Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf einzelne Altersvorsorgeprodukte

 

Generell kann man sagen:

Versicherungsmäntel schützen künftig vor der Abgeltungssteuer, denn sie bieten die Möglichkeit, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne während der Laufzeit steuerfrei zu kassieren.

Vorausgesetzt, sie werden nicht vorzeitig gekündigt oder verkauft. Selbst Umschichtungen oder Fondswechsel innerhalb der Police führen zu keiner steuerlichen Belastung während der Einzahlungsphase.

Lebensversicherungen

Hier muss man unterscheiden zwischen Kapital- und fondsgebundener Lebensversicherung sowie dem Zeitpunkt des Abschlusses.

Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahldauer sowie 60 % Todesfallschutz vorweisen können, bleiben bei der Auszahlung komplett steuerfrei.

Bei Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, muss später die Hälfte des Gewinn’s mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Voraussetzung: mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr.

Ausnahme:
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt und die Police vorzeitig gekündigt, ist der gesamte Gewinn voll steuerpflichtig, bislang mit dem persönlichen Steuersatz, ab 2009 mit der Abgeltungssteuer.
Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig (Alternative zur Kündigung), so war der Erlös bisher steuerfrei, ab 2009 greift auch hier die Abgeltungssteuer.

Kapitallebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Wer länger als 12 Jahre einzahlt und sich die Leistung erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen läßt, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Allerdings sollte man bedenken, dass bei Abschluß einer solchen Police erhebliche Abschluß- und Verwaltungskosten anfallen und auch der garantierte Zinssatz mit derzeit 2,25 % auf einem äußerst niedrigen Niveau liegt. hier lohnt auf jeden Fall ein Vergleich mit festverzinslichen Wertpapieren, die ab 2009 durch die Abgeltungssteuer erheblich besser dastehen, als zuvor.

Fondsgebundene Lebensversicherungen unterliegen ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer. Sie genießen in der Ansparphase den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden können und somit der Zinseszinseffekt voll zur Geltung kommt. Fondswechsel bzw. Fondsumschichtungen innerhalb der Police werden während der Laufzeit nicht mit Abgeltungssteuer belastet. Damit können Sie auch in Zukunft flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne gleich steuerpflichtig zu werden.
Wird die Police nach dem 60. Lebensjahr sowie nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ausgezahlt, muss die Hälfte des Gewinn’s mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Rentenversicherungen

Auch Private Rentenversicherungen sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, solange sie nicht vorzeitig gekündigt oder verkauft werden.
Entscheidet sich der Anleger später für die lebenslange monatliche Rente, dann ist nur der Ertragsanteil dieser Rente steuerpflichtig.

Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn und gilt für alle künftigen Zahlungen. Wer ab dem 60. Lebensjahr seine private Rente bezieht, muss 22 % seiner Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Entscheiden Sie sich erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr für die Rentenzahlung, beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil nur noch 18 %.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sind, wie auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, sämtliche Kapitalerträge während der Ansparphase steuerfrei. Auch Fondswechsel bzw. Fondsumschichtungen innerhalb der Police unterliegen während der Laufzeit nicht der Abgeltungssteuer.
Die spätere Rentenzahlung unterliegt der Ertragsanteilsbesteuerung (siehe private Rentenversicherung).

Geförderte Altersvorsorgeprodukte

Zu den geförderten Altersvorsorgeprodukten gehören die Riester- und Rürup-Rente wie auch die betriebliche Altersvorsorge.
Die neue Abgeltungssteuer fällt bei keinem dieser Produkte an.

Riester-Rente

Da die Riester-Rente nicht der Abgeltungssteuer unterliegt, sind Riester-Fondssparpläne besonders attraktiv. Die Einzahlungen sind steuerfrei, Fondswechsel bzw. Fondsumschichtungen innerhalb der Police sind abgeltungssteuerfrei, die Zulagen wurden ab 2008 noch einmal erhöht und das allgemeine Risiko des Fondssparens - der Wertverlust durch Kurseinbrüche vor allem zum Ende der Laufzeit - besteht hier nicht, da auch ein Riester-Fondssparplan zum Ablauf die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert. Dafür ist die Rendite etwas begrenzt, doch auf jeden Fall höher, als bei einem klassischen Banksparplan oder einer Riester-Rentenversicherung.

Allerdings muss die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Mit einem Riester-Fondssparplan kann man die relativ hohen Kosten für Abschluß und Verwaltung durch eine gute Rendite der Fonds ausgleichen, ohne dabei ein Risiko einzugehen.

Rürup-Rente

Die Besteuerung der Erträge aus einer Rürup-Rente erfolgt auch weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung). Dafür können die Einzahlungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch hier gibt es fondsgebundene Varianten, die einen höheren Ertrag möglich machen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben auch über das Jahr 2008 hinaus steuer- und sozialabgabenfrei. Dafür muss die Rentenzahlung im Alter voll versteuert werden, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Zusätzlich fallen darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe an.

 

Abgeltungssteuer - na und!

 

2 Reaktionen zu “Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf einzelne Altersvorsorgeprodukte”

  1. Christian Pöcher

    Schöne Zusammenfassung! Danke schön!

  2. Deine Riester Rente » Blog Archive » oder ganz trivial betrachtet: Das Prinzip von Angebot-Nachfrage.. - Die USA nur noch den US-Bürgern

    […] einer völlig künstlichen Nachfrage zustandegekommen sind? Außerdem , sehe ich das richtig, das innerhalb des neuen Systems Renditegewinne teils durch Privatisierungsmaßnahmen innerhalb […]

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