Die gesetzliche Rentenversicherung

 

Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung begann vor gut 119 Jahren im Jahr 1889. Da wurde die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter ins Leben gerufen. Ein paar Jahre später, 1911, kam dann die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte dazu.

 

Heute ist sie eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, Behinderten in anerkannten Werkstätten, Wehr- und Zivildienstleistende, Helfer in einem freiwilligen sozialen Jahr sowie Studenten, die mehr als nur geringfügig beschäftigt sind.

 

Auch so genannte scheinselbständige Arbeitnehmer, die dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig sind und keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns aufweisen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, unterliegen ebenfalls der Sozialversicherungspflicht, können sich jedoch auf Antrag befreien lassen. Voraussetzung: Mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt.

Daneben gibt es noch Selbständige, die aufgrund ihrer Berufsgruppe ebenfalls rentenversicherungspflichtig sind, solange sie keine Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Dazu zählen u.a.:

  • Künstler und Publizisten (lt. Künstlersozialversicherungsgesetz),
  • Hausgewerbetreibende,
  • Hebammen und Entbindungspfleger,
  • Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen,
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer.

Wer Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld oder Altersübergangsgeld bezieht, ist dann versicherungspflichtig, wenn er im Jahr vor dem Bezug einer solchen Leistung versicherungspflichtig war.

 

Versicherungsfrei per Gesetz sind alle Personen, deren Altersversorgung anderweitig gesichert ist, wie z.B. Richter, Beamte und Berufssoldaten sowie Angehörige von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen öffentlichen Rechts, die Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen oder kirchenrechtlichen Regelungen haben. Auch Bezieher einer Vollrente oder einer Pension nach Erreichen der Altersgrenze sind versicherungsfrei.

Gesellschafter eines Unternehmens, die als Geschäftsführer einer GmbH beschäftigt und maßgeblich an ihr beteiligt sind sowie Vorstände einer Aktiengesellschaft sind wie alle anderen Selbständigen, die nicht zum oben genannten Personenkreis gehören, generell versicherungsfrei.

 

Für alle Personengruppen, die nicht pflichtversichert sind, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Damit besteht jedoch nur ein Anspruch auf Regelaltersrente, nicht auf Erwerbsminderungsrente oder vorgezogener Altersrente. Damit früher entstandene Ansprüche auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und auf eine vorgezogene Altersrente nicht nach 4 Jahren verjähren, kann ein freiwillig Versicherter den Mindestbeitrag einzahlen und erhält sich damit diese Ansprüche.

 

 

Die laufenden Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden heute aus dem Beitragsaufkommen sowie einem staatlichen Zuschuss (Bundeszuschuss) gedeckt.

Gab es vor einigen Jahren noch eine nennenswerte Schwankungsreserve (seit 2003 heißt sie Nachhaltigkeitsrücklage) in der gesetzlichen Rentenversicherung, die konjunkturell bedingte Finanzierungsprobleme ausgleichen sollte, so wird diese von Jahr zu Jahr geringer, wie Sie hier sehen können.

 

Der Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und hat sich von 1,7 Prozent in den Anfangszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent derzeit entwickelt.

Schon Anfang der 70er Jahre lag er bei 18 Prozent. Ohne die Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Einführung der Ökosteuer und zusätzliche Bundeszuschüsse läge der Beitragssatz bereits weit über 20 Prozent.

Bei allen Pflichtversicherten ist das Bruttogehalt die Bemessungsgrundlage, es wird jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.

Diese liegt derzeit bei monatlich 5.300 Euro (West) und 4.500 Euro (Ost).

Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so heißt das für Sie, dass Sie für den Gehaltsteil, der über der Grenze liegt, keine Beiträge abführen müssen und dementsprechend für diesen Teil des Gehaltes auch keine Rentenansprüche erwerben. Gerade Personen mit einem sehr hohen Einkommen haben dadurch eine deutlich höhere Versorgungslücke in der gesetzlichen Altersvorsorge, die sie durch private Vorsorge decken müssen.

Die Rentenversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

 

 

 

Eine Reaktion zu “Die gesetzliche Rentenversicherung”

  1. Deine Rentenversicherung » Blog Archive » Hach ja … - Trojaner der Pharmaindustrie

    […] rentenversicherung doch wieder nur die Reflektion eines unendlichen Themas! Aber nichts neues, nicht wirklich! Das die Pharmaindustrie ihre Produkte nicht aus reinem Altruismus herstellt, sollte ja wohl dem dümmsten bekannt sein. (Und wenn nicht: Dummheit schützt vor Strafe nicht! ) Auch Ärzte sind keine Altruisten, sie tun das selbe, wie wir auch: Geld verdienen! Das ist das System, alles andere ist Lüge! Die Frage bei diesem Spiel ist: Wie tue ich das? Ich kann mir beispielsweise sagen, das ich für die Leistung, für die ich bezahlt werde, auch eine wirkliche Leistung bringen will, eine, mit der ich nach meinen eigenen Maßstäben auch zufrieden sein kann, eine, die ich nicht minder auch von anderen fordere (aber ebend auch nicht mehr!!!!!!) Soviel zum Geld verdienen und Moral (um dies handelt es sich hierbei, selbige ist jedoch nicht, wie Geld, einklagbar!) Zurück zur Pharmaindustrie: Unterstellt, das ein Controller oder Buchhalter tatsächlich nach solchen moralischen Ansprüchen arbeitet, ergibt sich trotzdem ein Problem: Den Zahlen kann nix weh tun … soll heißen, ein Buchhalter arbeitet nicht mit dem Produkt (es ist gut möglich, das ein Ein- oder Verkäufer vorher Auto’s und nun Medikamente ein- bzw. verkauft) sondern mit Zahlen. Vereinfacht: er hat einen Input und einen Output, die Differenz, so positiv, ist “seins”. Im aktuellen Fall hat in gewisser Weise die Gesetzgebung sogar eine Steilvorlage geliefert. Da sie (die Gesetzgebung) der Werbung die eigentliche logische Zielgruppe verkümmelt hat, sucht die Werbung sich ebend eine neue! Und in der Tat: sie hat sogar eine noch bessere gefunden, eine die weniger Kosten verursacht und noch unkritischer ist! That’s it! Das dabei die Moral “etwas leidet” ist Nebensache. (tut ja nicht weh, zumindest nicht der Werbung! Soviel zum Zynismus) Ach ja, ein Stichwort ist da noch: Krankenversicherung nach dem Solidarprinzip! Das, was man darüber in der Schule oder von “besorgten” Politikern liest, ist ja nicht schlecht, wirklich! Nur leider eine Idee, die Dank “besorgter Pflege” durch Politiker gerade dabei ist, einzugehen. Und die “Pflanze”, die gleich nebenansteht, wohl auch. Sie heißt Rentenversicherung! Da hilft auch ein Herr Seehofer oder der Bundeskanzler mit einer Agenda 2010 nicht! Warum? Wer erinnert sich an die Meldung kürzlich, das die Deutschen resp. das deutsche Volk dabei ist, zu “vergreisen”? Schlicht, das es, soweit ich mich daran erinnere ab etwa 2030 mehr Rentner als Berufstätige gibt, und zwar drastisch mehr! Hat mal jemand darüber nachgedacht, was diese Demographie mit der Rentenversicherung, ebendso aber auch der Krankenversicherung anstellt? Wieviel muß dann ein Berufstätiger in die Rentenversicherung einzahlen, damit alle Empfänger am anderen Ende ihre garantierte Rente bekommen ohne das die Rentenversicherung defizitär wird? Auch wenn der Staat bezuschußt, woher kommt dieser Zuschuß, wer bezahlt den? Ähnliches ergibt sich für auch die Krankenkassen! Interessant ist, das diese Meldung eigentlich gar nicht den Anklang gefunden hat, den sie eigentlich haben sollte, weder bei Grünen/SPD noch bei CDU/CSU! Ein Schelm, wer böses dabei denkt! In diesem Sinne, fröhliches Rechnen oder Geldzählen, Thomas […]

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