Wie sieht der Schutz der Einlagen speziell bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken oder Bausparkassen aus?
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt Kundenguthaben seit dem 30. Juni 2009 bis zu 50.000 Euro, wobei die bisherige 10 prozentige Selbstbeteiligung der Anleger gestrichen worden ist. Diese Grenze wird ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist voraussichtlich auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt.
Fast alle deutschen Banken haben neben der gesetzlichen Einlagensicherung ihre eigenen, ganz speziellen Sicherungssysteme. Und das nicht erst seit Beginn der Finanzkrise.
Sparkassen
Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Geldhäuser, die ein enormes Sicherungssystem aus unterschiedlichen Stützungsfonds und der Sicherungsreserve der Landesbanken besitzen. Selbst wenn diese nicht ausreichen sollten, würde ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds greifen, bei dem im Ernstfall das gesamte Finanzvolumen zur Verfügung gestellt wird. Alle Institute haben sich zu gegenseitiger Hilfe verpflichtet. Letztendlich sind die Sparkassen indirekt geschützt, denn bei einem drohenden Zusammenbruch müssen die Städte und Landkreise diese Institute notfalls sanieren. Somit sind die Kundeneinlagen der Sparkassenkunden praktisch hundertprozentig abgesichert.
Volks- und Raiffeisenbanken
Volks- und Raiffeisenbanken gehören zu den Genossenschaftsbanken. Auch hier sind die Kundeneinlagen durch spezielle Fonds zu 100 Prozent abgesichert. Auch die Genossenschaftsbanken helfen sich im Ernstfall untereinander. Zudem existiert eine so genannte Prüfinstanz, der Garantieverbund. Dieser übernimmt im schlimmsten Fall Bürgschaften und Garantien und verhindert so, dass die Bank zahlungsunfähig wird.
Privatbanken
Zu den Privatbanken in Deutschland zählen unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank ect. . Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben auch die Privatbanken zusätzlich freiwillige Sicherheitsmechanismen eingerichtet. Über den so genannten „freiwilligen Einlagensicherungsfonds“ beim Bundesverband Deutscher Banken sind die Kundengelder jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank geschützt. Damit sind die Guthaben eines jeden Sparers praktisch zu 100 Prozent abgesichert.
Bausparkassen
Auch Bausparer können ganz beruhigt sein, denn die Einlagen der Bausparer (Guthaben auf Bausparverträgen einschließlich der Zinsen) sind durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds in unbegrenzter Höhe abgesichert. Bausparkassen, die zu großen Banken gehören, sind darüber hinaus auch noch über die Sicherungseinrichtungen ihrer Mutterhäuser geschützt.
Sie sehen, Ihre Spareinlagen auf dem Girokonto, auf Sparbuch, Sparbrief, Tagegeld- oder Festgeldkonto sind umfassend geschützt, solange sie auf einem Konto der oben genannten deutschen Institute liegen. Selbst wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, ist Ihnen Ihr Geld sicher. In einem solchen Fall muss sich die betroffene Bank, nachdem die Aufsichtsbehörde eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat, an die jeweilige Entschädigungseinrichtung wenden. Diese informiert daraufhin die betroffenen Bankkunden und leitet die Entschädigung ein.















