Die gesetzliche Sozialversicherung

 

Das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland ist bereits mehr als 100 Jahre alt und wurde vom ehemaligen deutschen Kanzler Otto v. Bismarck eingeführt.
Für die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung besteht auch heute noch eine gesetzliche Pflicht, sich gegen grundlegende Lebensrisiken, wie z.B. Alter, Krankheit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, berufsbedingte Invalidität, Arbeitslosigkeit sowie Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Sozialgesetzbuch wie auch einige Spezialgesetze.

Zu den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung zählen:

die gesetzliche Rentenversicherung,
die gesetzliche Krankenversicherung,
die gesetzliche Unfallversicherung,
die gesetzliche Arbeitslosenversicherung,
die gesetzliche Pflegeversicherung.

Dabei basieren alle Sozialversicherungen auf dem Solidarprinzip. Das heißt, die zu entrichtenden Beiträge werden nach der Höhe des Arbeitslohns bemessen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr, wer weniger verdient, zahlt entsprechend weniger. Zudem gelten ganz bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen, die in der Regel Jahr für Jahr neu festgelegt werden.

Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und stehen allen gesetzlich Versicherten nach gleichen Kriterien zu.
Die Beitragszahlung erfolgt je zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird vollständig durch die Arbeitgeber getragen.
 
Gerade in den letzten Jahren musste der Staat immer wieder enorme Defizite in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung durch erhebliche Zuschüsse ausgleichen. Aufgrund der ungünstigen demographischen Entwicklung (steigende Zahl von Rentnern und sinkende Zahl von Geburten) wird die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung auch zukünftig auf steigende staatliche Zuschüsse angewiesen sein. Denn die Finanzierung erfolgt nach dem so genannten Umlageverfahren, dessen Grundlage ein "fiktiver" Generationenvertrag bildet.
Oder einfach ausgedrückt: Die Einnahmen aus den Beitragszahlungen werden sofort als Leistung ausgegeben.
In der Krankenversicherung wird z.B. Ihr Beitrag sofort zur Kostendeckung einer Operation eines anderen Versicherten verwendet. Oder Ihr Beitrag in die Rentenversicherung wird unmittelbar einem anderen Versicherten als Rente ausgezahlt.
Mit anderen Worten, es wird kein Geld für Sie angespart, sondern unmittelbar auf eine notwendige Leistung "umgelegt". Daher auch der Name Umlageverfahren.

Dieses Verfahren stößt jedoch mittlerweile an seine Grenzen. Eine ständig steigende Lebenserwartung führt dazu, dass immer mehr Rentner immer länger Leistungen beziehen. Andererseits sorgt der bereits jahrelange Geburtenrückgang dafür, dass immer weniger Kinder nachkommen, die Ihre Beiträge einzahlen.
Wenn die Zahl der Einzahler kleiner wird und gleichzeitig die Zahl der Leistungsempfänger Jahr für Jahr steigt, kann das System rein logisch nicht mehr funktionieren. Man kann nur soviel aus dem jeweiligen Topf rausholen, wie eingezahlt wurde. Und irgendwann ist er leer.
Dann gibts nur 2 Möglichkeiten: Entweder die Beiträge steigen oder die Leistungen sinken - oder beides. Und genau das spüren wir schon heute.  

Fazit:
Zwar werden immer noch und auch in Zukunft viele grundlegende Lebensrisiken durch das gesetzliche Sozialversicherungssystem gedeckt, doch sollten wir uns bewusst machen, dass es sich dabei um kaum mehr als eine Grundversorgung handelt, die ganz erhebliche Lücken aufweist. Diese Lücken können wir nur mit privater Vorsorge decken.

2 Reaktionen zu “Die gesetzliche Sozialversicherung”

  1. Schädliche Verwendung der Basisrente - möglich oder nicht? | basis-rente-vergleich.de

    […] eignet sich die Basis-Rente nur bedingt als Geldanlage zur Absicherung von Lebensrisiken oder Angehörigen. Die Rentenauszahlungen werden im Normalfall nur an den Versicherungsnehmer […]

  2. Finanznachrichten.info

    Defizit bei der Gesetzlichen Rentenversicherung macht private Altersvorsorge unabdingbar…

    Die Renten sind sicher. So ließ es Norbert Blüm vor vielen Jahren vom Stapel. Die Renten sind längst nicht mehr sicher, und nur noch haltbar durch eine Rentengarantie, welche die Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung kräftig abschröpf…

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