Die Gesundheitsreform 2007
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 wurde das gesetzliche Rentensystem in Deutschland grundlegend reformiert.
Mit der Gesundheitsreform 2007, deren erste Schritte bereits zum 01.04.2007 in Kraft traten, wurde nun auch das gesetzliche Krankenversicherungssystem grundlegend reformiert.
Die Gesundheitsreform 2007 umfasst im Wesentlichen 4 Punkte:
1. Einführung einer Krankenversicherungspflicht
2. Verbesserung der medizinischen Versorgung
3. Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen
4. Einführung des Gesundheitsfonds
Einführung einer Krankenversicherungspflicht
Für ehemals gesetzlich Krankenversicherte ohne Krankenversicherungsschutz gilt bereits ab 01.04.2007 die Krankenversicherungspflicht, für ehemals privat Krankenversicherte gilt diese Pflicht ab 01.01.2009.
Die privaten Krankenversicherer müssen ab diesem Zeitpunkt einen sogenannten Basistarif ohne persönliche Risikozuschläge anbieten. Dieser Tarif enthält annähernd den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung, die Prämie dafür darf maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Der Basistarif steht generell jedem Anspruchsberechtigten zu, d.h. die private Krankenversicherung darf ihn nicht aufgrund von Krankheit oder Alter ablehnen.
Verbesserung der medizinischen Versorgung
Grundsätzlich sollen durch die Gesundheitsreform keine Leistungen eingeschränkt, sondern zielgenau ausgebaut werden, und zwar da, wo es nötig ist.
So hat jeder Versicherte einen Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen, auf sinnvolle REHA-Leistungen (gilt auch für Pflegebedürftige) sowie auf notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren.
Wer in so genannten Wohngemeinschaften lebt, hat nun einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege.
Schwere Krankheiten, wie Krebs oder Aids, können auch ambulant behandelt werden, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.
Schwerstkranke Menschen können zukünftig durch ambulante Pflegeteams medizinisch versorgt und gepflegt werden, damit sie in ihrer häuslichen Umgebung in Würde sterben können, ohne übermäßig zu leiden.
Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen
Mit der Gesundheitsreform soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen, wie auch den privaten Krankenkassen verstärkt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben nun die Möglichkeit, neben ihren üblichen Tarifen auch so genannte Wahltarife anzubieten. Das können Tarife mit Selbstbeteiligung, mit Bonuszahlung bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder bestimmten Programmen, mit teilweiser Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistungen beansprucht werden oder auch Hausarzt-Modelle sein.
Beispiele
Selbstbehalt-Tarif
Hier wird kostenbewußtes Verhalten belohnt, d.h. zahlen Sie einen vorher vereinbarten Teil Ihrer ärztlichen Behandlungskosten selbst, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Prämie, die den Krankenkassenbeitrag reduziert.
Hausarzt-Tarif
Versicherte, die grundsätzlich zuerst zum Hausarzt gehen und sich dann zum Facharzt überweisen lassen, bekommen eine Ermäßigung bei Zuzahlungen oder die Krankenkasse zahlt eine Prämie aus.
Wichtig: Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, sind Sie für mindestens 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden. Während dieser Zeit entfällt für Sie das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung, welches Sie beim Normaltarif hätten. Zudem können Sie während der 3 Jahre weder in einen anderen Wahltarif wechseln, noch in den Normaltarif zurückkehren. Auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist während dieser Zeit nicht möglich.
Wichtig für freiwillig versicherte Selbständige: Sie verlieren durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 den Anspruch auf Krankengeld. Wechseln sie in einen Wahltarif, kann das Krankengeld gegen einen Zusatzbeitrag wieder abgesichert werden. Das allerdings bedeutet 3 Jahre Bindung an die Krankenkasse.
Anreize für mehr Vorsorge
Chronische Krankheiten könnten oft durch Früherkennung und Vorsorgemaßnahmen vermieden werden. Eigenverantwortung soll sich lohnen.
Wer heute an einer chronischen Krankheit leidet, für den gilt für die Zuzahlung eine verminderte Belastungsgrenze von derzeit 1 Prozent des Bruttoeinkommens.
Für jüngere Versicherte gilt seit 01.01.2008, wer regelmäßig an allen empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilnimmt und später doch chronisch erkrankt, erhält ebenfalls die verminderte Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Wer nicht vorsorgt, muss mehr zuzahlen.
Das gilt für alle Frauen, die am 01.April 2007 jünger als 35 Jahre und alle Männer, die an diesem Tag jünger als 45 Jahre waren.
Die privaten Krankenkassen müssen ab 01.01.2009 neben ihren normalen Tarifen einen sogenannten Basistarif ohne persönliche Risikozuschläge anbieten. Er enthält in etwa den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings darf die Prämie den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Der Basistarif steht generell jedem anspruchsberechtigten Versicherten zu, d.h. die private Krankenversicherung darf ihn nicht aufgrund von Krankheit oder Alter ablehnen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können ab 01.01.2009 mit einer 6-Monats-Frist in den Basistarif wechseln.
Arbeitnehmer können ebenfalls wechseln, allerdings muss der Verdienst der letzten 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.
Sind Sie bereits heute privat krankenversichert, dürfen Sie bis 30.06.2009 in den Basistarif einer von Ihnen gewählten privaten Krankenversicherung wechseln.
Können Sie Ihren privaten Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr zahlen, dürfen Sie in den Basistarif Ihres Krankenversicherers wechseln.
Sind Sie bereits 55 Jahre oder älter oder erhalten bereits eine Rente oder Pension, steht Ihnen ein Wechsel in den Basistarif Ihres Krankenversicherers frei.
Für Neuverträge (private Krankenvollversicherung), die ab 01.01.2009 abgeschlossen werden, erhält der Versicherte dauerhaft das Recht, in einen Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Wer privat krankenversichert ist, bildet mit einem Teil seines Beitrages so genannte Altersrückstellungen, die die höheren Kosten im Alter auffangen sollen. Bisher war es nicht möglich, diese Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Krankenversicherers mitzunehmen. Sie mussten immer wieder neu aufgebaut werden. Dadurch verteuerte sich der Beitrag erheblich.
Zukünftig wird die Übertragbarkeit erleichtert.
Bei einem Wechsel in den Basistarif innerhalb des Versicherungsunternehmens können Sie Ihre kompletten Altersrückstellungen mitnehmen.
Wechseln Sie bis 30.06.2009 in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens, können Sie Ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes zum zukünftigen Versicherer mitnehmen.
Für Neuverträge ab 01.01.2009 gilt, wer später die private Krankenversicherung wechselt, darf seine Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.















