Die verschiedenen Möglichkeiten der BU-Absicherung
In Deutschland vertrauen Millionen Erwerbstätige Tag für Tag auf ihre Arbeitskraft. Mit dem Verlust der Arbeitskraft fällt meist die gesamte Existenzplanung zusammen, es sei denn, Sie können von einem ererbten Vermögen leben. Doch das trifft sicher auf die Wenigsten zu.
Viele Verbraucher meinen, mich betrifft das nicht, ich werde schon nicht berufsunfähig. Doch die Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache. Nahezu jeder 4. Erwerbstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig, egal ob durch Unfall oder Krankheit. An staatlicher Hilfe kann man so gut wie nichts mehr erwarten. Hier muß jeder selbst Verantwortung übernehmen und dieses Risiko privat absichern.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie
- die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung,
- die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
- die Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
- die Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Generell ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung eine der günstigsten Möglichkeiten der Absicherung. Diese wird auch immer wieder von Verbraucherschützern empfohlen. Sie zahlen nur den Beitrag für die BU-Absicherung. Da es sich um eine reine Risikovorsorge handelt, gibt es auch kein Geld zurück, wenn Sie während der Laufzeit des Vertrages nicht berufsunfähig werden. Wie bei jeder anderen Risikovorsorge auch. Oder haben Sie schon einmal den Beitrag Ihrer Kfz- oder Hausratversicherung zurück bekommen, wenn kein Schaden entstanden ist? Ganz sicher nicht.
Eine kostengünstige Alternative zur selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie ist in der Regel nur unwesentlich teurer, bietet aber zusätzlich den Todesfallschutz. Interessant ist diese Variante vor allem für junge Familien mit Kindern und Selbständige, da sie neben dem BU-Schutz auch die Hinterbliebenenvorsorge (Todesfallschutz) beinhaltet.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.
Doch Vorsicht!
Hierbei wird die monatliche Belastung wesentlich höher, da Sie neben dem Risikobeitrag zusätzlich noch einen Sparbeitrag zahlen. Können Sie den Gesamtbeitrag dann nicht mehr zahlen (aufgrund Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit) und stellen die Police beitragsfrei, haben Sie keinen BU-Schutz mehr. Oft ist es dann altersbedingt oder wegen zwischenzeitlicher gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich, überhaupt eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem bezahlbaren Preis zu bekommen.
Verbraucherschützer empfehlen immer wieder, Risikovorsorge und Vermögensaufbau auf jeden Fall sauber zu trennen, in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und einen extra Sparvertrag. Nur so können Sie im Ernstfall (bei Arbeitslosigkeit) den Sparvertrag stoppen (beitragsfrei stellen) und nur den Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterzahlen. Damit bleibt Ihr Schutz erhalten und den Vermögensaufbau setzen Sie fort, wenn Sie wieder Arbeit gefunden haben.
Versicherungsvertreter empfehlen die Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gern mit dem Argument, dass das Geld nicht verloren ist, wenn Sie während der Laufzeit des Vertrages nicht berufsunfähig werden. Doch das ist generell falsch. Denn das Geld für den reinen BU-Schutz bekommen Sie auch hier nicht zurück. Nur der Teil des Beitrages, der in den Sparvorgang fließt wird Ihnen bei Ablauf ausgezahlt und das mit einer äußerst mageren Rendite.
Zudem darf man auch nicht vergessen, dass gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen hohe Abschlußkosten anfallen, die Sie mit Ihren ersten Beiträgen bezahlen, so dass der eigentliche Vermögensaufbau hier erst in einigen Jahren beginnt, wenn alle Kosten abgegolten sind.
Wenn Sie schon eine Lebens- oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dann schauen Sie doch einfach mal in die Tabelle der Rückkaufswerte, die liegt jedem Vertrag bei. Da können Sie genau sehen, nach wieviel Jahren dort ein Rückkaufswert vorhanden ist. Erst dann beginnt Ihr Vermögensaufbau.
Es gibt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie nach Ablauf der Laufzeit Ihren gezahlten Beitrag zurückbekommen, wenn der BU-Fall nicht eintritt.
Allerdings gibt es fondsgebundene BU-Versicherungen, bei denen der Beitrag etwas höher ist, als bei einem normalen Vertrag. Hier wird der Rest des Beitrages, der nicht zur Deckung des Risikos benötigt wird, in Fonds angelegt. Bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung der Fonds von ca. 8% erhalten Sie am Ende der Laufzeit in etwa die eingezahlten Beiträge zurück, vorausgesetzt, der Fonds erwirtschaftet tatsächlich diese Rendite. Doch wie gesagt, dafür zahlen Sie auch einen höheren Beitrag.
Da das Thema Berufsunfähigkeit sehr komplex und für den Laien kaum zu überblicken ist, sollten Sie auf jeden Fall eine qualifizierte Beratung durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen. Denn hier steckt der Teufel wirklich im Kleingedruckten und das lesen die Wenigsten. Und selbst wenn Sie es lesen, ist es für den Laien meist unverständlich.
Sicher ist der Preis auch ein wichtiges Kriterium beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Doch eines sollten Sie bedenken: Qualität hat Ihren Preis. Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie im Ernstfall trotz Beitragszahlung und eingetretener Berufsunfähigkeit keine Rentenzahlung erhalten, dann sind die Bedingungen wesentlich wichtiger als der Preis.
















Am 6. Juni 2008 um 02:03 Uhr
[…] die Vorsorge übrigbleiben. Meiner Meinung nach ist keine Staatliche Rentenversicherung nötig. Wir haben die Sozialhilfe für Notfälle und wer relativ gut verdient (so daß die gesetzliche Rente […]