Die Direktzusage / Pensionszusage
Hierbei handelt es sich in der Regel um eine reine Arbeitgeberleistung, obwohl auch eine Entgeltumwandlung grundsätzlich möglich ist.
Ihr Arbeitgeber organisiert Ihre Betriebsrente selbst, ohne eine externe Versorgungseinrichtung (Versicherung o.ä.) einzuschalten. Er bildet hierfür so genannte Pensionsrückstellungen, die als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Mit einer Direktzusage verpflichtet er sich, an Sie eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen, wenn Sie in Rente gehen. Diese direkte Leistungszusage unterliegt keiner staatlichen Aufsicht oder einer Anlageregulierung, Ihr Arbeitgeber trägt das Risiko allein.
Ihre Ansprüche sind jedoch über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Wird Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig (z.B. durch Insolvenz), erhalten Sie Ihre zugesagte betriebliche Versorgung dann über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Wenn Sie das Unternehmen vor Ihrem Rentenbeginn verlassen, bleiben Ihre Anwartschaften, die Sie bis zu dem Zeitpunkt erworben haben, erhalten. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, die Versorgung mit eigenen Beiträgen weiter aufzubauen.
Für eine Direktzusage können Sie keine Riester-Förderung nutzen. Das ist nur bei den so genannten externen Durchführungswegen, wie Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.















