Die Private Haftpflicht - unverzichtbar für Jeden!


Laut dem bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet.

Die private Haftpflicht schützt in erster Linie Sie als Verursacher eines Schadens vor berechtigten Schadensersatzforderungen, die im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen können.

Ein kleines Mißgeschick ist schnell passiert!

Beispiel:

Sie sind bei Freunden eingeladen. Beim Ausziehen Ihrer Jacke stoßen Sie mit dem Arm gegen die Vase, die unmittelbar neben der Flurgarderobe steht. Sie fällt runter und geht kaputt.
Wert der Vase: ca. 50,- €

oder

Sie helfen der Gastgeberin beim Tisch abräumen. Ihnen rutscht die Sektflasche aus der Hand und fällt genau auf den Rand des Tisches. Die Glastischplatte zerspringt.
Wert des Tisches: ca. 200,- €

Bei beiden Beispielen sind Sie als Verursacher des Schadens zum Schadenersatz verpflichtet.
Wenn Sie keine private Haftpflicht abgeschlossen hätten, könnten Sie diese beiden Schäden unter Umständen auch selbst bezahlen.
Das wäre zwar ärgerlich, aber möglich.

Doch was wäre, wenn eine kleine Unachtsamkeit für Sie dramatische finanzielle Folgen hätte?

Beispiel:

Nach einem stressigen, arbeitsreichen Tag wollen Sie nur noch schnell ein Brot beim Bäcker um die Ecke kaufen.
Sie kommen aus dem Bäckerladen, Ihr Auto steht auf der anderen Straßenseite.
In Ihren Gedanken sind Sie jetzt schon zu Hause und überlegen, ob Sie erst den Rasen mähen sollten oder doch lieber erst den verstopften Abfluß reparieren.
Plötzlich ein Ruck und ein Knall und schon ist es passiert!

Sie haben beim Überqueren der Straße den Radfahrer nicht wahrgenommen und sind ihm ins Rad gelaufen. Er wollte noch ausweichen, doch er stürzt so unglücklich, daß er nach wochenlanger Behandlung im Krankenhaus und der Reha trotzdem für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzen muß.

In diesem Fall müßten Sie als Verursacher des Schadens diesen ebenfalls begleichen.

Hierbei sind die Krankenhaus- und Arztkosten im Verhältnis zum warscheinlich lebenlangen Verdienstausfall des Radfahrers noch gering.
Das kann schnell mehrere Millionen kosten.

Als Verursacher haften Sie in diesem Fall mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
Haben Sie keine private Haftpflicht, bedeutet das den finanziellen Ruin.

Das Wichtigste bei der privaten Haftpflicht ist eine hohe Versicherungssumme.

Pauschal sollte Sie mindestens 5 Mill. € betragen. Es gibt Gesellschaften, die hier schon eine unbegrenzte Deckung anbieten.

Warum ist eine hohe Versicherungssumme so wichtig?

Gerade bei schweren Unfällen mit Personenschäden können die Kosten schnell mal mehrere Millionen betragen.
Sind Sie dann nur mit 1 Mill. € Versicherungssumme abgesichert, zahlen Sie alles selbst, was darüber hinaus geht.
Damit wären Sie im schlimmsten Fall trotz einer Haftpflichtabsicherung finanziell ruiniert.

Deshalb die Versicherungssumme besser etwas höher wählen. Der Beitrag erhöht sich dadurch meist nur unerheblich.
Gemessen am Schaden, der im Ernstfall eintreten kann, ist der Jahresbeitrag für eine private Haftpflicht mit ca. 50,- bis 150,- € kaum erwähnenswert.
Und doch haben rund ein Drittel der Haushalte in Deutschland keine Police. Ein verhängnisvoller Fehler, der sich erst im „Ernstfall“ zeigt.

Der Grundschutz

umfaßt alle Schäden, die der Versicherte (oder mitversicherte Personen) fahrlässig im privaten Bereich oder als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursacht.

Am Markt gibt es heute hunderte von Tarifen, in denen entweder nur der Grundschutz oder Grundschutz +zusätzliche Risiken versichert sind.
Eine solche Deckungserweiterung ist meist mit höheren Kosten verbunden.

Beispiele für Deckungserweiterungen

  • schuldunfähige Kinder unter 7 Jahren bzw. unter 10 Jahren im Straßenverkehr
  • Forderungsausfall
  • Verlust fremder Schlüssel
  • Mietsachschäden (defektes Wasch- oder Toilettenbecken)
  • Allmählichkeitsschäden (durch Rauch oder Feuchtigkeit)
  • beschädigte Heizöltanks
  • Betreuung fremder Kinder (Tätigkeit als Tagesmutter)

Nicht versichert sind in der Regel:

  • Ansprüche von Mitversicherten oder Familienmitgliedern
  • Hunde- und Pferdebesitzer (eigenständige Tierhalterhaftpflicht)
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden aufgrund des Berufes, des Betriebes, des Dienstes und Amtes
  • Gefälligkeitsschäden

Auch hier gilt: Lesen Sie vor Vertragsabschluß die Bedingungen (das Kleingedruckte)!

Ein unabhängiger Berater kann Ihnen ein optimales und preiswertes Angebot machen!

Eine Reaktion zu “Die Private Haftpflicht - unverzichtbar für Jeden!”

  1. Haftpflichtversicherung – wichtig für Privatleute und Unternehmer - Der Finanzen Blogger

    […] vereinbart, bis zu der die Versicherung für Schäden aufkommt, die der Versicherte bzw. mit versicherte Personen oder Haustiere (Hunde ausgeschlossen, für diese gibt es die Hundehaftpflicht) einem Dritten […]

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