Abgeltungssteuer - das Wichtigste auf einen Blick

 

Nur noch ein paar Monate und dann gilt für alle privaten Anleger in Deutschland eine neue Steuer, die Abgeltungssteuer.

Eingeführt wird sie zum 01.01.2009 mit dem Ziel, die Besteuerung der Kapitalerträge insgesamt zu vereinfachen und damit das derzeitige Steuerchaos aus Kapitalertragssteuer, Zinsabschlagssteuer, Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfristen zu beenden. Andererseits werden dadurch auch die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung reduziert.

1. Höhe der Abgeltungssteuer

25 Prozent auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, werden ab 2009 fällig. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Macht unterm Strich in etwa 28 Prozent. Wer keine Kirchensteuer zahlt, der kann mit einem Pauschalsteuersatz von ca. 26,4 Prozent rechnen.

2. Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt?

Die Besteuerung der Kapitalerträge wird komplett aus der Einkommensbesteuerung herausgenommen. Die neue Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle (Bank, Fondsgesellschaft) eingezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Damit entfällt für Sie die mühselige Erfassung der Zinserträge und Dividenden in der Steuererklärung. Ist die Pauschalsteuer an das Finanzamt abgeführt, so ist Ihre Steuerschuld damit abgegolten. Daher der Name Abgeltungssteuer.

 

3. Freibeträge

Zukünftig gibt es nur noch einen pauschalen Freibetrag für Sparer. Der bisherige Sparerfreibetrag von 750,- € pro Person sowie die Werbekostenpauschale von 51,- € pro Person werden ab 2009 zu einem dann gültigen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- € pro Person zusammengelegt. Dieser Pauschbetrag gilt dann für alle Kapitalerträge, egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Alle Erträge, die über diesem Pauschbetrag liegen, werden pauschal mit 25% (zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer) besteuert.
Damit Sie diesen Pauschbetrag voll ausnutzen können, sollten Sie wie bisher einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft stellen.

Ein individueller Werbekostenabzug, beispielsweise für Depotgebühren oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, kann in Zukunft nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden.

Auch die Spekulationsfreigrenze in Höhe von 512,- € pro Jahr für die steuerfreie Einnahme realisierter Kurgewinne innerhalb der Spekulationsfrist fällt weg.

 

4. Abgeltungssteuer auf Zinserträge

Wer sein Geld auf dem Sparbuch, auf einem Tagegeldkonto, als Festgeld oder in Bausparverträge spart, der musste bislang seine Zinserträge daraus in der Steuererklärung erfassen. Diese wurden, soweit sie über dem geltenden Freibetrag von 750,- € pro Person lagen, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Spitzenverdiener, mit dem Höchststeuersatz von 42% werden ab 2009 erheblich weniger zahlen müssen, denn ihre Zinserträge werden künftig nur noch mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer) versteuert.
Doch nicht nur Spitzenverdiener profitieren von der neuen Steuer, auch alle anderen Anleger, deren persönlicher Grenzsteuersatz über 25% liegt (i.d.R. bei einem zu versteuernden Einkommen ab 18.000,- €). Auch sie werden zukünftig weniger Steuern auf ihre Zinserträge zahlen müssen, als bislang.

Wichtig! Jeder Anleger, dessen zu versteuerndes Einkommen über 18.000,- € jährlich liegt, sollte noch in diesem Jahr seine eigenen Sparanlagen prüfen und überlegen, ob er nicht durch eine Umschichtung seine Zinserträge ins Jahr 2009 oder später verlegen kann.

Beispiel: Sie haben Geld auf einem Tagegeldkonto zu liegen, brauchen dieses jedoch erst im nächsten oder übernächsten Jahr. Die Zinsgutschrift vom Tagegeldkonto erfolgt Ende des Jahres. Diese müssen Sie noch mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern. Schichten Sie Ihr Guthaben jetzt in ein Festgeldkonto (! Jahr Laufzeit) um, dann erfolgt die Zinsgutschrift erst nach Ablauf des Jahres, also in 2009. So fällt nur noch die pauschale Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer) an. Ein Vorteil, der Ihnen bares Geld bringen kann.

 

Abgeltungssteuer - Nein danke! - simplified. So finden die besten Schlupflöcher

5. Abgeltungssteuer auf Immobilienfonds

Bei Immobilienfonds unterscheidet man in offene und geschlossene Fonds.

Ausschüttungen aus offenen Immobilienfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Derzeit werden sie mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Ab 2009 greift hier die Abgeltungssteuer. Damit profitieren auch hier Anleger mit einem persönlichen Steuersatz über 25% von der niedrigeren Abgeltungssteuer.
Realisierte Kursgewinne bleiben steuerfrei, wenn die Immobilien im Fonds mindestens 10 Jahre gehalten werden.
Geben Sie Ihre Anteile zurück oder werden sie veräußert, so sind entsprechende Gewinne daraus bislang nach einem Jahr steuerfrei. Zukünftig fällt darauf Abgeltungssteuer an.

Allerdings gibt es hier einen Bestandsschutz für alle Anteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Für diese Anteile bleibt der spätere Verkauf steuerfrei.

Geschlossene Immobilienfonds erwerben oder errichten Immobilien, vermieten diese, bevor sie nach einer gewissen Laufzeit wieder veräußert werden. Die Gewinne daraus sind steuerfrei, denn sie gelten nicht als Kapitaleinkünfte, sondern als unternehmerische Gewinne.
Vorausgesetzt, der Fonds behält die betreffende Immobilie mindestens 10 Jahre im Bestand und Sie als Anleger halten Ihre Anteile ebenfalls mindestens 10 Jahre.

Auch sonstige geschlossene Fonds, wie Windkraftfonds, Filmfonds oder ähnliches erzielen in aller Regel gewerbliche Einkünfte, die nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind.

Ausnahme - Private-Equity-Fonds
Hier entstehen hauptsächlich Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften und Dividenden. Diese Fonds gelten als nicht gewerblich. Bislang waren die erzielten Veräußerungsgewinne bei Privatanlegern steuerfrei, wenn die Beteiligung an den Portfoliogesellschaften durchschnittlich mindestens 3 Jahre bestand. Ab 2009 greift auch hier die Abgeltungssteuer.

 

6. Abgeltungssteuer auf Zertifikate

Hier muß man in Zertifikate mit und ohne Kapitalschutz unterscheiden.

Zertifikate mit Kapitalschutz - sogenannte Garantiezertifikate - gehören zu den Finanzinnovationen, wie auch Aktienanleihen und Zerobonds. In der Regel schließen sie einen Totalverlust aus bzw. enthalten eine feste Zinszahlung. Bislang sind Veräußerungsgewinne aus diesen Papieren mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ab 2009 unterliegen sie der Abgeltungssteuer. Ein Vorteil für alle Anleger, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt.

Zertifikate ohne Kapitalschutz - sogenannte Index-, Bonus- oder Discountzertifikate - verlieren ab 2009 ihre Steuerfreiheit. Waren Kursgewinne bislang nach einem Jahr steuerfrei, so unterliegen sie ab 2009 der Abgeltungssteuer.
Es gibt hier eine eingeschränkte Übergangsregelung. Alle Zertifikate, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden oder vor dem 30.06.2009 verkauft werden, erhalten Bestandsschutz. Das heißt die Erträge sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Eine Veräußerung ab dem 01.07.2009 ist abgeltungssteuerpflichtig.

7. Abgeltungssteuer auf Aktien und Fonds

Bislang sind Aktien und Investmentfonds für Anleger äußerst attraktiv, da gerade sie erhebliche Steuervorteile gegenüber anderen Anlagen bieten. Durch das Halbeinkünfteverfahren werden Dividenden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Kursgewinne sind innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ebenfalls nur zur Hälfte steuerpflichtig und das auch nur, wenn sie über der Spekulationsfreigrenze von 512,- € liegen. Verkaufen Sie die Anteile erst nach einem Jahr Haltefrist, dann können Sie die Kursgewinne sogar steuerfrei einnehmen.

Das ist ab 01.01.2009 vorbei.
Spekulationsfrist und Spekulationsfreigrenze wie auch das Halbeinkünfteverfahren werden abgeschafft. Damit unterliegen sämtliche Dividendenerträge und Kursgewinne, die über dem Sparer-Pauschbetrag von 801,- € pro Person liegen,  automatisch der Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer). Es spielt keine Rolle mehr, ob Sie die Anteile 5 Monate oder 50 Jahre in Ihrem Depot haben.

Auch hier gibt es eine Übergangsregelung, die man wissen sollte.
Vor allem langfristig orientierte Anleger sollten überlegen, ob sie sich nicht einige erfolgversprechende Werte (Aktien oder Fonds)  noch vor dem 01.01.2009 ins Depot legen. Wenn Sie diese dann 1 Jahr halten, profitieren Sie noch von den alten Steuergesetzen, d. h. egal wann Sie diese Anteile verkaufen, nach 5 oder 50 Jahren, die Kursgewinne bleiben steuerfrei.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Kurz gesagt:

Die neue Abgeltungssteuer wird ab 01.01.2009 fällig auf

- Zinsen und Dividenden,
- Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B. Pfandbriefen),
- Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Zertifikaten,
- Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Warentermingeschäften,
- Einnahmen aus Finanzinnovationen (z.B. Garantiezertifikate, Zerobonds, Aktienanleihen),
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, vor allem bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Sie gilt nicht für

- Erträge aus typisch stillen Gesellschaften,
- Darlehen im Bereich des Privatvermögen (bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern),
- Einnahmen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Riester- und Rürupverträgen,
- Veräußerungsgewinne bei Immobilien und Grundstücke ( hier gilt auch zukünftig die zehnjährige Spekulationsfrist)

Noch mehr verständliche  Informationen zur Abgeltungssteuer, ein kostenfreies Booklet in Form einer PDF-Datei, ein Abgeltungssteuer-Berechnungstool auf Microsoft Excelbasis sowie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Regelungen und Steuersätze der Abgeltungssteuer finden Sie hier.

 

 

2 Reaktionen zu “Abgeltungssteuer - das Wichtigste auf einen Blick”

  1. Festgeld

    […] Informationen: Abgeltungssteuer - das Wichtigste auf einen Blick Zinsanpassung Festgeld Credit Europe […]

  2. Baufinanzierung

    Was man alles wissen muss….der Hammer. Zum Glück es gibt genug Webseiten mit Informationen darüber , wie eure…

Einen Kommentar schreiben