Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)




Jeder Fahrzeughalter, der bisher ein Fahrzeug zulassen wollte, musste den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle mit einer so genannten Doppelkarte (Deckungskarte) nachweisen. Diese Doppelkarte wurde von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Kfz-Versicherung beantragen, ausgegeben. Damit hatten Sie eine vorläufige Deckungszusage Ihres Versicherers.

 

Für Fahrzeughalter war dieser Weg oft mühselig und zeitintensiv, denn die Doppelkarte musste beim Versicherer angefordert und von diesem dann per Post zugeschickt werden. Sehr kurzfristige Zulassungen waren in der Regel gar nicht möglich, da es ein paar Tage dauerte, bis man die Doppelkarte in den Händen hatte. Auch in der Zulassungsstelle musste man teilweise viel Zeit einplanen, da alle Versicherungsdaten von den Mitarbeitern per Hand eingegeben werden mussten.

 

Dieses sehr umständliche und zeitaufwändige Verfahren wurde in diesem Jahr durch ein wesentlich einfacheres und vor allem schnelleres Verfahren abgelöst. Dafür wurde die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung eingeführt. 

Die Versicherer sind verpflichtet, bereits ab 01.März 2008 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auszustellen. 

Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft entweder per Post oder ganz schnell per Telefon, E-Mail oder SMS erhalten können.

Die Versicherungsgesellschaften stellen diese elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit, auf die auch die Zulassungsstelle zugreifen kann. Das ermöglicht den elektronischen (papierlosen) Austausch aller relevanten Daten zwischen der Versicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Zulassungsbehörden. Auch viele Zulassungsstellen nutzen inzwischen den elektronischen Weg. Da die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand eingeben muss, werden sich die Wartezeiten in den Zulassungsstellen erheblich verkürzen.

 

Diese elektronische Versicherungsbestätigung legen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle immer dann vor, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen,  z.B. bei einem Halterwechsel, einem Wohnortwechsel, durch den sich auch der Zulassungsbezirk ändert, wie auch bei einer Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs nach einer vorübergehenden Stilllegung. Für die Zulassungsstelle ist diese Nummer der Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

 

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