Die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung und im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge äußerst beliebt. Grund dafür ist die relativ einfache Handhabung und ein geringer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Denn die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Anlage und Verwaltung des Kapitals und zahlt später auch die Versorgungsleistungen aus. Eine Sicherung Ihrer Anwartschaften durch den Pensions-Sicherungs-Verein erfolgt in diesem Fall nicht, da die versprochene Leistung von der Versicherungsgesellschaft erbracht wird, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber später zahlungsunfähig wird oder nicht.
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung als Versicherungsnehmer zu Gunsten seiner Mitarbeiter ab. Anspruch auf die spätere Leistung ( Bezugsberechtigung) hat generell nur der jeweilige Arbeitnehmer, gegebenenfalls auch seine Hinterbliebenen.
Die Beitragszahlung kann komplett durch den Arbeitgeber oder auch durch Entgeltumwandlung vollständig durch den Arbeitnehmer erfolgen. Selbst wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, ist das grundsätzlich möglich. Auf die spätere Leistung hat das keine Auswirkungen. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber die Beiträge überweisen muss.
Auch bei der Direktversicherung können Sie bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2008 sind das 2.544 Euro West) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln, auch über das Jahr 2008 hinaus. Zusätzlich können Sie weitere 1.800 Euro steuerfrei investieren, auf die jedoch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Wenn Sie die Direktversicherung ohne einen finanziellen Zuschuß vom Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn besparen, Sie also eine Entgeltumwandlung vornehmen, besteht generell auch die Möglichkeit, in der betrieblichen Altersvorsorge die staatliche Riesterförderung zu nutzen.
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 gab es erhebliche Veränderungen, vor allem bei der steuerlichen Handhabung. Auch die Direktversicherung war davon betroffen. Bei Verträgen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, waren die Beiträge in der Ansparphase nicht steuerfrei, sondern wurden pauschal mit 20 Prozent bis maximal 1.752 Euro pro Jahr versteuert. Die spätere Betriebsrente in der Auszahlungsphase wurde daraufhin nur mit dem Ertragsteil besteuert, die Kapitalauszahlung auf einen Schlag war komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief.
Wer für seine alte Direktversicherung diese Steuervorteile weiterhin nutzen wollte, musste dies bis 30. Juni 2005 bei seiner Firma beantragen.
Wer diesen Antrag nicht gestellt hat, für den gelten automatisch neue Steuerregeln. Die Beiträge sind künftig steuer- und sozialversicherungsfrei, dafür muss die spätere Rente voll versteuert werden. Eine komplette Kapitalauszahlung ist nicht mehr möglich. Allerdings kann eine Teilauszahlung vereinbart werden, ab dem 85. Lebensjahr muss allerdings eine lebenslange Rentenzahlung einsetzen.
Bei Direktversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre gelaufen sind und deren Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, müssen die Erträge am Ende der Laufzeit zur Hälfte versteuert werden. Erfolgt eine frühere Teilauszahlung, dann sind die darin enthaltenen Erträge mit dem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern.
Wissenswert ist vielleicht auch noch, wenn Sie Ihren Lohn/ Gehalt umwandeln und damit eine Direktversicherung besparen, dann darf Ihr Arbeitgeber die Direktversicherung weder beleihen, noch abtreten oder verpfänden. Eventuelle Überschussanteile werden ausschließlich zur Verbesserung der späteren Leistung verwendet.
Sollten Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, können Sie diese Versicherung mit eigenen Beiträgen weiterführen.















