Wie sicher ist eigentlich meine Lebensversicherung?

 

 

Viele Verbraucher machen sich in diesen Wochen immer mehr Sorgen um ihre Altersvorsorge. Und das ist auch verständlich, denn die Berichterstattung in den Medien zum Thema Finanzkrise kann nicht wirklich beruhigen. Schaltet man den Fernseher oder das Radio ein, schlägt man die Zeitung auf oder geht man ins Internet, überall erwarten uns beunruhigende Schlagzeilen.

 

Es ist noch nicht lange her, da hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Staatsgarantie für etwas Beruhigung gesorgt. Sie versprach, der Staat bürge für alle Spar- und Sichteinlagen, wenn eine Bank Pleite gehen sollte.

 

Doch wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus?

 

Auch sie sind letztendlich von der weltweiten Finanzkrise betroffen. Nachdem bereits im September der größte US-Versicherer AIG kurz vor dem Bankrott stand und dieser nur durch die Hilfe der US-Notenbank in Form eines Milliardenkredites verhindert werden konnte, ging kurze Zeit später der erste japanische Lebensversicherer Yamato Life Insurance pleite.

 

Wenn solche Meldungen in den Medien erscheinen, führt das auch bei vielen Anlegern hierzulande zu Beunruhigung. Denn auch in Deutschland gab es bereits den Bankrott einer Lebensversicherung. Das ist noch gar nicht so lange her, im Jahr 2003 musste die Mannheimer Lebensversicherung ihre Geschäfte einstellen. Das war die erste Insolvenz eines deutschen Lebensversicherers seit Ende des Krieges.

 

Sie fragen sich sicher, was passiert eigentlich in dem Fall mit den bei der Gesellschaft bestehenden Lebensversicherungspolicen?  Sind die auch durch eine Art Einlagensicherung, wie Sparguthaben auf der Bank, geschützt?

 

Ja, ich kann Sie beruhigen. Im Zusammenhang mit der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft damals eine freiwillige Auffanggesellschaft für notleidende Lebensversicherer gegründet, die Protektor Lebensversicherungs-AG. Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Dezember 2004 wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für Lebensversicherer vom Gesetzgeber rechtlich vorgeschrieben. Damit wurde die freiwillige Auffanggesellschaft Protektor zur gesetzlichen Pflicht. Alle Lebensversicherer sind verpflichtet, Mitglied bei Protektor zu sein. Somit sind alle Lebens- und Rentenversicherungen, egal ob Risiko- oder Kapitallebensversicherungen wie auch alle Rentenversicherungen, auch fondsgebunden, geschützt.

Im Fall der Fälle übernimmt die Protektor AG dann die betroffenen Policen und führt sie ganz normal weiter. Das heißt, Sie zahlen Ihre Beiträge weiter und damit bleibt Ihr Todesfallschutz sowie auch Ihr Anrecht auf Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Police erhalten.

 

Eines sollten Sie jedoch bedenken, geschützt sind lediglich die Garantieleistungen, nicht die versprochene Überschussbeteiligung. Auch wenn Sie Ihren Vertrag dann vorzeitig beenden wollen, erhalten Sie von der Protektor AG nicht mehr als den auch sonst üblichen Rückkaufswert. Das würde, wie immer, zu einem Verlust führen.

Generell kann man jedoch sagen, dass Ihre Vorsorge- und Versicherungsverträge bei einer Lebensversicherungsgesellschaft geschützt sind.

 

 

 

 

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