Freistellungsauftrag jetzt auch für Bausparverträge
Samstag, den 31. Januar 2009Wer einen Bausparvertrag bespart, musste bislang keinen Freistellungsauftrag für seine Zinserträge stellen, obwohl es sich dabei grundsätzlich um steuerpflichtige Kapitaleinnahmen handelt.
Aufgrund einer gesetzlichen Vereinfachungsregelung wurde auch keine Zinsabschlagssteuer einbehalten, wenn der Bausparvertrag folgende Voraussetzungen erfüllte:
- der Zinssatz liegt bei maximal 1 Prozent jährlich,
- der Bausparer erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie.
Die steuerpflichtigen Zinserträge wurden einfach […]















