Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie generell nur dann beziehen, wenn Sie dafür Ansprüche erworben haben. Dazu müssen Sie Beiträge gezahlt und ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben.
Die Grundvoraussetzung ist die Erfüllung von Wartezeiten. Das heißt, eine Rente können Sie nur dann beanspruchen, wenn Sie eine ganz bestimmte Zeit lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit nennt man auch Wartezeit.
Für einige Rentenarten ist die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren Voraussetzung für den Anspruch, für andere Rentenarten gibt es auch höhere Wartezeiten.
Bei bestimmten Ereignissen, die zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder im schlimmsten Fall wegen Todes führt, kann die Wartezeit auch vorzeitig als erfüllt gelten, obwohl noch keine 5 Beitragsjahre voll sind. Das wäre bei einem Arbeitsunfall oder einer Wehr- oder Zivildienstschädigung der Fall. Allerdings unter der Voraussetzung, der Versicherte war zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls versicherungspflichtig oder er kann für die letzten 2 Jahre vor dem Arbeitsunfall mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge nachweisen.
Die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vielfältig und jeweils an ganz unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Die Leistungen im Überblick
Altersrenten
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für anerkannte Schwerbehinderte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Rente wegen verminderter Erwersfähigkeit
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Rente wegen Todes
- Große und kleine Witwen/Witwerrente
- Voll- und Halbwaisenrente
- Erziehungsrente















