Das sollten Sie zum Thema Gesundheitsfonds wissen

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend anders gestaltet.

 

Bislang ist es so, dass jeder Arbeitnehmer den Prozentsatz seiner gewählten Krankenkasse zur Hälfte von seinem Bruttoeinkommen zahlt, plus 0,9 Prozent Sonderbeitrag. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Der gesamte Beitrag wird monatlich vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Die Krankenkasse hat genau dieses Geld zur Verfügung, um sämtliche Leistungen, die ihre Mitglieder in Anspruch nehmen, zu begleichen.

 

Da jede Krankenkasse bisher ihren Beitragssatz eigenständig festlegen konnte, gibt es hier erhebliche Beitragsunterschiede von bis zu 4 Prozent.

Krankenkassen, wie die BKK, die vorwiegend junge, gesunde und zum Teil gut verdienende Mitglieder haben, konnten einen günstigen Beitragssatz festlegen, da ihre Versicherten noch verhältnismäßig wenig Leistungen in Anspruch nehmen, wodurch auch nur geringe Verwaltungskosten entstehen.

Teure Krankenkassen, wie AOK, DAK usw., haben überwiegend ältere und krankheitsanfälligere Mitglieder, die verhältnismäßig viel Leistungen in Anspruch nehmen, die wiederum mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sind. Das schlägt sich natürlich in einem hohen Beitragssatz nieder.

 

Für einen gerechteren Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen (trotz solch unterschiedlicher Versichertenstrukturen) gibt es seit 1994 den so genannten Risikostrukturausgleich (RSA).

Gerade Krankenkassen, die vor allem ältere und kränkere Mitglieder haben, die weniger gut verdienen oder Erwerbsminderungsrente erhalten oder die eine Vielzahl von beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen zu versorgen haben, werden durch den Risikostrukturausgleich finanziell entlastet.

 

 

All das wird sich ab 01.01.2009 ändern.

 

Dann gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung  - wie bereits heute schon in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung -  ein einheitlicher Beitragssatz für alle Versicherten. Dieser wird bis spätestens 01. November 2008 von der Bundesregierung gesetzlich festgelegt. Voraussichtlich wird er im Bereich zwischen 15 und 15,5 Prozent liegen.

Das bedeutet für viele, die heute in einer günstigen Krankenkasse Mitglied sind und vielleicht nur um die 13 Prozent Beitrag zahlen, ab 2009 eine drastische zusätzliche finanzielle Belastung, je nach Höhe des eigenen Einkommens.

 

Das heißt, jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlt dann den gleichen Beitrag, egal in welcher Krankenkasse er Mitglied ist.

Wie bisher zahlen Sie die Hälfte dieses Beitragssatzes von Ihrem Bruttoeinkommen, die andere Hälfte zahlt Ihr Arbeitgeber. Zusätzlich fällt bei Ihnen auch weiterhin der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent an. Der Arbeitgeber führt den Gesamtbeitrag monatlich an die jeweilige Krankenkasse ab, die das Geld dann an den Gesundheitsfonds weiterleiten muss.

Geplant ist, ab 2011 zentrale Geldsammelstellen einzurichten.

 

Die Beiträge aller gesetzlich Krankenversicherter werden so in einem großen Topf (Gesundheitsfonds) gesammelt, in den zusätzlich auch Steuergelder in wachsendem Umfang fließen werden.

 

Aus diesem Fonds erhält jede Krankenkasse die finanziellen Mittel, die sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigt, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikostrukturen.

Für jeden Versicherten werden die Krankenkassen einen Pauschalbetrag bekommen und je nach Risiko (Krankheit, Alter und Geschlecht des Versicherten) gibt es ergänzende Zu- und Abschläge. D.h. Kassen mit überdurchschnittlich vielen älteren und kranken Versicherten erhalten mehr finanzielle Mittel, als Kassen mit überwiegend jungen und gesunden Versicherten.

 

Auch wenn der Beitragssatz ab 2009 einheitlich ist, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse durchaus lohnen.

Denn zukünftig können die Krankenkassen, die gut mit ihren zur Verfügung stehenden Geldern wirtschaften, Geld an ihre Versicherten zurückzahlen. Damit würde sich Ihr Beitrag im Nachhinein reduzieren.

Krankenkassen, die weniger gut wirtschaften, werden bei ihren Versicherten (Ausnahme: Kinder und mitversicherte Partner) einen Zusatzbeitrag erheben müssen, der allerdings auf maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten begrenzt ist. Dieser würde Ihren Beitrag im Nachhinein erhöhen.  

In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, Sie können in eine Kasse wechseln, die besser wirtschaftet.

 

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