Freistellungsaufträge überprüfen

 

Seit dem 01.01.2007 gelten für Sparer neue Sparerfreibeträge (Höchstbeträge für steuerfreie Zins-und Dividendenerträge).

 

Sparerfreibeträge einschließlich Werbekostenpauschale
     
  Bis 31.12.2006 Ab 01.01.2007
Alleinstehende 1.421,00 € 801,00 €
Verheiratete 2.842,00 € 1.602,00 €

 

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger die Zins-und Dividendenerträge bis zu den o.g. Höchstgrenzen steuerfrei einnehmen.

D.h. die Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft führt keine Kapitalertragssteuer ans Finanzamt ab, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Dabei kann der gesamte Freistellungsbetrag auf mehrere Institute aufgeteilt werden, darf aber in der Summe die o.g. Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Gerade zum Jahresende erhalten Sparer eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Zinserträge und Dividendengutschriften. Auf dieser Jahresbescheinigung sind in der Regel auch die von Ihnen beantragten Freistellungsbeträge vermerkt. Diese sollten Sie unbedingt überprüfen, damit Sie nicht über den Höchstbetrag kommen.

Sollten Sie doch darüber liegen, müssen Sie prüfen, welchen Ihrer Freistellungsaufträge Sie reduzieren können. Hier ist jeder Steuerpflichtige selbst verantwortlich für die korrekte Aufteilung seiner Freistellungsbeträge.

Sollten Ihre gesamten Kapitalerträge über den o.g. Höchstbeträgen liegen, müssen Sie in der Einkommenssteuererklärung die Anlage "KAP" ausfüllen. Nur der übersteigende Betrag der Kapitalerträge muß versteuert werden.

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