Lebensversicherung schon vor Jahren gekündigt?
Warscheinlich haben auch Sie so gut wie nichts herausbekommen.
Wer eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung nach nur kurzer Laufzeit wieder kündigt, schaut meist ins Leere. Denn gerade in den ersten 1-2 Jahren werden die hohen Kosten (Risikoprämie, Abschlußprovision und Verwaltungskosten) mit Ihren ersten Beiträgen verrechnet, so dass sich gar kein Guthaben aufbauen kann. Erst nachdem alle Kosten beglichen sind, beginnt der Sparvorgang. Wenn Sie kurz vorher den Vertrag wieder kündigen, dann kann sich noch kein Guthaben angesammelt haben, welches Sie zurückbekommen. Damit haben Sie bares Geld verloren.
Hochgerechnet verlieren die deutschen Verbraucher mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr, nur weil sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Eine gigantische Summe, finden Sie nicht auch?
Lesen Sie hier mehr.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Wußten Sie eigentlich, dass Sie sich einen Teil dieses Geldes zurückholen können?
Schon im Oktober 2005 entschied der BGH, dass jeder Verbraucher, der zwischen Juli 1994 und Mitte 2001 eine Lebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und nach kurzer Zeit wieder gekündigt hat, einen höheren Rückkaufswert beanspruchen kann. Bisher haben die Versicherer gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit die hohen Abschluß- und Verwaltungskosten von den ersten Beiträgen abgezogen (sog. Zillmerung). Damit haben Sie Ihren Vertrag erstmal im Minus begonnen, bis nach 1-2 Jahren die Kosten bezahlt waren. Erst dann begann der Vermögensaufbau.
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie als Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt bekommen. Es ist der Betrag, der von Ihren Einzahlungen übrig bleibt, nachdem alle Kosten bezahlt wurden.
Die Richter des Bundesgerichtshofes haben im Oktober 2005 einzelne Klauseln in Kapitallebens- sowie Rentenversicherungen für unwirksam erklärt, nach denen die Kosten gleich zu Beginn des Vertrages in voller Höhe verrechnet werden durften, so dass eine Kündigung in den ersten Jahren den Totalverlust zur Folge hatte. Die Richter entschieden, dass Ihnen als Kunde ein Mindestbetrag ( ca. 40% Ihrer eingezahlten Beiträge) bei vorzeitiger Kündigung zusteht. Das gilt übrigens nicht nur für schon gekündigte Policen aus dieser Zeit. Auch für beitragsfrei gestellte Policen und Policen, die während dieser Zeit abgeschlossen wurden und noch gekündigt werden sollen oder müssen.
(Az: IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03)
Die Entscheidungen des BGH vom 12. Oktober 2005 sind laut Verbraucherzentrale Hamburg auch auf fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen anzuwenden.
(Urt. v. 26. September 2007, IV ZR 321/05)
Verbraucherschützer haben ausgerechnet, dass im Schnitt jeder Kunde ca. 500,- € zurückerhalten kann. In Einzelfällen sogar wesentlich mehr. Doch viele Kunden wissen gar nicht, dass sie noch Ansprüche haben. Viele Verbraucher haben derart hohe Verluste bei Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung gemacht, dass sie lieber nicht mehr daran denken wollen.
Genau das ist ein Fehler.
Jeder Verbraucher, der in der Zeit zwischen Juli 1994 und Mitte 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und kurze Zeit später wieder gekündigt hat, sollte unbedingt prüfen lassen, ob der Rückkaufswert korrekt berechnet und ausgezahlt wurde, d.h. kein Stornoabschlag einbehalten wurde.
Denken Sie daran, die Versicherungsgesellschaften werden Sie nicht von sich aus darauf aufmerksam machen. Für die geht es um viel Geld, das Ihnen jedoch nach dem o.g. Urteil des BGH zusteht. Überlassen Sie dieses Geld nicht einfach so den Gesellschaften. Wenn Sie Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert haben, dann müssen Sie diesen Anspruch auch einfordern. Es wird niemand kommen und Ihnen das Geld vorbeibringen.
Informieren Sie sich z.B. bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder der Verbraucherzentrale Bremen oder beim Bund der Versicherten. Da finden Sie beispielsweise auch Musterbriefe für gekündigte Policen sowie Musterbriefe für beitragsfrei gestellte Policen, die Sie einfach nur noch ausfüllen und an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken müssen.
Es haben bislang noch viel zu wenig Verbraucher Ihren Anspruch geltend gemacht. Die Versicherer freut’s, sie würden das Problem am liebsten aussitzen, bis es verjährt ist.
















Am 27. Oktober 2008 um 19:11 Uhr
Also wenn ich nur einen Bruchteil zurückbekommen würde, wie der Verbraucherschutz schreibt, 500€, dann wäre ich schon richtig glücklich. Ich habe nämlich auch, wie so viele, bei meiner Lebensversicherung in die Röhre gucken müssen.
Wütend darüber, habe ich versucht auf diese Lage aufmerksam zu machen, u.a. bei focus.de lebenversicherung.ch und auch financialtimes.de . Bisher ohne Reaktion, aber ich freue mich, dass du hier Aufklärungsarbeit leistest!
Am 27. Oktober 2008 um 22:26 Uhr
Hallo Karsten,
danke für Deine Reaktion zu meinem Artikel.
Leider nehmen die meisten Menschen es einfach so hin, weil sie nicht wissen, dass sie dagegen vorgehen können. Die Versicherungen werden das auch nicht verbreiten. Ich habe damit schon einigen Menschen geholfen, wenigstens einen Teil der Beiträge wieder zurück zu bekommen. Und ich hoffe, es lesen noch mehr Menschen diesen Artikel und fordern daraufhin ihre Beiträge zurück. Ich denke, heutzutage kann es sich eigentlich niemand mehr leisten, Geld zu verschenken. Man muss nur die Möglichkeiten kennen und seine Ansprüche geltend machen.