Sie als Arbeitnehmer werden Mitglied der Pensionskasse, wobei Ihr Arbeitgeber die Pensionskasse auswählen kann. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer können Sie sich jedoch finanziell daran beteiligen.
Zahlen Sie selbst Beiträge dafür ein, sind diese bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2008 max. 2.544 Euro West) steuer- und sozialabgabenfrei. Diesen Beitrag dürfen Sie aus Ihrem Bruttolohn umwandeln. Bisher galt die Sozialversicherungsfreiheit bis Ende 2008. Diese Regel wurde aufgehoben, so dass Sie auch über das Jahr 2008 hinaus unbefristet den maximalen Beitrag sozialversicherungsfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge investieren können.
Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt. Für sie gelten relativ strenge Anlagevorschriften. Das anvertraute Kapital muss überwiegend konservativ angelegt werden, nur ein geringer Teil darf spekulativ (in Aktien) investiert werden. Damit sind die Gewinne eingeschränkt, das Risiko jedoch erheblich reduziert.
Die Pensionskasse garantiert dem jeweiligen Arbeitnehmer wie auch seinen Hinterbliebenen einen Anspruch auf spätere Leistungen. Ein Schutz der Anwartschaften über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) besteht nicht. Da es sich bei der Pensionskasse um eine vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtung handelt, geht man davon aus, das eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keine Auswirkungen auf die späteren Versorgungsleistungen haben wird, das heißt die Pensionskasse zahlt die Betriebsrente, auch wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.
Wenn Sie das Unternehmen verlassen, bleiben Ihre unverfallbaren Anwartschaften auf eine Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Auch besteht hier die Möglichkeit, die Vorsorge bei der Pensionskasse mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.
Grundsätzlich können Sie über eine Pensionskasse auch die Riester-Förderung für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Allerdings müssen Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase voll versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge darauf zahlen. Dafür erhalten Sie die Riester-Zulagen wie auch den Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Die spätere Betriebsrente muss dann auch voll versteuert werden.















