Nur noch 15 Tage Zeit, bei der Kfz-Versicherung zu sparen

16. November 2008

Wer wünscht sich nicht ein wenig finanzielle Entlastung in Zeiten steigender Preise. Möglichkeiten gibt es mehr als genug, man muss sie eben nur kennen und auch nutzen.

Gerade zum Jahresende bietet die Kfz-Versicherung teilweise enorm viel Potenzial, durch einen Wechsel des Tarifs oder der Gesellschaft viel Geld zu sparen. Kfz-Versicherungen sind in der Regel Jahresverträge, das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie sie nicht bis zum 30.Novemder des Jahres kündigen. Anfang November verschicken die Kfz-Versicherer die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Wollen Sie den Versicherer wechseln,  muss Ihre Kündigung in diesem Jahr spätestens am 01.Dezember bei der Gesellschaft vorliegen, da der 30.11. diesmal auf einen Sonntag fällt.

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Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, ob der Beitrag, den Sie zukünftig für Ihr Auto zahlen müssen, auch wirklich günstig ist, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Angebote vergleichen. Nur so können Sie herausfinden, ob Sie bei der Autoversicherung Geld sparen können. Selbst wenn Sie in diesem Jahr einen günstigen Tarif gewählt hatten, dann heißt das nicht, dass dieser auch im kommenden Jahr einer der günstigen ist.

Die Versicherer rechnen ganz klar mit der Bequemlichkeit vieler Verbraucher, die Rechnung einfach zu bezahlen und abzuheften. Wer nicht fragt oder vergleicht, zahlt eben mehr. Können Sie sich das noch leisten?

Es kostet Sie nur ein paar Minuten Zeit, online Ihre Kfz-Versicherung mit anderen Tarifen oder Anbietern zu vergleichen. Alles, was Sie dazu brauchen, sind die Daten aus Ihrer Zulassung bzw. der aktuellen Rechnung.

Zahlen Sie nicht mehr als nötig.

Jetzt bei der Kfz-Versicherung bares Geld sparen!

Die Kfz-Haftpflicht ist, wie der Name sagt, Pflicht in Deutschland, wenn Sie ein Auto oder Motorrad zulassen wollen. Denn mit dieser Haftpflicht sind alle Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen, gedeckt. Vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug wird ausschließlich zu den im Antrag angegebenen Zwecken verwendet. Das heißt, wenn Sie Ihren privat versicherten PKW gewerblich nutzen oder gar vermieten, muss der Versicherer im Schadenfall nicht zahlen. 

Neben der Kfz-Haftpflicht besteht für jeden zusätzlich die Möglichkeit, eine Fahrzeugversicherung (Kasko) abzuschließen. Die Kasko muss man nicht, kann man jedoch abschließen. Und in vielen Fällen lohnt sich das. Damit sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.

Hier unterscheiden die Versicherer in Teil- und Vollkasko.

Mit einer Teilkaskoversicherung schützen Sie sich vor Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst verursacht haben, wie beispielsweise Schäden durch Brand oder Explosionen, Hagel, Blitzschlag oder Sturm, Diebstahl wie auch unberechtigten Gebrauch und natürlich Unfälle mit Haarwild.

Die Vollkaskoversicherung tritt generell für alle Schäden ein, die an Ihrem Fahrzeug entstehen bzw. durch einen Unfall verursacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder der Unfallgegner. Selbst wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder fremde Personen Ihr Auto mutwillig beschädigen, sind Sie über die Vollkasko abgesichert.

Schäden, die Sie grob fahrlässig verursachen, werden in der Regel jedoch nicht gedeckt. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, die durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer verursacht werden. Auch kleine Unaufmerksamkeiten, z.B. das Suchen von herunter gefallenen Gegenständen während der Fahrt, die zu einem Unfall führen, sind nicht gedeckt. Hier kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Neuwagen in den ersten Jahren der Nutzung äußerst empfehlenswert. Viele Verbraucher lassen diese jedoch Jahr für Jahr ungeprüft weiterlaufen und verschenken damit schon eine ganze Menge Geld.

Die Prämie für eine Kraftfahrtunfallversicherung können Sie sich auf jeden Fall sparen, wenn Sie beispielsweise eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen haben.

Auch die Insassenversicherung ist überflüssig, da die Insassen (Mitfahrer) bei Personenschäden bereits über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters abgesichert sind. Der Fahrzeughalter selbst ist über seine private Unfallversicherung abgesichert, die auch in dem Fall zahlt.

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung richtet sich in erster Linie nach dem Fahrzeugtyp, dem Zulassungsort  (Regionalklasse), der eigenen Fahrpraxis sowie der Zahl der bisherigen Unfälle (Schadensfreiheitsklasse). Auch der Beruf des Fahrzeughalters, die jährliche Kilometerleistung oder auch die Zahlweise haben Einfluss auf den Beitrag. Vor allem bei monatlicher Zahlweise kassieren die Versicherer Zuschläge von 5 bis 7 Prozent. Sinnvoller ist es, den Jahresbeitrag Monat für Monat auf einem Tagegeldkonto anzusparen und nur einmal im Jahr an die Versicherung zu zahlen. Damit sparen Sie sich die Zuschläge.

Die Leistungen sind nahezu bei allen Kfz-Versicherern gleich, die Beitragsunterschiede können jedoch erheblich sein.

Deswegen lohnt es sich in jedem Fall, Vergleichsangebote einzuholen. Das bedeutet noch nicht, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung gleich kündigen müssen. Haben Sie ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie Ihren Versicherer fragen, ob er Ihnen auch einen günstigeren Tarif anbieten kann. In der Regel haben die Versicherer einen gewissen Spielraum bzw. einen preisgünstigeren Tarif. Diesen bekommt jedoch nur der, der danach fragt.

Fragen kostet nichts, kann Ihnen im Idealfall jedoch einige hundert Euro im Jahr sparen. Denken Sie immer daran, es ist Ihr Geld, zahlen Sie es nicht leichtfertig an eine Versicherung, ohne vorher zu überprüfen, ob es diese Leistung nicht bei einer anderen Gesellschaft günstiger gibt.

Im Zeitalter des Internets können Sie in nur wenigen Minuten herausfinden, ob der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung günstig ist.

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Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

12. November 2008




Jeder Fahrzeughalter, der bisher ein Fahrzeug zulassen wollte, musste den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle mit einer so genannten Doppelkarte (Deckungskarte) nachweisen. Diese Doppelkarte wurde von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Kfz-Versicherung beantragen, ausgegeben. Damit hatten Sie eine vorläufige Deckungszusage Ihres Versicherers.

 

Für Fahrzeughalter war dieser Weg oft mühselig und zeitintensiv, denn die Doppelkarte musste beim Versicherer angefordert und von diesem dann per Post zugeschickt werden. Sehr kurzfristige Zulassungen waren in der Regel gar nicht möglich, da es ein paar Tage dauerte, bis man die Doppelkarte in den Händen hatte. Auch in der Zulassungsstelle musste man teilweise viel Zeit einplanen, da alle Versicherungsdaten von den Mitarbeitern per Hand eingegeben werden mussten.

 

Dieses sehr umständliche und zeitaufwändige Verfahren wurde in diesem Jahr durch ein wesentlich einfacheres und vor allem schnelleres Verfahren abgelöst. Dafür wurde die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung eingeführt. 

Die Versicherer sind verpflichtet, bereits ab 01.März 2008 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auszustellen. 

Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft entweder per Post oder ganz schnell per Telefon, E-Mail oder SMS erhalten können.

Die Versicherungsgesellschaften stellen diese elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit, auf die auch die Zulassungsstelle zugreifen kann. Das ermöglicht den elektronischen (papierlosen) Austausch aller relevanten Daten zwischen der Versicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Zulassungsbehörden. Auch viele Zulassungsstellen nutzen inzwischen den elektronischen Weg. Da die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand eingeben muss, werden sich die Wartezeiten in den Zulassungsstellen erheblich verkürzen.

 

Diese elektronische Versicherungsbestätigung legen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle immer dann vor, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen,  z.B. bei einem Halterwechsel, einem Wohnortwechsel, durch den sich auch der Zulassungsbezirk ändert, wie auch bei einer Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs nach einer vorübergehenden Stilllegung. Für die Zulassungsstelle ist diese Nummer der Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

 


Wozu dient die neue Steueridentifikationsnummer?

7. November 2008




Haben Sie schon Post bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern?

Seit 1.August diesen Jahres verschickt die Behörde an jede in Deutschland gemeldete Person ein Schreiben mit der jeweiligen persönlichen Steueridentifikationsnummer. Diese Steuer-ID ersetzt nach einer gewissen Übergangszeit die für die Einkommenssteuer bisher verwendete Steuernummer.

 

 

Warum wird sie eingeführt?

In erster Linie soll mit der Einführung dieser bundeseinheitlichen Identifikationsnummer Bürokratie abgebaut und das Besteuerungsverfahren transparenter werden. Es ist nicht zu übersehen, wir befinden uns bereits im elektronischen Zeitalter. Viele Dinge können wir schon heute zeit- und kostensparend über das Internet erledigen. Zukünftig werden auch Serviceleistungen der Steuerverwaltung dazugehören. Sei es nun das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular oder auch das Empfangen und Verarbeiten elektronischer Belege. Sämtliche Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörde müssen in Zukunft die persönliche Steueridentifikationsnummer enthalten.

 

Wozu dient sie?

Diese persönliche Steueridentifikationsnummer dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Aus Gründen des Datenschutzes darf sie lediglich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt werden. Vergeben wird sie an alle Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Alle kommunalen Meldebehörden stellen die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung.

Die neue Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, aus deren Kombination keinerlei Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können.   

 

 

Ab wann und wie lange gilt sie?

Bis Ende 2008 soll jeder Bürger seine persönliche Steueridentifikationsnummer erhalten haben, so dass sie ab 2009 eingesetzt werden kann. Während der Übergangszeit ist es empfehlenswert, neben der neuen Steuer-ID immer auch noch die alte Steuernummer mit anzugeben, damit es nicht zu Unstimmigkeiten oder falschen Zuordnungen kommt. Generell wird die neue Steuer-ID mit der Geburt vergeben und gilt für jeden Bürger ein Leben lang.

 

 

Welche Daten werden gespeichert?

Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer hat folgende Eckdaten gespeichert:

 

Ihren Familiennamen, frühere Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geschlecht, den Tag und Ort Ihrer Geburt, einen eventuellen Doktorgrad, Ihre derzeitige oder letzte bekannte Anschrift, die zuständige Finanzbehörde und im Fall der Fälle Ihren Sterbetag. Diese Daten sind für eine korrekte Zuordnung nötig. Weitere Daten werden nicht gespeichert.

 

Die von Ihnen gespeicherten Daten sollten Sie überprüfen, wenn Sie das Mitteilungsschreiben mit Ihrer persönlichen Steuer-ID erhalten haben. Stellen Sie dann fest, dass einige Daten nicht korrekt sind, wenden Sie sich einfach an die unter „Rücksendeadresse“ genannte Behörde. Diese hilft Ihnen, die fehlerhaften Daten zu korrigieren und leitet die Korrektur elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Hat sich lediglich Ihre Adresse durch einen Umzug geändert, müssen Sie das nicht melden. Die kommunale Meldebehörde leitet Ihre neue Adresse weiter.

 

Spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tod eingetreten ist, werden sämtliche Daten gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Steuerbehörde nicht mehr notwendig, kann die Löschung auch schon früher erfolgen.

 


Kennen Sie eigentlich Ihre SCHUFA-Akte?

2. November 2008




Wenn Sie schon einmal einen Kredit beantragt haben, der dann von Ihrer Bank abgelehnt wurde, liegt das in der Regel an einer negativen SCHUFA-Auskunft.


SCHUFA bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Als Gemeinschaftseinrichtung aller Kreditinstitute sammelt sie Daten über alle Kreditnehmer.

Ob Sie nun bei Versandhändlern einkaufen, Handyverträge abschließen, Ihr Auto mit einem Ratenkredit finanzieren oder auch ein Baudarlehen für Ihr Traumhaus aufnehmen – die SCHUFA registriert all diese Aktivitäten.

Dazu willigen Sie bei Vertragsabschluß in einer gesonderten Erklärung ein. Im Laufe der Jahre kommt da einiges an Daten zusammen.

Viele wissen gar nicht, dass auch ein Zahlungsverzug (verspätete Zahlung einer Rechnung oder Kreditrate), ein gegen Sie beantragter Mahnbescheid bzw. eine eingeleitete Lohnpfändung ebenfalls akribisch von der SCHUFA erfasst wird. Bei Bedarf stellt die SCHUFA dann diese gesammelten Daten dem Kreditinstitut zur Verfügung.

 

Nicht immer sind alle Daten korrekt bzw. aktuell. Das ist an sich kein Problem, es sei denn, Sie brauchen ein Darlehen von der Bank, weil Sie sich beispielsweise selbständig gemacht haben und für den Aufbau Ihres Unternehmens finanzielle Mittel von der Bank benötigen. Dann könnte es schwierig werden und im ungünstigsten Fall zur Ablehnung des Kredites führen.

Das können Sie jedoch ganz einfach verhindern, in dem Sie vor einer möglichen Kreditbeantragung Ihre SCHUFA-Akte prüfen.

Dank Internet ist das relativ einfach und schnell möglich. Auf der Webseite www.schufa.de steht Ihnen ein Online-Fragebogen zur Verfügung, den Sie am PC ausfüllen und absenden können. Die SCHUFA erhebt dafür eine Gebühr von 7,80 Euro, die per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird. Nach ein paar Tagen erhalten Sie dann per Post Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft. Finden Sie darin fehlerhafte oder gar falsche Daten, haben Sie ein Recht auf Richtigstellung. Allerdings sind Sie in der Beweispflicht, warum die Daten falsch sind.

Sinnvoll ist es, die SCHUFA-Eigenauskunft einmal jährlich anzufordern. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Kredit beantragen wollen.

 

 

 

 


Was versteht man eigentlich unter Leerverkäufen?

31. Oktober 2008

 

Im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so genannte Leerverkäufe vorübergehend untersagt, nachdem bereits die Finanzaufsicht in Amerika und Großbritannien ein solches Verbot ausgesprochen hatte.
Mit Wirkung vom 20. September 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008 dürfen hauptsächlich Leerverkäufe von Aktien aus dem Finanzbereich nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Verbot wird von der BaFin ständig überprüft und soll vor allem Unternehmen aus der stark gebeutelten Finanzbranche vor dem Untergang bewahren.

Was sind eigentlich Leerverkäufe und wie funktionieren sie?

Wenn Sie als Privatanleger in eine Aktie investieren, dann kaufen Sie diese Aktie zu einem bestimmten Preis und verkaufen sie dann im Idealfall, wenn der Kurs der Aktie gestiegen ist, zu einem höheren Preis. Die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ist Ihr Gewinn, abzüglich Gebühren für die Transaktionen. In jedem Fall besitzen Sie die entsprechende Aktie, bevor Sie diese wieder verkaufen.

Leerverkäufe sind ganz einfach Wetten auf fallende Kurse. Sie werden in der Regel ausschließlich von Großinvestoren durchgeführt, die Aktien verkaufen, die Sie gar nicht besitzen. Der Großinvestor leiht sich die Aktien von einem Aktieninhaber und bezahlt diesem für das Verleihen eine Gebühr. Die Aktie selbst ist nicht in seinem Besitz.
Nun verkauft der Leerverkäufer die geliehenen Aktien und wettet auf einen fallenden Aktienkurs dieses Unternehmens. Fällt der Aktienkurs dann wie erwartet, kann er daraufhin die Aktien später zu einem weit niedrigeren Kaufpreis erwerben und diese dann an den Verleiher zurückgeben. Damit hat er einen so genannten Spekulationsgewinn gemacht. Dieser besteht aus der Differenz zwischen dem Verkaufskurs für die geliehenen Aktien und dem späteren niedrigeren Einkaufspreis für die Aktien, die er an den Verleiher zurückgeben muss. Dieser Gewinn vermindert sich noch um die Ausleihgebühr, die er dem Aktieninhaber zahlen musste.
Geht die Wette auf, hat der Leerverkäufer ein gutes Geschäft gemacht.

Allerdings macht die Börse längst nicht immer das, was man erwartet. Geht die Wette nämlich nicht auf, sprich, der Aktienkurs fällt nicht wie erwartet, sondern steigt, dann hat der Leerverkäufer ein Problem. Er muss die geliehenen, inzwischen verkauften Aktien nun teurer einkaufen, um sie dem Verleiher zurückgeben zu können. Wenn der Einkaufspreis höher ist als der Verkaufspreis zuvor, dann wird das für den Investor zum Verlustgeschäft.

Extreme Kursschwankungen

Vielleicht haben Sie sich in den letzten Wochen und Monaten auch schon einmal gefragt, warum der Kurs einer Aktie manchmal extrem ansteigt oder auch abfällt. Solche extremen Kursschwankungen entstehen beispielsweise durch Leerverkäufe.
Hier spielt die Berichterstattung in den Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) eine entscheidende Rolle.

Meist kommt es zu vermehrten Leerverkäufen, wenn negative Nachrichten zu bestimmten Unternehmen über die Medien verbreitet werden. Dann spekulieren die Leerverkäufer auf fallende Kurse. Der vermehrte Verkauf der Aktien durch die Leerverkäufer führt zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu stark sinkenden Kursen der Unternehmen, wie beispielsweise in den letzten Wochen bei vielen Finanztiteln.

Umgekehrt können positive Nachrichten über bestimmte Unternehmen oder Ereignisse zu einer extremen Kurssteigerung führen, denn in dem Fall müssen die Leerverkäufer, die zuvor geliehene Aktien verkauft haben, diese wieder schnell  nachkaufen, wenn möglich, bevor der Kurs steigt, damit sie keinen Verlust machen oder diesen so gut es geht begrenzen. Aufgrund der dann extremen Nachfrage in großem Stil steigt auch der Kurs der Aktie extrem.


weltweite Finanzkrise - Kennen Sie die wichtigsten Begriffe?

27. Oktober 2008

Tagtäglich lesen und hören wir in den Medien Informationen zur weltweiten Finanzkrise, und das nun schon seit gut einem Jahr. In den verschiedenen Berichterstattungen fallen immer wieder ganz bestimmte Begriffe, die jedoch nicht im Einzelnen erklärt werden. Vielleicht geht es Ihnen auch so, Sie haben diese Begriffe alle schon einmal gehört, wissen allerdings nicht, welche Bedeutung sie haben.

Ich habe Ihnen hier mal die wichtigsten Begriffe rund um die Finanzkrise zusammen getragen und einfach und leicht verständlich erklärt.

 

Subprime-Krise
Der Begriff Subprime-Krise etablierte sich mit Beginn der US-Immobilienkrise im Frühsommer 2007. Subprime heißt soviel wie zweitklassig und steht für Immobilienkredite in den USA, die vorwiegend an Kreditnehmer mit geringer Bonität vergeben wurden.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo jeder Häuslebauer entsprechende Sicherheiten für einen Baukredit hinterlegen muss, haben in den USA selbst die Menschen einen Kredit für einen Hausbau oder -kauf erhalten, die weder ein entsprechendes Einkommen noch irgendwelche Sicherheiten vorweisen konnten. Gerade in den Boomzeiten des US-Immobilienmarktes hat im Prinzip jeder einen Kredit bekommen, der sich ein Haus bauen oder kaufen wollte. Die Kreditzinsen waren äußerst niedrig und damit auch die Kreditraten. Anders als in Deutschland werden die Kreditzinsen in den USA jedoch nicht für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben, sondern können von den Kreditinstituten variabel angepasst werden. Als die Zinsen dann stiegen, erhöhten sich auch die Kreditraten. Das hatte zur Folge, dass gerade diejenigen, die wenig Geld verdienen, die steigenden Kreditraten nicht mehr zahlen konnten.
Gleichzeitig sind die jahrelang gestiegenen Immobilienpreise in den USA stagniert, teilweise sogar gefallen. Wer sein Haus verkaufen wollte, weil er es nicht mehr halten kann, konnte dies nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis, vorausgesetzt, er hat überhaupt einen Käufer gefunden. Damit blieb er auf erheblichen Schulden sitzen.
Die Banken, die diese Immobilienfinanzierungen einst durchgeführt hatten, haben die Risiken dieser Kredite in Form von Wertpapieren an andere Finanzinstitute weitergegeben und das weltweit. Von so genannten Rating-Agenturen wurden diese Risiken zunächst eher gering eingeschätzt. Mit Beginn der Immobilienkrise wurden diese Wertpapiere jedoch zunehmend schlechter bewertet, aufgrund des steigenden Zahlungsausfallrisikos der Kreditnehmer. Bei den Banken, die diese Wertpapiere besaßen, führte das zu entsprechenden Verlusten in der Bilanz.

Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Sparguthaben der Bürger bis zu einer bestimmten Höhe, für den Fall, das eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung, die die Sparguthaben zu 90 Prozent (bis max. 20.000 Eoro) absichert. Zusätzlich haben sich die deutschen Banken in verschiedenen Sicherungseinrichtungen zusammengeschlossen, die die Kundengelder im Fall einer Bankinsolvenz nahezu hundertprozentig absichern.

Staatsgarantie
Mit der Staatsgarantie bürgt zusätzlich der deutsche Staat für sämtliche Spar- und Sichteinlagen, damit sind alle Girokonten, alle Sparkonten und Sparbriefe sowie alle Tagegeldkonten gemeint.

Liquiditätsengpass
Von einem Liquiditätsengpass spricht man allgemein, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Auch bei Banken ist es im Zuge der Finanzkrise teilweise zu Liqiditätsengpässen gekommen. Um sie vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu schützen, werden Milliarden in den so genannten Geldmarkt gepumt.

Kreditklemme
Aufgrund von fehlendem Vertrauen, bedingt durch die weltweite Finanzkrise, leihen sich die Banken untereinander kaum noch Geld. Geld, was sie jedoch dringend benötigen, um neue Kredite an ihre Kunden auszugeben. Diese sogenannte Kreditklemme führt dazu, dass immer weniger Kredite an die Wirtschaft ausgegeben werden können.

Refinanzierung
Refinanzierung bedeutet im weitesten Sinne eine Gegenfinanzierung. Damit Banken Kredite vergeben oder Sparguthaben auszahlen können, brauchen sie tagtäglich frisches Geld. Dieses holen sie sich entweder von den staatlichen Notenbanken, sammeln es bei ihren Kunden in Form von Sparguthaben ein oder sie leihen es sich untereinander. Wenn eine Bank also mehr Sparguthaben eingenommen hat, als sie für die Kreditvergabe und Auszahlung von Sparguthaben benötigt, kann sie das überschüssige Geld bei der Notenbank kurzfristig anlegen oder leiht es einem anderen Kreditinstitut. Damit finanzieren Banken ihr tägliches Geschäft.

Verstaatlichung
Bei der Verstaatlichung geht es darum, Eigentum wie auch Entscheidungsgewalten zum Teil oder auch ganz auf den Staat zu übertragen. Im Zuge der Finanzmarktkrise wurden beispielsweise private isländische Banken in staatlichen Besitz übernommen (verstaatlicht), um sie vor dem Konkurs zu retten.

Risikoabschirmung
Wenn Banken gegen Risiken aus bestimmten Wertpapieren abgeschirmt werden, spricht man von einer Risikoabschirmung. Das heißt, der Staat hilft gemeinsam mit anderen Instituten, betroffene Banken von ihren Lasten zu befreien.

Moratorium
Unter Moratorium versteht man allgemein die Übereinkunft, etwas aufzuschieben oder es vorläufig für eine bestimmte Zeit zu unterlassen. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise bedeutet das, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Geschäftsbetrieb einer in Zahlungsschwierigkeiten gelangten Bank für eine bestimmte Zeit einfriert. Während dieser Zeit darf die Bank keinem Kunden mehr Geld auszahlen.
Anfang Oktober hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium gegen die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing-Bank erlassen, weil die Gefahr bestand, dass die deutsche Niederlassung ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden (Gläubigern) nicht mehr erfüllen kann. Das bedeutet, Kunden die dort ihr Geld angelegt haben, kommen ertsmal nicht an ihr Geld. Die Bank darf keine Zahlungen mehr leisten. Auch darf sie keine Zahlungen mehr entgegennehmen, die nicht ausschließlich zur Tilgung von Schulden gegenüber der BaFin bestimmt sind. Damit sollen die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung gesichert werden.

Realwirtschaft
Unter Realwirtschaft versteht man das produzierende Gewerbe wie auch das Dienstleistungsgewerbe. Die Finanzkrise wirkt sich mehr und mehr auch in der Realwirtschaft aus, da sich die Banken untereinander kaum noch Geld leihen. Damit fehlen ihnen die nötigen Mittel, um der Wirtschaft neue Kredite zur Verfügung zu stellen. Doch Unternehmen brauchen Kredite, um neue Produkte herzustellen.

 


Wie sicher sind meine Fondsanteile oder Zertifikate?

23. Oktober 2008

 

Die Sicherheit der Sparguthaben ist bei vielen Verbrauchern nach wie vor ein Thema. Und das ist auch verständlich, denn die Situation an den Finanzmärkten ist alles andere als rosig.

 

Vor allem diejenigen, die in Aktien, Fonds oder Zertifikate investiert haben, um damit langfristig eine höhere Rendite zu erwirtschaften, als beispielsweise auf dem Sparbuch oder in einer Lebensversicherung, sehen nun nicht nur ihr Depot Woche für Woche dahin schmelzen.

Nachdem bereits mehrere deutsche Banken in ernste Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, fragt sich vielleicht der eine oder andere auch, wie sicher sind eigentlich meine Fondsanteile oder Zertifikate? Werden sie durch die Einlagensicherung bzw. die Staatsgarantie geschützt, wenn meine Bank oder Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten kommen würde?

 

Ein ganz klares „Nein“.

Ihre Fondsanteile wie auch Zertifikate fallen generell nicht unter die Einlagensicherung und sind auch nicht durch die Staatsgarantie geschützt.

 

Bei Fonds ist das auch gar nicht notwendig, denn Ihre erworbenen Fondsanteile gehören ohnehin zum so genannten Sondervermögen der jeweiligen Gesellschaft. Das heißt, die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, das Vermögen der Anleger (gesamte Kapital des Fonds) getrennt von ihrem  übrigen (eigenen) Kapital aufzubewahren und es gesondert zu verwalten.  Für jeden Fonds, den die Fondsgesellschaft oder Bank auflegt, muss sie ein eigenes Sondervermögen bilden. Damit sind Ihre Fondsanteile bei einer Pleite der Fondsgesellschaft oder der Bank, die den Fonds aufgelegt hat und verwaltet, generell vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Denn die Fondsanteile, die Sie erwerben, gehören automatisch Ihnen als Anteilseigner, sind sozusagen Ihr Eigentum, über das die Fondsgesellschaft oder Bank im Fall einer Insolvenz nicht verfügen darf. Sie als Anleger haben ein Anrecht auf Ihre Fondsanteile, auch wenn die Bank oder Fondsgesellschaft zahlungsunfähig ist. Ihre Anteile bleiben erhalten, allerdings unabhängig vom Wert der Anteile, der im Zuge der Talfahrt an den Börsen wahrscheinlich deutlich geschrumpft ist. Dieses Risiko besteht jedoch generell, wenn Sie Ihr Geld in Aktien, Fonds oder Zertifikate investieren. Kursverluste gab es schon immer und wird  es auch zukünftig geben. Genauso, wie es auch wieder Zeiten geben wird, in denen die Kurse steigen.

 

 

Ganz anders sieht es bei Zertifikaten aus. Im Gegensatz zu Fonds sind Zertifikate kein Sondervermögen und daher bei Insolvenz des Emittenten (der herausgebenden Bank) auch nicht vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Zertifikate sind so genannte Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt, das Zahlungsversprechen einer Bank. Und genau das ist so gut wie nichts mehr wert, wenn diese Bank pleite ist. Selbst wenn es sich um ein Garantiezertifikat handelt, welches im Allgemeinen eine hundertprozentige Sicherheit verspricht, ist diese Sicherheit trügerisch, wenn die Bank, die es herausgegeben hat, zahlungsunfähig ist.

Diese Erfahrung mussten kürzlich einige zehntausend deutsche Anleger machen, die Zertifikate der nun insolventen Bank Lehmann Brothers zeichneten. Ihnen bleibt nur die Hoffnung, über den Insolvenzverwalter wenigstens einen Teil Ihres Geldes zurück zu bekommen.

 

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Bei einigen Genossenschaftsbanken sind die Zertifikate, die diese Bank selbst emittiert hat, über die Einlagensicherung der genossenschaftlichen Institute voll abgesichert. Damit wären diese Zertifikate genauso sicher, wie beispielsweise das Sparguthaben auf einem Sparbuch oder Tagegeldkonto dieser Banken. Das gilt jedoch nicht für Zertifikate, die diese Bank lediglich empfiehlt.

 

Wenn Sie Ihr Geld in Zertifikate investieren wollen oder bereits investiert haben, sollten Sie sich ganz genau informieren, wer das Zertifikat herausgibt und ob es über die Einlagensicherung eventuell abgesichert ist.

 

 

 


Wie sicher ist eigentlich meine Lebensversicherung?

18. Oktober 2008

 

 

Viele Verbraucher machen sich in diesen Wochen immer mehr Sorgen um ihre Altersvorsorge. Und das ist auch verständlich, denn die Berichterstattung in den Medien zum Thema Finanzkrise kann nicht wirklich beruhigen. Schaltet man den Fernseher oder das Radio ein, schlägt man die Zeitung auf oder geht man ins Internet, überall erwarten uns beunruhigende Schlagzeilen.

 

Es ist noch nicht lange her, da hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Staatsgarantie für etwas Beruhigung gesorgt. Sie versprach, der Staat bürge für alle Spar- und Sichteinlagen, wenn eine Bank Pleite gehen sollte.

 

Doch wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus?

 

Auch sie sind letztendlich von der weltweiten Finanzkrise betroffen. Nachdem bereits im September der größte US-Versicherer AIG kurz vor dem Bankrott stand und dieser nur durch die Hilfe der US-Notenbank in Form eines Milliardenkredites verhindert werden konnte, ging kurze Zeit später der erste japanische Lebensversicherer Yamato Life Insurance pleite.

 

Wenn solche Meldungen in den Medien erscheinen, führt das auch bei vielen Anlegern hierzulande zu Beunruhigung. Denn auch in Deutschland gab es bereits den Bankrott einer Lebensversicherung. Das ist noch gar nicht so lange her, im Jahr 2003 musste die Mannheimer Lebensversicherung ihre Geschäfte einstellen. Das war die erste Insolvenz eines deutschen Lebensversicherers seit Ende des Krieges.

 

Sie fragen sich sicher, was passiert eigentlich in dem Fall mit den bei der Gesellschaft bestehenden Lebensversicherungspolicen?  Sind die auch durch eine Art Einlagensicherung, wie Sparguthaben auf der Bank, geschützt?

 

Ja, ich kann Sie beruhigen. Im Zusammenhang mit der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft damals eine freiwillige Auffanggesellschaft für notleidende Lebensversicherer gegründet, die Protektor Lebensversicherungs-AG. Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Dezember 2004 wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für Lebensversicherer vom Gesetzgeber rechtlich vorgeschrieben. Damit wurde die freiwillige Auffanggesellschaft Protektor zur gesetzlichen Pflicht. Alle Lebensversicherer sind verpflichtet, Mitglied bei Protektor zu sein. Somit sind alle Lebens- und Rentenversicherungen, egal ob Risiko- oder Kapitallebensversicherungen wie auch alle Rentenversicherungen, auch fondsgebunden, geschützt.

Im Fall der Fälle übernimmt die Protektor AG dann die betroffenen Policen und führt sie ganz normal weiter. Das heißt, Sie zahlen Ihre Beiträge weiter und damit bleibt Ihr Todesfallschutz sowie auch Ihr Anrecht auf Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Police erhalten.

 

Eines sollten Sie jedoch bedenken, geschützt sind lediglich die Garantieleistungen, nicht die versprochene Überschussbeteiligung. Auch wenn Sie Ihren Vertrag dann vorzeitig beenden wollen, erhalten Sie von der Protektor AG nicht mehr als den auch sonst üblichen Rückkaufswert. Das würde, wie immer, zu einem Verlust führen.

Generell kann man jedoch sagen, dass Ihre Vorsorge- und Versicherungsverträge bei einer Lebensversicherungsgesellschaft geschützt sind.

 

 

 

 


Wie sieht der Schutz der Einlagen speziell bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken oder Bausparkassen aus?

14. Oktober 2008

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt Kundenguthaben seit dem 30. Juni 2009 bis zu 50.000 Euro, wobei die bisherige 10 prozentige Selbstbeteiligung der Anleger gestrichen worden ist. Diese Grenze wird ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist voraussichtlich auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt.

Fast alle deutschen Banken haben neben der gesetzlichen Einlagensicherung ihre eigenen, ganz speziellen Sicherungssysteme. Und das nicht erst seit Beginn der Finanzkrise.

Sparkassen

Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Geldhäuser, die ein enormes Sicherungssystem aus unterschiedlichen Stützungsfonds und der Sicherungsreserve der Landesbanken besitzen. Selbst wenn diese nicht ausreichen sollten, würde ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds greifen, bei dem im Ernstfall das gesamte Finanzvolumen zur Verfügung gestellt wird. Alle Institute haben sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichtet. Letztendlich sind die Sparkassen indirekt geschützt, denn bei einem drohenden Zusammenbruch müssen die Städte und Landkreise diese Institute notfalls sanieren. Somit sind die Kundeneinlagen der Sparkassenkunden praktisch hundertprozentig abgesichert.

Volks- und Raiffeisenbanken

Volks- und Raiffeisenbanken gehören zu den Genossenschaftsbanken. Auch hier sind die Kundeneinlagen durch spezielle Fonds zu 100 Prozent abgesichert. Auch die Genossenschaftsbanken helfen sich im Ernstfall untereinander. Zudem existiert eine so genannte Prüfinstanz, der Garantieverbund. Dieser übernimmt im schlimmsten Fall Bürgschaften und Garantien und verhindert so, dass die Bank zahlungsunfähig wird.

Privatbanken

Zu den Privatbanken in Deutschland zählen unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank ect. . Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben auch die Privatbanken zusätzlich freiwillige Sicherheitsmechanismen eingerichtet. Über den so genannten „freiwilligen Einlagensicherungsfonds“ beim Bundesverband Deutscher Banken sind die Kundengelder jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank geschützt. Damit sind die Guthaben eines jeden Sparers praktisch zu 100 Prozent abgesichert.

Bausparkassen

Auch Bausparer können ganz beruhigt sein, denn die Einlagen der Bausparer (Guthaben auf Bausparverträgen einschließlich der Zinsen) sind durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds in unbegrenzter Höhe abgesichert. Bausparkassen, die zu großen Banken gehören, sind darüber hinaus auch noch über die Sicherungseinrichtungen ihrer Mutterhäuser geschützt.

 

Sie sehen, Ihre Spareinlagen auf dem Girokonto, auf Sparbuch, Sparbrief, Tagegeld- oder Festgeldkonto sind umfassend geschützt, solange sie auf einem Konto der oben genannten deutschen Institute liegen. Selbst wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, ist Ihnen Ihr Geld sicher. In einem solchen Fall muss sich die betroffene Bank, nachdem die Aufsichtsbehörde eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat, an die jeweilige Entschädigungseinrichtung wenden. Diese informiert daraufhin die betroffenen Bankkunden und leitet die Entschädigung ein.

Oft kommen äußerst attraktive Tagegeldangebote jedoch von ausländischen Banken, die in der Regel nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören. Achten Sie daher bitte unbedingt darauf, bevor Sie sich für ein Tagesgeldangebot entscheiden, wie Ihr Guthaben im Ernstfall geschützt ist. Nutzen Sie am besten nur Angebote von Banken, die dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören.
 

 

 

 


Die aktuelle Finanzkrise - ist Ihr Geld sicher?

9. Oktober 2008

 

Momentan hören wir fast täglich neue Hiobsbotschaften von den Finanzmärkten. Viele Sparer und Anleger sorgen sich um ihre Ersparnisse. Die Lage ist sicher ernst und Ihre Sorgen berechtigt. Wer bisher glaubte, Banken können nicht pleite gehen, stellt nun fest, dass das sehr wohl möglich ist. Auch ganz bestimmte Anlageprodukte, wie z.B. Zertifikate, halten längst nicht immer das, was sie versprechen, selbst wenn sie sich Garantiezertifikat nennen. Denn die Garantie ist für die Katz, wenn der Emittent (die Bank), der sie herausgibt, zahlungsunfähig wird.
 
Doch auch wenn viele Medien tagtäglich in ihren Berichterstattungen Angst schüren, verfallen Sie nicht in Panik.
Die Verunsicherung ist sicher auch bei Ihnen groß, doch sollten Sie jetzt nicht sofort zu Ihrer Bank gehen und Ihr Geld abheben.
Zu Hause unter dem Kopfkissen haben Sie es zwar täglich im Blick, allerdings verliert es auch tagtäglich an Wert. Dafür sorgt die Inflation, von der wir alle betroffen sind. Sie wissen, dass gerade in den letzten Monaten vieles erheblich teurer geworden ist. Wenn Ihr Geld zukünftig keine Zinsen mehr erwirtschaftet, weil es unter Ihrem Kopfkissen liegt, dann können Sie diesen Preisanstieg nicht ausgleichen, das heißt für Ihr Geld können Sie dann immer weniger kaufen. Letztendlich wäre das für Sie auch ein Verlustgeschäft.

Besser ist es, sich umfassend zu informieren. Schauen Sie sich ganz in Ruhe an, wo Sie Ihr Geld angelegt haben, mit welchem Ziel und welche Sicherungseinrichtungen es dafür gibt.

Vielleicht haben Sie es in den Medien gelesen oder gehört, die Bundesregierung hat eine Staatsgarantie für sämtliche private Giro-, Spar- und Termineinlagen abgegeben. Für Sie als Privatanleger heißt das, Ihr Guthaben auf dem Girokonto, dem Sparbuch, dem Sparbrief, dem Tagegeldkonto oder auch dem Festgeld ist zu 100 Prozent sicher.
Im Prinzip ist es durch die Staatsgarantie nun sogar doppelt abgesichert, wenn Sie es auf einer Bank zu liegen haben, die ihren Hauptsitz in Deutschland hat und dem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds angehört.

Denn bereits seit August 1998 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung. Die besagt, dass jeder Kunde Anspruch auf 90 Prozent seiner Einlagen bzw. den Gegenwert von 20.000 Euro hat, wenn seine Bank Insolvenz anmelden muss. Das betrifft alle Banken, die ihren Sitz in einem EU-Land haben. Haben Sie mehr Geld angelegt, erhalten Sie jedoch maximal 20.000 Euro. Dieser Wert gilt einmalig pro Kontoinhaber.

Nahezu alle deutschen Banken haben neben der gesetzlichen Einlagensicherung zusätzlich ihre eigenen spezifischen Sicherungssysteme, wie beispielsweise die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die in erster Linie der Institutssicherung dienen. Auch hier ist der Anleger zusätzlich geschützt.

Haben Sie Ihr Geld bei deutschen Privatbanken angelegt, schützt Sie der freiwillige Einlagensicherungsfonds beim Bundesverband deutscher Banken. Damit ist Ihr angelegtes Geld auf dem Sparbuch, auf Tage- oder Festgeldkonten im Falle der Insolvenz Ihrer Bank in voller Höhe (pro Anleger zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank) abgesichert.

Welche Banken diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören, erfahren Sie beim Bundesverband deutscher Banken.

Sollten diese freiwilligen Sicherungssysteme komplett versagen, greift die Staatsgarantie.
Sie sehen, wenn Sie Ihr Geld auf einem deutschen Giro- oder Guthabenkonto zu liegen haben, das Ihnen Zinsen bringt, können Sie ganz beruhigt sein.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie jedoch ein Anlageangebot von einer ausländischen Bank gewählt haben, zum Beispiel das in den letzten Monaten viel umworbene Tagegeld und Festgeld der isländischen Kaupthing Bank. Dann sollten Sie wissen, dass diese Bank nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört. Ihre Einlagen sind dort nur bis zu einer bestimmten Höhe geschützt und das bedeutet ein erhöhtes Risiko.
In dem Fall ist es allemal sicherer, auf ein paar Prozentpunkte an Zinsen zu verzichten und das Geld auf ein deutsches Tagegeldkonto umzuschichten, denn die höheren Zinsen sind nicht mehr der Rede wert, wenn die Bank, die sie gibt, zahlungsunfähig wird.