Die gesetzliche Pflegeversicherung - ein wachsendes Problem

 

Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den nächsten Jahren um mehr als 50 Prozent steigen. Eine Begleiterscheinung bzw. direkte Folge der steigenden Lebenserwartung.
Dabei ist es ja eigentlich ein Grund zur Freude, wenn wir alle älter werden und somit unser Leben im Ruhestand noch etwas länger genießen können. Doch leider ist es vielen Menschen nicht vergönnt, ihren wohlverdienten Lebensabend rüstig und vor allem bei klarem Verstand zu genießen. Immer mehr Menschen erkranken an Alzheimer oder Parkinson, Krankheitsbilder die noch vor Jahren äußerst selten auftraten. Die Folgen sind nicht nur gesundheitliches Elend, sondern häufig auch finanzielles Leid durch kaum abschätzbare Kosten.

Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01. Januar 1995 hat sich die Politik diesem sozialen Problem gestellt. Träger sind jeweils die der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossenen Pflegekassen.
Grundsätzlich gilt für jeden Bundesbürger eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, denn schließlich kann jeder einmal auf Hilfe angewiesen sein. Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters sondern kann durchaus auch schon in jungen Jahren auftreten.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht mehr im Stande sind, alltägliche Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung ohne fremde Hilfe durchzuführen und deshalb auf Dauer (mindestens 6 Monate) in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen sind.

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Wahl, das Pflegefallrisiko bei Ihrer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung abzusichern.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie bei Ihrer Krankenversicherung auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen sind gleichwertig denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anstatt Pflegesachleistungen erfolgt hier jedoch eine Kostenerstattung, wie bei der privaten Krankenversicherung üblich.

Aufgrund der immensen Kosten, die im Bereich der Pflege bereits heute anfallen und in naher Zukunft noch erheblich steigen werden, kann die gesetzliche Pflegeversicherung keine Rundum-Pflege bzw. -Betreuung sicherstellen, sondern lediglich eine Grundversorgung bieten. Wie auch in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung sollte jeder Einzelne entsprechend seinen Möglichkeiten diesen Grundschutz mit privaten Vorsorgeprodukten ergänzen.

Finanzierung
Die gesetzliche Pflegeversicherung basiert wie alle anderen gesetzlichen Sozialversicherungen auf dem Umlageprinzip. Das heißt, die Ausgaben werden durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, innerhalb bestimmter Mindest- und Höchstgrenzen. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (monatlich 3.600 Euro).

Der Beitragssatz wurde zum 01. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte erhöht und liegt nun bei 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens.

Seit dem 01.01.2005 müssen alle kinderlosen Beitragszahler einen Beitragszuschlag zum normalen Beitragssatz zahlen. Damit zahlen sie ab Juli 2008 nun 2,2 Prozent vom Bruttoeinkommen.

Ausgenommen davon sind kinderlose Beitragszahler, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, Beitragszahler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres wie auch Bezieher von Arbeitslosengeld II und Wehr-und Zivildienstleistende. Auch kinderlose Altersrentnerinnen und -rentner, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, zahlen keinen Zuschlag.
Sind Sie nach diesem Stichtag geboren, so wird der bisherige Pflegeversicherungsbeitrag und auch der Beitragszuschlag von der Rente einbehalten und an die Pflegekasse weitergereicht.

 

 

 

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