Möglichkeiten zur Schuldenregulierung

 

Wer so richtig tief in der Schuldenfalle steckt, dem stehen grundsätzlich 2 Wege aus dieser Krise zur Verfügung:

- die außergerichtliche Schuldenregulierung
- die Verbraucherinsolvenz

Jetzt ist es höchste Zeit, eine Schuldnerberatung aufzusuchen und gemeinsam die beste Variante zu finden. Schuldnerberatungen werden von Verbraucherzentralen, vom Deutschen Roten Kreuz, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Arbeiterwohlfahrt oder vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeboten. In manchen Städten bieten auch die Sozialämter Schuldnerberatungsstellen an und helfen weiter.

Beraten wird jeder private Haushalt, der die Hilfe braucht oder dem der soziale Abstieg droht. Die Beratung ist für überschuldete Verbraucher in der Regel kostenlos. Es gibt allerdings auch kommerzielle Schuldenregulierer, die für ihre Dienste Gebühren erheben. Bevor Sie eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich genau über den Anbieter informieren, um nicht am Ende noch mehr Schulden zu haben. Hier gibt es auch viele schwarze Schafe.

Am Anfang steht der außergerichtliche Einigungsversuch.
Hier wird versucht, alle Zahlungsverpflichtungen aus Krediten und Rechnungen zunächst zu prüfen, ob Forderungen zu Unrecht erhoben wurden. Viele Betroffene achten überhaupt nicht mehr darauf, je mehr Schulden angehäuft werden. Berechtigte Forderungen werden anschließend geordnet.
Nun muss sich der Schuldner ernsthaft bemühen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Wenn er die Schuldsumme nicht auf einmal begleichen kann, muss er versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das wird allerdings nicht in jedem Fall möglich sein. Nur wenn alle Gläubiger dem vorgeschlagenen Regulierungsplan zustimmen, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als erfolgreich.

Stimmt nur 1 Gläubiger nicht zu, dann folgt das gerichtliche Schuldbereinigungsverfahren.
Hier muss die Schuldnerberatungsstelle oder auch ein Rechtsanwalt zunächst eine Bescheinigung ausstellen, aus der die Gründe für das Scheitern der außergerichtlichen Einigung hervorgehen.
Im Anschluß daran wird beim zuständigen Insolvenzgericht ein Eröffnungsantrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt.
Das Gericht prüft gleich zu Beginn des Verfahrens, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn die Mehrheit der Gläubiger (die über 50% der Gesamtforderungen beanspruchen) dem Schuldenbereinigungsplan zustimmt, dann kann das Gericht bestimmen, dass dieser Plan rechtsgültig in Kraft tritt.

Endlich wieder schuldenfrei! Praxisbeispiele, Schriftwechsel, Formulare, Pfändungstabellen

Stimmt die Mehrheit der Gläubiger nicht zu, dann kommt es zum Insolvenzverfahren.
Ziel der Verbraucherinsolvenz ist es, einer Privatperson, die zahlungsunfähig geworden ist, einen Neuanfang zu ebnen. Vorausgesetzt, sie erfüllt die gestellten Auflagen. Nach Verwertung des Vermögens sowie der vereinbarungsgemäßen Tilgung eines angemessenen Teils der Zahlungsverpflichtungen wird der Schuldner nach 6 Jahren von seinen restlichen Schulden befreit.

 

Eine solche Restschuldbefreiung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen,
  • das gesamte, verwertbare Vermögen des Schuldners muss bereits verwertet worden sein,
  • der Schuldner muss sich verpflichten, den pfändbaren Anteil seines Arbeitsaufkommens für die nächsten 6 Jahre an einen Treuhänder abzutreten, der vom Gericht bestimmt wird,
  • der Schuldner darf keine vorsätzlich falschen Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse machen, er darf kein Vermögen verschwenden,
  • der Schuldner muss eine sechsjährige sogenannte Wohlverhaltensperiode durchhalten, in der er bestimmte Auflagen zu erfüllen hat. Er muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und jede zumutbare Arbeit annehmen. Vermögen, welches er durch eine Erbschaft erhält, muss er zur Hälfte herausgeben. Jeder Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel muss gemeldet werden. Zudem muss er monatlich den pfändbaren Einkommensteil an den vom Gericht bestellten Treuhänder abführen.

Hält sich der Schuldner streng an die auferlegten Bedingungen, wird das Gericht nach 6 Jahren den Beschluß über die Restschuldbefreiung erteilen. Damit können die Gläubiger ihre Restforderungen nicht mehr durchsetzen. Der ehemalige Schuldner kann einen Neubeginn ohne Schulden starten.

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