Mit der Abgeltungssteuer, die zum 01.01.2009 eingeführt wird, werden Kursgewinne von neu erworbenen Aktien und Investmentfonds steuerpflichtig.
Dagegen erhalten alte (vor 2009 erworbene) Aktien und Fondsanteile einen so genannten Bestandsschutz. Das heißt, da bleibt die bisherige Steuerfreiheit der Kursgewinne bei Verkauf (nach Ablauf der Spekulationsfrist) erhalten, egal ob diese Anlagen 5 oder 50 Jahre in Ihrem Depot liegen.
Damit Sie hier eine saubere, zeitliche Trennung erreichen, ist es ratsam, ein zweites Depot einzurichten. Denn das Finanzamt richtet sich bei Wertpapier-Verkäufen nach dem so genannten fifo-Prinzip (first in first out), welches besagt, dass bei einem Verkauf die zuerst gekauften Wertpapiere auch zuerst wieder verkauft werden.
Genau das kann für Sie zur Steuerfalle werden. Liegen Ihre Wertpapiere nämlich in einem gemeinsamen Depot, gelten bei einem Verkauf eben die zuerst gekauften (alten) Anteile auch als zuerst verkauft. Damit geht Ihnen die Steuerfreiheit der Alt-Anteile verloren.
Mit einem zweiten Depot können Sie Ihre Wertpapiere ganz sauber in alte und neue Anteile trennen. Wenn Sie dann später einen Teil der Anteile verkaufen wollen, können Sie ganz gezielt die neuen Anteile im zweiten Depot mit Abgeltungssteuer verkaufen und sichern sich so für die Alt-Anteile im ersten Depot die Steuerfreiheit über viele Jahre.
Zweitdepot auch bei laufenden Fondssparplänen?
Gerade bei laufenden Fondssparplänen sollten Sie bis Ende 2008 unbedingt ein zweites Depot beantragen, in das dann die ab 2009 neu erworbenen Fondsanteile gebucht werden. Damit sichern Sie sich für die bisher erworbenen (alten) Fondsanteile in Ihrem bestehenden Depot die Steuerfreiheit. Das bedeutet, der Veräußerungsgewinn bei einem späteren Verkauf der Alt-Anteile bleibt steuerfrei, egal wann Sie diese Anteile mal verkaufen.
Achten Sie jedoch darauf, dass Fondsausschüttungen wie auch Kurs- und Währungsgewinne zukünftig der Abgeltungssteuer unterliegen. Das gilt auch für bestehende Fondsanteile. Die Steuerfreiheit bei Alt-Anteilen bezieht sich lediglich auf den Veräußerungsgewinn. Deswegen sollten Fondsausschüttungen aus (vor 2009) bestehenden Fondsanteilen ebenfalls in das zweite Depot für die neuen, abgeltungssteuerpflichtigen Anteile gebucht werden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Bank damit beauftragen.
Wer in Aktien investiert, weiß, dass eine solche Anlage immer mit einem Verlustrisiko verbunden ist. Derzeit ist mit Aktien nicht wirklich Geld zu verdienen. Auch deutet noch nichts daraufhin, dass sich die Situation an den Börsen kurzfristig wesentlich verbessert.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 gibt es auch geänderte Regeln für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.
Die einjährige Spekulationsfrist fällt weg. Damit können zukünftig Verluste aus Aktienverkäufen auch zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden, allerdings ausschließlich mit Aktiengewinnen.
Haben Sie in Ihrem Depot momentan bereits Aktien zu liegen, dann gelten dafür weiterhin die alten Regeln, sprich Verluste können Sie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinnen verrechnen. Behalten Sie bereits verlustreiche Aktien und verkaufen Sie erst später (nach einem Jahr), dann geht Ihnen dieser Verlust steuerlich verloren, denn Sie können ihn nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Anlagen ausgleichen.
Deshalb kann es eine Überlegung wert sein, bei Aktien, die noch kein Jahr in Ihrem Depot liegen, den momentanen Verlust mitzunehmen, denn diesen können Sie trotz Abgeltungssteuer als so genannten Altverlust aus einem Wertpapiergeschäft bis zum Jahr 2013 mit zukünftigen Gewinnen verrechnen und damit Ihre Steuerlast drücken.
Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten wird zukünftig von der Bank durchgeführt, bei der Sie Ihr Depot eingerichtet haben. Ergibt diese Verrechnung ein Minus, dann überträgt die Bank dieses Minus automatisch in das nächste Jahr. Schwierig wird es nur dann, wenn Sie bei mehreren Banken ein Depot führen. Dann sind die Banken verpflichtet, jeweils einzelne Verlustbescheinigungen auszustellen, die Sie in Ihrer Steuererklärung dann geltend machen können.
Nur noch gut einen Monat, dann gilt für alle Anleger in Deutschland die Abgeltungssteuer.
Sie ersetzt ab 01.01.2009 das bisherige, nicht immer leicht verständliche Besteuerungsverfahren für Kapitalanlagen.
Für die meisten Anleger bedeutet das erst einmal eine erhebliche Vereinfachung, denn die erzielten Kapitalerträge, egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, werden zukünftig generell gleich behandelt. Auf all diese Erträge wird ab 01.01.2009 ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 Prozent fällig. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Gesamtbetrag wird direkt an der Quelle durch die jeweilige Bankeingezogen und automatisch an das Finanzamt abgeführt. Damit ist dann Ihre Steuerschuld pauschal abgegolten. So erklärt sich auch der Name Abgeltungssteuer.
Ihre erzielten Kapitalerträge werden zukünftig auch nicht mehr wie Einkommen behandelt, das heißt, Sie müssen sie nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung angeben. So haben Sie weniger Gesamteinkünfte, damit sinkt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz und Sie zahlen weniger Steuern.
Einkünfte prüfen
Da die Banken den Steuerabzug automatisch vornehmen, ist es empfehlenswert, seine eigenen Einkünfte genau zu prüfen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen inklusive der Kapitalerträge innerhalb des derzeit geltenden Grundfreibetrages von 7.664 Euro, dann können Sie diesen automatischen Steuerabzug vermeiden, wenn Sie bei Ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ist maximal 3 Jahre gültig und muss dann wieder neu beantragt werden. Legen Sie diese Bescheinigung Ihrer Bank vor, dann erhalten Sie Ihre Kapitalerträge steuerfrei.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent und Sie haben keine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamtbeantragt, dann können Sie eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz beim Finanzamt beantragen. Dazu reichen Sie Ihre Kapitalerträge und die bereits abgeführte Abgeltungssteuer mit Ihrer jährlichen Steuererklärung ein. Durch eine so genannte Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt die tatsächlich fällige Steuer und zahlt Ihnen die zuviel gezahlte Steuer wieder zurück.
Was ändert sich noch?
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Spekulationsgewinne fällt ab 01.01.2009 weg. Auch die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds wird abgeschafft. Sind realisierte Kursgewinne nach Ablauf der 12 Monate derzeit noch steuerfrei, so werden sie ab 2009 generell vom ersten Tag an steuerpflichtig.
Auch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen wurde geändert. Zukünftig dürfen entstandene Verluste aus Kapitalanlagen nur noch mit Gewinnen dieser Einkunftsart verrechnet werden.
Das heißt Zinseinkünfte, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und damit versteuert werden müssten, können Sie zum Beispiel mit Verlusten aus Aktienfonds verrechnen und so Steuern sparen.
Das gilt jedoch nicht für Aktien. Verluste aus einem Aktiengeschäft dürfen Sie nur mit Gewinnen aus einem anderen Aktiengeschäft verrechnen.
Noch bestehende Altverluste können Sie nur noch bis 2013 mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Welcher Freibetrag gilt?
Ab 01.01.2009 gilt pro Anleger ein so genannter Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Alle Kapitalerträge, die über diesem Betrag liegen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Zusätzliche Werbekosten werden nicht mehr steuermindernd berücksichtigt.
Bestandsschutz für Aktien und Fonds
Wenn Sie bereits Aktien oder Investmentfonds in Ihrem Depot zu liegen haben oder bis Ende 2008 noch kaufen, dann fallen diese unter den so genannten Bestandsschutz. Für diese Anlagen gilt weiterhin die Spekulationsfrist von einem Jahr. Erfolgt der Verkauf dieser Anlagen erst nach einem Jahr (oder nach 10 oder 20 Jahren), bleiben die Erträge trotzdem steuerfrei.
Das gilt jedoch nicht mehr für Zertifikate. Diese unterliegen grundsätzlich der neuen Abgeltungssteuer, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden.
Wer wünscht sich nicht ein wenig finanzielle Entlastung in Zeiten steigender Preise. Möglichkeiten gibt es mehr als genug, man muss sie eben nur kennen und auch nutzen.
Gerade zum Jahresende bietet die Kfz-Versicherung teilweise enorm viel Potenzial, durch einen Wechsel des Tarifs oder der Gesellschaft viel Geld zu sparen. Kfz-Versicherungen sind in der Regel Jahresverträge, das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie sie nicht bis zum 30.Novemder des Jahres kündigen. Anfang November verschicken die Kfz-Versicherer die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Wollen Sie den Versicherer wechseln,muss Ihre Kündigung in diesem Jahr spätestens am 01.Dezember bei der Gesellschaft vorliegen, da der 30.11. diesmal auf einen Sonntag fällt.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, ob der Beitrag, den Sie zukünftig für Ihr Auto zahlen müssen, auch wirklich günstig ist, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Angebote vergleichen. Nur so können Sie herausfinden, ob Sie bei der Autoversicherung Geld sparen können. Selbst wenn Sie in diesem Jahr einen günstigen Tarif gewählt hatten, dann heißt das nicht, dass dieser auch im kommenden Jahr einer der günstigen ist.
Die Versicherer rechnen ganz klar mit der Bequemlichkeit vieler Verbraucher, die Rechnung einfach zu bezahlen und abzuheften. Wer nicht fragt oder vergleicht, zahlt eben mehr. Können Sie sich das noch leisten?
Es kostet Sie nur ein paar Minuten Zeit, online Ihre Kfz-Versicherung mit anderen Tarifen oder Anbietern zu vergleichen. Alles, was Sie dazu brauchen, sind die Daten aus Ihrer Zulassung bzw. der aktuellen Rechnung.
Die Kfz-Haftpflicht ist, wie der Name sagt, Pflicht in Deutschland, wenn Sie ein Auto oder Motorrad zulassen wollen. Denn mit dieser Haftpflicht sind alle Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen, gedeckt. Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wird ausschließlich zu den im Antrag angegebenen Zwecken verwendet. Das heißt, wenn Sie Ihren privat versicherten PKW gewerblich nutzen oder gar vermieten, muss der Versicherer im Schadenfall nicht zahlen.
Neben der Kfz-Haftpflicht besteht für jeden zusätzlich die Möglichkeit, eine Fahrzeugversicherung (Kasko) abzuschließen. Die Kasko muss man nicht, kann man jedoch abschließen. Und in vielen Fällen lohnt sich das. Damit sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.
Hier unterscheiden die Versicherer in Teil- und Vollkasko.
Mit einer Teilkaskoversicherung schützen Sie sich vor Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst verursacht haben, wie beispielsweise Schäden durch Brand oder Explosionen, Hagel, Blitzschlag oder Sturm, Diebstahl wie auch unberechtigten Gebrauch und natürlich Unfälle mit Haarwild.
Die Vollkaskoversicherung tritt generell für alle Schäden ein, die an Ihrem Fahrzeug entstehen bzw. durch einen Unfall verursacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder der Unfallgegner. Selbst wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder fremde Personen Ihr Auto mutwillig beschädigen, sind Sie über die Vollkasko abgesichert.
Schäden, die Sie grob fahrlässig verursachen, werden in der Regel jedoch nicht gedeckt. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, die durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer verursacht werden. Auch kleine Unaufmerksamkeiten, z.B. das Suchen von herunter gefallenen Gegenständen während der Fahrt, die zu einem Unfall führen, sind nicht gedeckt. Hier kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Neuwagen in den ersten Jahren der Nutzung äußerst empfehlenswert. Viele Verbraucher lassen diese jedoch Jahr für Jahr ungeprüft weiterlaufen und verschenken damit schon eine ganze Menge Geld.
Die Prämie für eine Kraftfahrtunfallversicherung können Sie sich auf jeden Fall sparen, wenn Sie beispielsweise eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen haben.
Auch die Insassenversicherung ist überflüssig, da die Insassen (Mitfahrer) bei Personenschäden bereits über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters abgesichert sind. Der Fahrzeughalter selbst ist über seine private Unfallversicherung abgesichert, die auch in dem Fall zahlt.
Der Beitrag zur Kfz-Versicherung richtet sich in erster Linie nach dem Fahrzeugtyp, dem Zulassungsort (Regionalklasse), der eigenen Fahrpraxis sowie der Zahl der bisherigen Unfälle (Schadensfreiheitsklasse). Auch der Beruf des Fahrzeughalters, die jährliche Kilometerleistung oder auch die Zahlweise haben Einfluss auf den Beitrag. Vor allem bei monatlicher Zahlweise kassieren die Versicherer Zuschläge von 5 bis 7 Prozent. Sinnvoller ist es, den Jahresbeitrag Monat für Monat auf einem Tagegeldkonto anzusparen und nur einmal im Jahr an die Versicherung zu zahlen. Damit sparen Sie sich die Zuschläge.
Die Leistungen sind nahezu bei allen Kfz-Versicherern gleich, die Beitragsunterschiede können jedoch erheblich sein.
Deswegen lohnt es sich in jedem Fall, Vergleichsangebote einzuholen. Das bedeutet noch nicht, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung gleich kündigen müssen. Haben Sie ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie Ihren Versicherer fragen, ob er Ihnen auch einen günstigeren Tarif anbieten kann. In der Regel haben die Versicherer einen gewissen Spielraum bzw. einen preisgünstigeren Tarif. Diesen bekommt jedoch nur der, der danach fragt.
Fragen kostet nichts, kann Ihnen im Idealfall jedoch einige hundert Euro im Jahr sparen. Denken Sie immer daran, es ist Ihr Geld, zahlen Sie es nicht leichtfertig an eine Versicherung, ohne vorher zu überprüfen, ob es diese Leistung nicht bei einer anderen Gesellschaft günstiger gibt.
Im Zeitalter des Internets können Sie in nur wenigen Minuten herausfinden, ob der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung günstig ist.
Jeder Fahrzeughalter, der bisher ein Fahrzeug zulassen wollte, musste den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle mit einer so genannten Doppelkarte (Deckungskarte) nachweisen. Diese Doppelkarte wurde von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Kfz-Versicherung beantragen, ausgegeben. Damit hatten Sie eine vorläufige Deckungszusage Ihres Versicherers.
Für Fahrzeughalter war dieser Weg oft mühselig und zeitintensiv, denn die Doppelkarte musste beim Versicherer angefordert und von diesem dann per Post zugeschickt werden. Sehr kurzfristige Zulassungen waren in der Regel gar nicht möglich, da es ein paar Tage dauerte, bis man die Doppelkarte in den Händen hatte. Auch in der Zulassungsstelle musste man teilweise viel Zeit einplanen, da alle Versicherungsdaten von den Mitarbeitern per Hand eingegeben werden mussten.
Dieses sehr umständliche und zeitaufwändige Verfahren wurde in diesem Jahr durch ein wesentlich einfacheres und vor allem schnelleres Verfahren abgelöst. Dafür wurde die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung eingeführt.
Die Versicherer sind verpflichtet, bereits ab 01.März 2008 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auszustellen.
Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft entweder per Post oder ganz schnell per Telefon, E-Mail oder SMS erhalten können.
Die Versicherungsgesellschaften stellen diese elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit, auf die auch die Zulassungsstelle zugreifen kann. Das ermöglicht den elektronischen (papierlosen) Austausch aller relevanten Daten zwischen der Versicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Zulassungsbehörden. Auch viele Zulassungsstellen nutzen inzwischen den elektronischen Weg. Da die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand eingeben muss, werden sich die Wartezeiten in den Zulassungsstellen erheblich verkürzen.
Diese elektronische Versicherungsbestätigung legen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle immer dann vor, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen,z.B. bei einem Halterwechsel, einem Wohnortwechsel, durch den sich auch der Zulassungsbezirk ändert, wie auch bei einer Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs nach einer vorübergehenden Stilllegung. Für die Zulassungsstelle ist diese Nummer der Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Haben Sie schon Post bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern?
Seit 1.August diesen Jahres verschickt die Behörde an jede in Deutschland gemeldete Person ein Schreiben mit der jeweiligen persönlichen Steueridentifikationsnummer. Diese Steuer-ID ersetzt nach einer gewissen Übergangszeit die für die Einkommenssteuer bisher verwendete Steuernummer.
Warum wird sie eingeführt?
In erster Linie soll mit der Einführung dieser bundeseinheitlichen Identifikationsnummer Bürokratie abgebaut und das Besteuerungsverfahren transparenter werden. Es ist nicht zu übersehen, wir befinden uns bereits im elektronischen Zeitalter. Viele Dinge können wir schon heute zeit- und kostensparend über das Internet erledigen. Zukünftig werden auch Serviceleistungen der Steuerverwaltung dazugehören. Sei es nun das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular oder auch das Empfangen und Verarbeiten elektronischer Belege. Sämtliche Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörde müssen in Zukunft die persönliche Steueridentifikationsnummer enthalten.
Wozu dient sie?
Diese persönliche Steueridentifikationsnummer dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Aus Gründen des Datenschutzes darf sie lediglich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt werden. Vergeben wird sie an alle Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Alle kommunalen Meldebehörden stellen die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung.
Die neue Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, aus deren Kombination keinerlei Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können.
Ab wann und wie lange gilt sie?
Bis Ende 2008 soll jeder Bürger seine persönliche Steueridentifikationsnummer erhalten haben, so dass sie ab 2009 eingesetzt werden kann. Während der Übergangszeit ist es empfehlenswert, neben der neuen Steuer-ID immer auch noch die alte Steuernummer mit anzugeben, damit es nicht zu Unstimmigkeiten oder falschen Zuordnungen kommt. Generell wird die neue Steuer-ID mit der Geburt vergeben und gilt für jeden Bürger ein Leben lang.
Welche Daten werden gespeichert?
Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer hat folgende Eckdaten gespeichert:
Ihren Familiennamen, frühere Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geschlecht, den Tag und Ort Ihrer Geburt, einen eventuellen Doktorgrad, Ihre derzeitige oder letzte bekannte Anschrift, die zuständige Finanzbehörde und im Fall der Fälle Ihren Sterbetag. Diese Daten sind für eine korrekte Zuordnung nötig. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
Die von Ihnen gespeicherten Daten sollten Sie überprüfen, wenn Sie das Mitteilungsschreiben mit Ihrer persönlichen Steuer-ID erhalten haben. Stellen Sie dann fest, dass einige Daten nicht korrekt sind, wenden Sie sich einfach an die unter „Rücksendeadresse“ genannte Behörde. Diese hilft Ihnen, die fehlerhaften Daten zu korrigieren und leitet die Korrektur elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Hat sich lediglich Ihre Adresse durch einen Umzug geändert, müssen Sie das nicht melden. Die kommunale Meldebehörde leitet Ihre neue Adresse weiter.
Spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tod eingetreten ist, werden sämtliche Daten gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Steuerbehörde nicht mehr notwendig, kann die Löschung auch schon früher erfolgen.
Wenn Sie schon einmal einen Kredit beantragt haben, der dann von Ihrer Bank abgelehnt wurde, liegt das in der Regel an einer negativen SCHUFA-Auskunft.
SCHUFA bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Als Gemeinschaftseinrichtung aller Kreditinstitute sammelt sie Daten über alle Kreditnehmer.
Ob Sie nun bei Versandhändlern einkaufen, Handyverträge abschließen, Ihr Auto mit einem Ratenkredit finanzieren oder auch ein Baudarlehen für Ihr Traumhaus aufnehmen – die SCHUFA registriert all diese Aktivitäten.
Dazu willigen Sie bei Vertragsabschluß in einer gesonderten Erklärung ein. Im Laufe der Jahre kommt da einiges an Daten zusammen.
Viele wissen gar nicht, dass auch ein Zahlungsverzug (verspätete Zahlung einer Rechnung oder Kreditrate), ein gegen Sie beantragter Mahnbescheid bzw. eine eingeleitete Lohnpfändung ebenfalls akribisch von der SCHUFA erfasst wird. Bei Bedarf stellt die SCHUFA dann diese gesammelten Daten dem Kreditinstitut zur Verfügung.
Nicht immer sind alle Daten korrekt bzw. aktuell. Das ist an sich kein Problem, es sei denn, Sie brauchen ein Darlehen von der Bank, weil Sie sich beispielsweise selbständig gemacht haben und für den Aufbau Ihres Unternehmens finanzielle Mittel von der Bank benötigen. Dann könnte es schwierig werden und im ungünstigsten Fall zur Ablehnung des Kredites führen.
Das können Sie jedoch ganz einfach verhindern, in dem Sie vor einer möglichen Kreditbeantragung Ihre SCHUFA-Akte prüfen.
Dank Internet ist das relativ einfach und schnell möglich. Auf der Webseite www.schufa.de steht Ihnen ein Online-Fragebogen zur Verfügung, den Sie am PC ausfüllen und absenden können. Die SCHUFA erhebt dafür eine Gebühr von 7,80 Euro, die per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird. Nach ein paar Tagen erhalten Sie dann per Post Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft. Finden Sie darin fehlerhafte oder gar falsche Daten, haben Sie ein Recht auf Richtigstellung. Allerdings sind Sie in der Beweispflicht, warum die Daten falsch sind.
Sinnvoll ist es, die SCHUFA-Eigenauskunft einmal jährlich anzufordern. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Kredit beantragen wollen.
Im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so genannte Leerverkäufe vorübergehend untersagt, nachdem bereits die Finanzaufsicht in Amerika und Großbritannien ein solches Verbot ausgesprochen hatte.
Mit Wirkung vom 20. September 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008 dürfen hauptsächlich Leerverkäufe von Aktien aus dem Finanzbereich nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Verbot wird von der BaFin ständig überprüft und soll vor allem Unternehmen aus der stark gebeutelten Finanzbranche vor dem Untergang bewahren.
Was sind eigentlich Leerverkäufe und wie funktionieren sie?
Wenn Sie als Privatanleger in eine Aktie investieren, dann kaufen Sie diese Aktie zu einem bestimmten Preis und verkaufen sie dann im Idealfall, wenn der Kurs der Aktie gestiegen ist, zu einem höheren Preis. Die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ist Ihr Gewinn, abzüglich Gebühren für die Transaktionen. In jedem Fall besitzen Sie die entsprechende Aktie, bevor Sie diese wieder verkaufen.
Leerverkäufe sind ganz einfach Wetten auf fallende Kurse. Sie werden in der Regel ausschließlich von Großinvestoren durchgeführt, die Aktien verkaufen, die Sie gar nicht besitzen. Der Großinvestor leiht sich die Aktien von einem Aktieninhaber und bezahlt diesem für das Verleihen eine Gebühr. Die Aktie selbst ist nicht in seinem Besitz.
Nun verkauft der Leerverkäufer die geliehenen Aktien und wettet auf einen fallenden Aktienkurs dieses Unternehmens. Fällt der Aktienkurs dann wie erwartet, kann er daraufhin die Aktien später zu einem weit niedrigeren Kaufpreis erwerben und diese dann an den Verleiher zurückgeben. Damit hat er einen so genannten Spekulationsgewinn gemacht. Dieser besteht aus der Differenz zwischen dem Verkaufskurs für die geliehenen Aktien und dem späteren niedrigeren Einkaufspreis für die Aktien, die er an den Verleiher zurückgeben muss. Dieser Gewinn vermindert sich noch um die Ausleihgebühr, die er dem Aktieninhaber zahlen musste.
Geht die Wette auf, hat der Leerverkäufer ein gutes Geschäft gemacht.
Allerdings macht die Börse längst nicht immer das, was man erwartet. Geht die Wette nämlich nicht auf, sprich, der Aktienkurs fällt nicht wie erwartet, sondern steigt, dann hat der Leerverkäufer ein Problem. Er muss die geliehenen, inzwischen verkauften Aktien nun teurer einkaufen, um sie dem Verleiher zurückgeben zu können. Wenn der Einkaufspreis höher ist als der Verkaufspreis zuvor, dann wird das für den Investor zum Verlustgeschäft.
Extreme Kursschwankungen
Vielleicht haben Sie sich in den letzten Wochen und Monaten auch schon einmal gefragt, warum der Kurs einer Aktie manchmal extrem ansteigt oder auch abfällt. Solche extremen Kursschwankungen entstehen beispielsweise durch Leerverkäufe.
Hier spielt die Berichterstattung in den Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) eine entscheidende Rolle.
Meist kommt es zu vermehrten Leerverkäufen, wenn negative Nachrichten zu bestimmten Unternehmen über die Medien verbreitet werden. Dann spekulieren die Leerverkäufer auf fallende Kurse. Der vermehrte Verkauf der Aktien durch die Leerverkäufer führt zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu stark sinkenden Kursen der Unternehmen, wie beispielsweise in den letzten Wochen bei vielen Finanztiteln.
Umgekehrt können positive Nachrichten über bestimmte Unternehmen oder Ereignisse zu einer extremen Kurssteigerung führen, denn in dem Fall müssen die Leerverkäufer, die zuvor geliehene Aktien verkauft haben, diese wieder schnell nachkaufen, wenn möglich, bevor der Kurs steigt, damit sie keinen Verlust machen oder diesen so gut es geht begrenzen. Aufgrund der dann extremen Nachfrage in großem Stil steigt auch der Kurs der Aktie extrem.
Tagtäglich lesen und hören wir in den Medien Informationen zur weltweiten Finanzkrise, und das nun schon seit gut einem Jahr. In den verschiedenen Berichterstattungen fallen immer wieder ganz bestimmte Begriffe, die jedoch nicht im Einzelnen erklärt werden. Vielleicht geht es Ihnen auch so, Sie haben diese Begriffe alle schon einmal gehört, wissen allerdings nicht, welche Bedeutung sie haben.
Ich habe Ihnen hier mal die wichtigsten Begriffe rund um die Finanzkrise zusammen getragen und einfach und leicht verständlich erklärt.
Subprime-Krise
Der Begriff Subprime-Krise etablierte sich mit Beginn der US-Immobilienkrise im Frühsommer 2007. Subprime heißt soviel wie zweitklassig und steht für Immobilienkredite in den USA, die vorwiegend an Kreditnehmer mit geringer Bonität vergeben wurden.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo jeder Häuslebauer entsprechende Sicherheiten für einen Baukredit hinterlegen muss, haben in den USA selbst die Menschen einen Kredit für einen Hausbau oder -kauf erhalten, die weder ein entsprechendes Einkommen noch irgendwelche Sicherheiten vorweisen konnten. Gerade in den Boomzeiten des US-Immobilienmarktes hat im Prinzip jeder einen Kredit bekommen, der sich ein Haus bauen oder kaufen wollte. Die Kreditzinsen waren äußerst niedrig und damit auch die Kreditraten. Anders als in Deutschland werden die Kreditzinsen in den USA jedoch nicht für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben, sondern können von den Kreditinstituten variabel angepasst werden. Als die Zinsen dann stiegen, erhöhten sich auch die Kreditraten. Das hatte zur Folge, dass gerade diejenigen, die wenig Geld verdienen, die steigenden Kreditraten nicht mehr zahlen konnten.
Gleichzeitig sind die jahrelang gestiegenen Immobilienpreise in den USA stagniert, teilweise sogar gefallen. Wer sein Haus verkaufen wollte, weil er es nicht mehr halten kann, konnte dies nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis, vorausgesetzt, er hat überhaupt einen Käufer gefunden. Damit blieb er auf erheblichen Schulden sitzen.
Die Banken, die diese Immobilienfinanzierungen einst durchgeführt hatten, haben die Risiken dieser Kredite in Form von Wertpapieren an andere Finanzinstitute weitergegeben und das weltweit. Von so genannten Rating-Agenturen wurden diese Risiken zunächst eher gering eingeschätzt. Mit Beginn der Immobilienkrise wurden diese Wertpapiere jedoch zunehmend schlechter bewertet, aufgrund des steigenden Zahlungsausfallrisikos der Kreditnehmer. Bei den Banken, die diese Wertpapiere besaßen, führte das zu entsprechenden Verlusten in der Bilanz.
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Sparguthaben der Bürger bis zu einer bestimmten Höhe, für den Fall, das eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung, die die Sparguthaben zu 90 Prozent (bis max. 20.000 Eoro) absichert. Zusätzlich haben sich die deutschen Banken in verschiedenen Sicherungseinrichtungen zusammengeschlossen, die die Kundengelder im Fall einer Bankinsolvenz nahezu hundertprozentig absichern.
Staatsgarantie
Mit der Staatsgarantie bürgt zusätzlich der deutsche Staat für sämtliche Spar- und Sichteinlagen, damit sind alle Girokonten, alle Sparkonten und Sparbriefe sowie alle Tagegeldkonten gemeint.
Liquiditätsengpass
Von einem Liquiditätsengpass spricht man allgemein, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Auch bei Banken ist es im Zuge der Finanzkrise teilweise zu Liqiditätsengpässen gekommen. Um sie vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu schützen, werden Milliarden in den so genannten Geldmarkt gepumt.
Kreditklemme
Aufgrund von fehlendem Vertrauen, bedingt durch die weltweite Finanzkrise, leihen sich die Banken untereinander kaum noch Geld. Geld, was sie jedoch dringend benötigen, um neue Kredite an ihre Kunden auszugeben. Diese sogenannte Kreditklemme führt dazu, dass immer weniger Kredite an die Wirtschaft ausgegeben werden können.
Refinanzierung
Refinanzierung bedeutet im weitesten Sinne eine Gegenfinanzierung. Damit Banken Kredite vergeben oder Sparguthaben auszahlen können, brauchen sie tagtäglich frisches Geld. Dieses holen sie sich entweder von den staatlichen Notenbanken, sammeln es bei ihren Kunden in Form von Sparguthaben ein oder sie leihen es sich untereinander. Wenn eine Bank also mehr Sparguthaben eingenommen hat, als sie für die Kreditvergabe und Auszahlung von Sparguthaben benötigt, kann sie das überschüssige Geld bei der Notenbank kurzfristig anlegen oder leiht es einem anderen Kreditinstitut. Damit finanzieren Banken ihr tägliches Geschäft.
Verstaatlichung
Bei der Verstaatlichung geht es darum, Eigentum wie auch Entscheidungsgewalten zum Teil oder auch ganz auf den Staat zu übertragen. Im Zuge der Finanzmarktkrise wurden beispielsweise private isländische Banken in staatlichen Besitz übernommen (verstaatlicht), um sie vor dem Konkurs zu retten.
Risikoabschirmung
Wenn Banken gegen Risiken aus bestimmten Wertpapieren abgeschirmt werden, spricht man von einer Risikoabschirmung. Das heißt, der Staat hilft gemeinsam mit anderen Instituten, betroffene Banken von ihren Lasten zu befreien.
Moratorium
Unter Moratorium versteht man allgemein die Übereinkunft, etwas aufzuschieben oder es vorläufig für eine bestimmte Zeit zu unterlassen. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise bedeutet das, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Geschäftsbetrieb einer in Zahlungsschwierigkeiten gelangten Bank für eine bestimmte Zeit einfriert. Während dieser Zeit darf die Bank keinem Kunden mehr Geld auszahlen.
Anfang Oktober hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium gegen die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing-Bank erlassen, weil die Gefahr bestand, dass die deutsche Niederlassung ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden (Gläubigern) nicht mehr erfüllen kann. Das bedeutet, Kunden die dort ihr Geld angelegt haben, kommen ertsmal nicht an ihr Geld. Die Bank darf keine Zahlungen mehr leisten. Auch darf sie keine Zahlungen mehr entgegennehmen, die nicht ausschließlich zur Tilgung von Schulden gegenüber der BaFin bestimmt sind. Damit sollen die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung gesichert werden.
Realwirtschaft
Unter Realwirtschaft versteht man das produzierende Gewerbe wie auch das Dienstleistungsgewerbe. Die Finanzkrise wirkt sich mehr und mehr auch in der Realwirtschaft aus, da sich die Banken untereinander kaum noch Geld leihen. Damit fehlen ihnen die nötigen Mittel, um der Wirtschaft neue Kredite zur Verfügung zu stellen. Doch Unternehmen brauchen Kredite, um neue Produkte herzustellen.
Die Sicherheit der Sparguthaben ist bei vielen Verbrauchern nach wie vor ein Thema. Und das ist auch verständlich, denn die Situation an den Finanzmärkten ist alles andere als rosig.
Vor allem diejenigen, die in Aktien, Fonds oder Zertifikate investiert haben, um damit langfristig eine höhere Rendite zu erwirtschaften, als beispielsweise auf dem Sparbuch oder in einer Lebensversicherung, sehen nun nicht nur ihr Depot Woche für Woche dahin schmelzen.
Nachdem bereits mehrere deutsche Banken in ernste Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, fragt sich vielleicht der eine oder andere auch, wie sicher sind eigentlich meine Fondsanteile oder Zertifikate? Werden sie durch die Einlagensicherung bzw. die Staatsgarantie geschützt, wenn meine Bank oder Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten kommen würde?
Ein ganz klares „Nein“.
Ihre Fondsanteile wie auch Zertifikate fallen generell nicht unter die Einlagensicherung und sind auch nicht durch die Staatsgarantie geschützt.
Bei Fonds ist das auch gar nicht notwendig, denn Ihre erworbenen Fondsanteile gehören ohnehin zum so genannten Sondervermögen der jeweiligen Gesellschaft. Das heißt, die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, das Vermögen der Anleger (gesamte Kapital des Fonds) getrennt von ihrem übrigen (eigenen) Kapital aufzubewahren und es gesondert zu verwalten. Für jeden Fonds, den die Fondsgesellschaft oder Bank auflegt, muss sie ein eigenes Sondervermögen bilden. Damit sind Ihre Fondsanteile bei einer Pleite der Fondsgesellschaft oder der Bank, die den Fonds aufgelegt hat und verwaltet, generell vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Denn die Fondsanteile, die Sie erwerben, gehören automatisch Ihnen als Anteilseigner, sind sozusagen Ihr Eigentum, über das die Fondsgesellschaft oder Bank im Fall einer Insolvenz nicht verfügen darf. Sie als Anleger haben ein Anrecht auf Ihre Fondsanteile, auch wenn die Bank oder Fondsgesellschaft zahlungsunfähig ist. Ihre Anteile bleiben erhalten, allerdings unabhängig vom Wert der Anteile, der im Zuge der Talfahrt an den Börsen wahrscheinlich deutlich geschrumpft ist. Dieses Risiko besteht jedoch generell, wenn Sie Ihr Geld in Aktien, Fonds oder Zertifikate investieren. Kursverluste gab es schon immer und wirdes auch zukünftig geben. Genauso, wie es auch wieder Zeiten geben wird, in denen die Kurse steigen.
Ganz anders sieht es bei Zertifikaten aus. Im Gegensatz zu Fonds sind Zertifikate kein Sondervermögen und daher bei Insolvenz des Emittenten (der herausgebenden Bank) auch nicht vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Zertifikate sind so genannte Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt, das Zahlungsversprechen einer Bank. Und genau das ist so gut wie nichts mehr wert, wenn diese Bank pleite ist. Selbst wenn es sich um ein Garantiezertifikat handelt, welches im Allgemeinen eine hundertprozentige Sicherheit verspricht, ist diese Sicherheit trügerisch, wenn die Bank, die es herausgegeben hat, zahlungsunfähig ist.
Diese Erfahrung mussten kürzlich einige zehntausend deutsche Anleger machen, die Zertifikate der nun insolventen Bank Lehmann Brothers zeichneten. Ihnen bleibt nur die Hoffnung, über den Insolvenzverwalter wenigstens einen Teil Ihres Geldes zurück zu bekommen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Bei einigen Genossenschaftsbanken sind die Zertifikate, die diese Bank selbst emittiert hat, über die Einlagensicherung der genossenschaftlichen Institute voll abgesichert. Damit wären diese Zertifikate genauso sicher, wie beispielsweise das Sparguthaben auf einem Sparbuch oder Tagegeldkonto dieser Banken. Das gilt jedoch nicht für Zertifikate, die diese Bank lediglich empfiehlt.
Wenn Sie Ihr Geld in Zertifikate investieren wollen oder bereits investiert haben, sollten Sie sich ganz genau informieren, wer das Zertifikat herausgibt und ob es über die Einlagensicherung eventuell abgesichert ist.