Die Pflegekostenversicherung

 

Mit einer privaten Pflegekostenversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit ergänzen. Der Versicherer übernimmt bei dieser Variante die tatsächlich entstandenen Pflegekosten für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch offen sind.

Der Begriff "Pflegekosten" umfasst hier jedoch lediglich die Kosten, die für die eigentliche Pflege anfallen und zudem im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Serviceleistungen, die bei einer stationären Pflege (z.B. im Pflegeheim) entstehen, werden generell nicht übernommen.

Eine Pflegekostenversicherung zahlt also keinen festen Betrag, wie beispielsweise ein vorher vereinbartes Tagegeld, sondern lediglich einen vorher festgelegten Prozentsatz der tatsächlich angefallenen Kosten auf die gesetzlichen Leistungen obendrauf. In der Regel werden von den Versicherern 80 Prozent dieser Kosten abgedeckt. Somit bleibt dem Pflegebedürftigen ein Eigenanteil von 20 Prozent, den er aus eigener Tasche zahlen muss.

Ein Vorteil der Pflegekostenversicherung liegt darin, dass Sie hier im Leistungsfall lediglich die Pflegebedürftigkeit vom Arzt bestätigen lassen und die anfallenden Kosten durch entsprechende Rechnungen nachweisen müssen. Die Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen spielt hier keine Rolle.

Ein Nachteil der Pflegekostenversicherung besteht darin, dass keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Serviceleistungen übernommen werden. Damit liegt der Schutz der Pflegekostenversicherung nur unwesentlich höher als der gesetzliche Schutz. Die wesentliche Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Kosten kann damit nicht abgedeckt werden. Auch wenn die Pflege durch Familienmitglieder oder gute Freunde erfolgt, leistet die private Pflegekostenversicherung, wenn überhaupt, nur den vereinbarten Prozentsatz der Leistung, die auch die gesetzliche Pflegeversicherung bei nicht professioneller Pflege vorsieht. Und das ist deutlich weniger, als bei der Pflege durch ausgebildete Fachkräfte.

Der Beitrag zu einer privaten Pflegekostenversicherung ist abhängig vom Alter und Geschlecht des Versicherten sowie von der vereinbarten Leistung, das heißt dem Prozentsatz, um den die staatlichen Leistungen aufgestockt werden. Wie hoch der Versicherungsschutz im Einzelfall sein sollte, ist für die meisten sicherlich nicht leicht einzuschätzen.

Eines sollten Sie dabei bedenken, die Kosten für einen Heimplatz bzw. eine professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste werden in Zukunft aufgrund der zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen eher steigen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden aufgrund der demographischen Entwicklung zukünftig kaum noch finanzierbar sein und eher sinken. Folglich steigt die Versorgungslücke, also der Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, überproportional an.

Eine private Pflegekostenversicherung ist generell nur sinnvoll, wenn die spätere Pflege durch professionelle Pflegekräfte und nicht durch Familienmitglieder erfolgt. Allerdings kann mit dieser Versicherung das Pflegerisiko an sich nicht ausreichend abgedeckt werden.

 

 

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