Interessantes zur privaten Pflegepflichtversicherung

 

Wer privat krankenversichert ist, muss über seine private Krankenversicherung auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Die Prämien dafür richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern sind abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten. Mit dem Alter steigt das individuelle Versicherungsrisiko und das schlägt sich im steigenden Beitrag nieder. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Höchstprämie gesetzlich festgelegt.

Zudem dürfen die Prämien nicht nach dem Gesundheitszustand gestaffelt werden. Auch Vorerkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen und bereits pflegebedürftige Personen nicht abgelehnt werden.

Wer eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen hat, erhält von seinem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, in Höhe des Arbeitgeberanteils, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung fällig wäre. Die Beiträge für Männer und Frauen sind einheitlich. Kinder werden in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.

Für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner nur geringfügig oder gar nicht erwerbstätig ist, darf der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung maximal 150 Prozent des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen.

Private Pflegeversicherungen arbeiten nicht nach dem Umlageprinzip, sondern müssen Altersrückstellungen bilden. Das heißt, die Beiträge enthalten einen Sparanteil, der in späteren Jahren das erhöhte Pflegerisiko ausgleichen soll und ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung dann Schritt für Schritt abgebaut wird. Diese Altersrückstellungen können Sie ab 01.01.2009 bei einem eventuellen Wechsel der Pflegepflichtversicherung mitnehmen. Das gilt sowohl für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt, wie auch für bereits bestehende Verträge.

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