Die Abgeltungssteuer - was ist das?

Seit Juli diesen Jahres ist es amtlich.
Eine neue Steuer, mit dem schönen Namen Abgeltungssteuer, wird eingeführt.

Jetzt Abgeltungssteuer sparen!

Nicht genug damit, dass mit Einführung des Alterseinkünftegesetztes eine Vielzahl an verdeckten Rentenkürzungen sowie die nachgelagerte Besteuerung für die gesetzliche Rente eingeführt wurden.
Nein, auch bei der privaten Vorsorge der Bürger holt sich der Staat seinen Teil.

Ab 01.01.2009 müssen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- wie auch aus Fondsanlagen pauschal mit 25 % versteuert werden. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Und damit ja niemand schummeln kann, holt sich das Finanzamt diese Steuer gleich an der Quelle - genauer gesagt, bei der jeweiligen Bank oder Fondsgesellschaft. Diese  muß die 25 % direkt an das Finanzamt abführen.

Der einzige Vorteil liegt sicherlich in der einfachen Handhabung. Denn im Gegensatz zu heute muß der einzelne Anleger seine Gewinne nicht mehr umständlich in den verschiedenen Steuerformularen abrechnen.
Zukünftig behält die Bank oder Fondsgesellschaft bei jedem Wertpapierverkauf sowie auch bei jeder Dividendenausschüttung die fällige Steuer auf den Gewinn ein und führt sie sofort an das Finanzamt ab. Sie als Anleger brauchen sich nicht mehr darum zu kümmern. Haben Sie die Abgeltungssteuer gezahlt, dann haben Sie damit Ihre Steuerschuld abgegolten.

Geringverdiener, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz beantragen, um zuviel gezahlte Steuern zurück zu holen. Dies erfolgt mit der jährlichen Steuererklärung.

Bisher gilt Folgendes:

Anleger zahlen für Zinserträge, die über dem aktuellen Freibetrag (801,- € für Singles, 1.602,- € für Verheiratete) liegen, die Zinsabschlagssteuer. Allerdings nur dann, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
Wurde kein Freistellungsauftrag gestellt, ist Kapitalertragssteuer in Höhe von 30 % ab dem ersten Euro fällig. In dem Fall kann der Anleger seinen Sparerfreibetrag in der Steuererklärung geltend machen und bekommt die zuviel gezahlte Steuer zurück.

Dividenden werden nur zur Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren), Kursgewinne sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten (Spekulationsfrist) ganz und gar steuerfrei.
Während der Spekulationsfrist (1 Jahr) sind Kursgewinne ebenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern, hier gilt ein Spekulationsfreibetrag von 512,- €.

Was ändert sich ab 2009?

Ab 01.01.2009 wird auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne die 25 % ige Abgeltungssteuer fällig.

Es gilt ein Sparerfreibetrag von:

801,- € für Singles (750,- € + 51,- € Werbekostenpauschbetrag)
1.602,- € für Verheiratete (1.500,- € + 102,- € Werbekostenpauschbetrag)

Alle Erträge, die darüber hinaus gehen, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Die Spekulationsfrist beim Aktien(-fonds) Verkauf fällt weg, ebenso der Spekulationsfreibetrag.
D.h. wenn Sie eine Aktie oder einen Fonds innerhalb der ersten 12 Monate verkaufen, oder auch erst nach 10 Jahren, fällt in jedem Fall die Abgeltungssteuer an.

Entstandene Verluste aus Kapitalvermögen ab 2009 dürfen nur noch mit Gewinnen dieser Einkommensart verrechnet werden.
Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen nicht mehr mit vergangenen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Sogenannte Altverluste (vor 2009 realisiert) dürfen nur noch bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Danach verfallen sie.

Hier nochmal eine tabellarische Gegenüberstellung vorher - nachher:
Quelle: www.godmode-trader.de

 

http://www.godmode-trader.de/knowhow/steuern/index.php?ida=640254

Besonders diejenigen Anleger, die langfristig orientiert sparen, werden mit der Abgeltungssteuer benachteiligt. Doch nicht in jedem Fall.
Wichtig!
Für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2008 getätigt werden, gelten die bisherigen steuerlichen Regelungen. D.h. für Sie: Erwarten Sie in den nächsten Monaten eine größere Geldsumme, z.B. aus einer Erbschaft oder die Auszahlung einer Lebensversicherung, dann sollten Sie dieses Geld als Einmalanlage breit gestreut in verschiedene Aktien(-fonds) legen. Das ist für Sie die warscheinlich letzte Gelegenheit, steuerfreie Kursgewinne in Zukunft zu erwirtschaften.
Geben Sie dieses Geld nicht unüberlegt für eine Kreuzfahrt oder ein neues Auto aus. Nein, sichern Sie sich damit langfristig die Möglichkeit der steuerfreien Kursgewinne.
Nutzen Sie die Zeit bis zum 01.01.2009!

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Übrigens, bei einem Fondssparplan gilt das nicht. Dieser unterliegt ab 2009 der Abgeltungssteuer, auch wenn er noch im Jahr 2008 beginnt.

Fazit:

Alle Anleger, die ab 2009 in Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten investieren, werden in Zukunft generell mehr Steuern zahlen müssen.
Da stellt sich die Frage, od diese Abgeltungssteuer zukünftig vielleicht sogar ihr Ziel verfehlt.
Von staatlicher Seite wird der Bürger ständig zu mehr privater Vorsorge aufgefordert. Viele sind auch bereit dazu und wissen, dass sie mehr als 6 % erwirtschaften müssen, um die Inflation auszugleichen. Und das wiederum geht nur, wenn der Anleger direkt in die Wirtschaft (Aktien und Investmentfonds) investiert.
Doch wenn er heute schon weiß, dass er später ein Viertel seiner Gewinne an den Staat wieder abführen muß, dann nimmt man ihm heute den Anreiz, etwas zu tun. Doch jeder Anleger, der heute nicht oder nur sehr wenig privat vorsorgt, liegt später dem Staat auf der Tasche.
Das kann eigentlich nicht gewollt sein.

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