Betriebliche Altersvorsorge - wie funktioniert das eigentlich?

 

Das die gesetzliche Rente längst nicht mehr so sicher ist, wie es einst Norbert Blüm versprach, weiß inzwischen fast jeder. Zwar wird sie auch in Zukunft den Ruhestand vieler Menschen finanzieren, sichern kann sie ihn jedoch nicht mehr. Auch wenn viele heutige Rentner mit ihrer gesetzlichen Rente noch relativ gut über die Runden kommen, so wird sich das in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung drastisch ändern.

Wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Rentenalter annähernd beibehalten wollen, dann bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als zusätzlich vorzusorgen. Möglichkeiten dafür gibt es mehr als genug. Neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge besteht vor allem für Arbeitnehmer die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.

Wie funktioniert das eigentlich mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine recht lange Tradition. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts haben vor allem große Firmen ihren Arbeitern eine freiwillige Alterssicherung in Form einer Betriebsrente über so genannte Hilfs- und Unterstützungskassen angeboten. Mit diesen betrieblichen Sozialleistungen zeigten die Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung.
Im Laufe der Zeit kamen zu der reinen freiwilligen Leistung der Arbeitgeber zunehmend auch neue Möglichkeiten dazu, mit denen sich die Arbeitnehmer am Aufbau ihrer Betriebsrente beteiligen konnten, z.B. indem sie Teile ihres Einkommens umwandelten. Auch eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung gehört heute zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine solche zusagt.
Allerdings lag die Entscheidung, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut werden kann, bis Ende 2001 allein beim Arbeitgeber.

Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, durch Gehaltsumwandlung eigenes Geld in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Damit ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern zumindest die Entgeltumwandlung anzubieten. Die Organisation und Durchführung einer Engeltumwandlung liegt beim Arbeitgeber. Er darf den Anbieter und die Anlageform auswählen und wird in Ihrem Auftrag der Vertragspartner für den jeweiligen Anbieter. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, sich finanziell am Aufbau der Betriebsrente jedes einzelnen Mitarbeiters zu beteiligen.

Was versteht man unter Entgeltumwandlung?

Wie der Name es sagt, wird hierbei eigenes Arbeitsentgelt oder auch Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, umgewandelt in betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, von Ihrem Bruttoeinkommen wird ein vorher festgelegter Betrag entnommen und direkt in Ihren Altersvorsorgevertrag gezahlt. Für diesen Betrag zahlen Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialversicherungsfreiheit sollte eigentlich im Jahr 2008 enden, wurde aber per Gesetz unbefristet über das Jahr 2008 hinaus beibehalten.
Sie dürfen maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente umwandeln. In 2008 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 63.600 Euro (West) und 54.000 Euro (Ost). Demzufolge wären das in diesem Jahr bis zu 2.544 Euro (West) bzw. 2.160 Euro (Ost). Darüber hinaus können Sie weitere 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren.

Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich für fast jeden Arbeitnehmer, denn er profitiert nicht nur von der steuerfreien Einzahlung.

Weitere Vorteile sind:

  • die Beiträge, die Sie selbst aus Ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge zahlen (Entgeltumwandlung), sind auch zukünftig (über das Jahr 2008 hinaus) unbefristet steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die gesamte Durchführung, inclusive aller damit verbundenen Formalitäten sowie den Einzug der Beiträge. Sie brauchen sich also um nichts kümmern.
  • Sie dürfen verschiedene Förderwege nebeneinander nutzen.
  • Ihr Arbeitgeber darf sich am Aufbau Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Einige Arbeitgeber sind durchaus bereit, einen finanziellen Zuschuß zur Betriebsrente zu zahlen, denn damit profitieren auch sie von der Sozialabgabenfreiheit. Zudem binden sie damit ihre Mitarbeiter an das Unternehmen.
  • Wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente komplett finanziert, war es bisher möglich, dass Sie diese Anwartschaft verlieren, wenn Sie vor Erreichen Ihres 30. Lebensjahres aus der Firma ausscheiden, z.B. durch einen Jobwechsel. Ein neues Gesetz erklärt diese Betriebsrentenanwartschaften bereits ab Vollendung des 25. Lebensjahres für unverfallbar. Das heißt, diese sind Ihnen sicher, auch wenn Sie beispielsweise eine längere Jobpause wegen Geburt und Kindererziehung nehmen oder dadurch Ihren Job ganz aufgeben.
  • Bei vielen Altersvorsorgeprodukten fallen erhebliche Verwaltungs- und Abschlußkosten an, die im Falle einer betrieblichen Vorsorge zum Teil günstiger ausfallen können, da sie beispielsweise durch spezielle Tarife oder Rabatte reduziert werden.
  • Wenn für das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, ein Tarifvertrag gültig ist, dann kann die Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge im Einzelnen darin geregelt sein. So gibt es beispielsweise tariflich gestaltete Modelle, in denen die Leistungen speziell auf bestimmte berufliche Risiken zugeschnitten sind.

Allerdings gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge Nachteile, die Sie als Sparer wissen sollten. Je nach Art der Anlage erfolgt die Auszahlung später in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Rentenzahlung. Da diese Auszahlungen aus steuerfreien Beiträgen entstanden sind, müssen sie später voll versteuert werden. Das heißt, auch für die betriebliche Altersvorsorge gilt die nachgelagerte Besteuerung. Allerdings liegt Ihr Steuersatz im Alter in der Regel niedriger, als in der Ansparphase.

Leider kommt es manchmal vor, dass ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, also Insolvenz anmelden muss. Aber keine Angst, Ihre Betriebsrente ist rundum gut geschützt.
Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds aufbauen, dann sind Ihre erworbenen unverfallbaren Anwartschaften vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Dieser übernimmt im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres Arbeitgebers die Leistungen.

Haben Sie eine Direkversicherung oder eine Pensionskasse gewählt, dann hat eine mögliche Insolvenz Ihres Arbeitgebers keine Auswirkungen auf die Leistungen, da diese von Versicherungen erbracht werden, die vom Arbeitgeber wirtschaftlich unabhängig sind. Das heißt, Sie erhalten im Rentenalter auf jeden Fall die garantierte Rente, auch wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber dann nicht mehr existiert. Diese Versicherungen unterstehen zudem der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Dieser Insolvenzschutz greift grundsätzlich erst für Anwartschaften, die unverfallbar geworden sind. Das heißt, erst wenn Ihnen diese Anwartschaften sicher sind und zwar nach den neuen gesetzlichen Regelungen nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme: Bauen Sie aus einer Entgeltumwandlung nach dem 01.01.2002 Ihre Betriebsrente auf, dann sind Ihre Ansprüche vom ersten Tag an gegen Insolvenz geschützt.

Bei Arbeitslosigkeit werden bereits erworbene Betriebsrentenanwartschaften nicht zur Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) berücksichtigt. Diese Anwartschaften sind vor dem Zugriff Dritter geschützt. Damit müssen sie bei längerer Arbeitslosigkeit auch nicht vorzeitg verwertet werden.

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge wählen. Dabei darf er frei entscheiden, welche und wie viele Wege er anbietet.

Die betriebliche Altersvorsorge kann

  • als Direktzusage / Pensionszusage,
  • über eine Unterstützungskasse,
  • über eine Pensionskasse,
  • über einen Pensionsfonds oder
  • als Direktversicherung

durchgeführt werden.

Eine Reaktion zu “Betriebliche Altersvorsorge - wie funktioniert das eigentlich?”

  1. Wolfgang

    Eine gute Zusammenfassung zum Thema!
    Es gibt übrigens einen guten Artikel zum Thema entdeckt, der aktuelle Tipps für das Jahr 2009 gibt und näher auf die verschiedenen Arten der betriebl. Altersvorsorge eingeht: betriebliche Altersvorsorge und Steuern

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