Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag rückgängig machen?

 

Generell besteht bei uns in Deutschland Vertragsfreiheit. Das heißt, Sie allein entscheiden, ob Sie einen Vertrag abschließen, mit wem und worüber. Das gilt auch und vor allem im Versicherungswesen.

Selbst wenn Sie gar keine Versicherung abschließen wollen, ist das grundsätzlich Ihnen überlassen. Mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, denn hier besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss dieser Versicherung. Ohne sie wird Ihr Auto nicht zugelassen.

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie einen Versicherungsvertrag unterschrieben haben, den Sie eigentlich gar nicht wollten. Doch das ist Ihnen erst ein paar Tage später so richtig bewusst geworden. Kein Problem, denn selbst nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrages sind Sie nicht sofort daran gebunden.

Sie haben die Möglichkeit, binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Sobald Ihnen die vollständigen Vertragsunterlagen ausgehändigt wurden und Sie über das Widerrufsrecht belehrt worden sind, zählt jeder Tag. Für Ihren Widerruf ist die Textform zwingend. Setzen Sie ein formloses Schreiben auf, in dem Sie den Widerruf mitteilen und schicken Sie dieses per Post, Fax oder E-Mail, innerhalb der 2 Wochen, an die Versicherungsgesellschft. In der Regel wird Ihr Vertrag dann rückwirkend aufgelöst, so, als wäre er nie zustande gekommen.

Ist die Frist  für den Widerruf bereits abgelaufen, können Sie Ihren Vertrag meist nur noch durch Kündigung beenden. Das wiederum ist oft  nur zu ganz bestimmten Terminen möglich.

Übrigens haben Sie bei dem Abschluss einer Lebensversicherung generell mehr Zeit, alles noch einmal in Ruhe zu überlegen, denn hier beträgt die Widerrufsfrist ganze 30 Tage.

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