Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrages als Baudarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.
Quelle: Wikipedia
Prinzipiell geibt es beim Bausparen drei Phasen:
1. die Ansparphase
2. die Zuteilungsphase
3. die Darlehensphase
Ansparphase
Je nach abgeschlossenem Tarif zahlen Sie erst einmal 40 bis 50 % der gesamten Bausparsumme in den Bausparvertrag ein. Wenn Sie die Ansparsumme nicht in voller Höhe geleistet haben, können Sie auch kein Darlehen bekommen.
Zusätzlich zahlen Sie noch die Abschlußgebühr, die mit jedem Abschluß eines Bausparvertrages anfällt. Je nach Tarif liegt sie zwischen 1 und 1,6 % der Bausparsumme. Sie kann entweder in einer Summe entrichtet werden oder mit Ihren ersten monatlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag getilgt werden. In den meisten Fällen wird die zweite Variante, also die Verrechnung mit den ersten Einzahlungen, gewählt. Damit beginnt Ihr Bausparvertrag erst einmal im Minus, bis die Gebühr bezahlt ist.
Der Guthabenszins für Ihre Ansparsumme variiert in den einzelnen Tarifen und ist zudem abhängig vom Zinssatz für das Bauspardarlehen. Die Differenz zwischen beiden Zinssätzen beträgt in der Regel zwischen 2,25 und 2,75 Prozent. D.h. erhalten Sie 2 % Guthabenszins, dann zahlen Sie später ca. 4,5 % Darlehenszins.
Zuteilungsphase
Die Zuteilungsphase beginnt, wenn der Bausparer die notwendige Ansparsumme auf seinem Bausparvertrag angespart hat, wobei in der Regel eine Mindestsparzeit von 18 Monaten vorausgesetzt wird.
Doch damit hat der Bausparer sein Ziel noch längst nicht erreicht. Er kann jetzt zwar über sein Guthaben frei verfügen, doch für die endgültige Zuteilung müssen 3 Kriterien erfüllt sein:
- die Mindestsparzeit, i.d.R. 18 Monate, muß erfüllt sein,
- das Mindestsparguthaben, i.d.R. 40 oder 50 % der Bausparsumme muß erreicht sein,
- die Mindestbewertungszahl (steht in den ABB der jeweiligen Bausparkasse) muß am Bewertungsstichtag erreicht sein, damit der Bausparvertrag in die Zuteilungsanwärterliste aufgenommen wird.
Haben Sie alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, kann es doch noch bis zu 9 Monaten (je nach Bausparkasse) dauern, bis Sie die Auszahlung erhalten. Ganz wichtig in dem Zusammenhang ist der Zeitpunkt, an dem die Zinsen gutgeschrieben werden, ebenso wann der Bewertungsstichtag ist.
Wird Ihr Bausparvertrag jeden Monat neu bewertet und Ihr Guthaben taggenau verzinst, dann könnten Sie im günstigsten Fall schon 3 Monate nach Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen Ihr Baugeld ausgezahlt bekommen.
Darlehensphase
Hat der Bausparer bislang alle Hürden genommen, erhält er das Bauspardarlehen. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme.
Beispiel:
Sie haben einen Bausparvertrag über 50.000,- € abgeschlossen, Ihr Guthaben beträgt incl. aller Einzahlungen, Zinsen und Prämien z.B. 25.210,- €, dann erhalten Sie die Differenz zu 50.000,- € , also 24.790,- € als Bauspardarlehen.
Dieses zahlen Sie anschließend in monatlichen Raten zurück.
Zusätzliche Kosten bei einer Finanzierung über den Bausparvertrag
Die Abschlußgebühren, die bei jedem Abschluß eines Bausparvertrages anfallen, sind längst nicht die einzigen Kosten.
Die Bausparkasse stellt Ihnen zusätzlich
- Gebühren für die Kontoführung,
- Kosten für die Berechnung der Wohnungsbauprämie sowie auch
- Kosten für das Abo der Mitgliederzeitschrift in Rechnung.
Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass sie die Zeitschrift, die regelmäßig von der Bausparkasse kommt, auch bezahlen müssen.
Erhalten Sie dann das Bauspardarlehen, fällt eine weitere Gebühr an, die Darlehensgebühr. Sie beträgt zwischen 2 und 3 Prozent der Darlehenssumme und wird von Ihrem angesparten Guthaben entnommen. Damit erhöht sich automatisch Ihr Bauspardarlehen um den Betrag der Darlehensgebühr. Somit zahlen Sie letztendlich auch Zinsen auf die Darlehensgebühr.
In einigen Bauspartarifen gibt es dann noch die Gebühr für die Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie. D.h. das zu finanzierende Haus (oder Wohnung) wird von einem vereidigten Sachverständigen geschätzt und damit eine Beleihungsgrenze festgelegt. Auch diese Kosten stellt Ihnen die Bausparkasse in Rechnung, es sei denn, Sie haben einen Tarif gewählt, bei dem diese Kosten nicht anfallen.
Unter den Hunderten von Tarifen, die von den verschiedenen Bausparkassen angeboten werden, gibt es auch solche, die z.B. keine Darlehensgebühr enthalten. Dafür bekommen Sie dann aber weniger Zinsen für Ihr Guthaben. Da die Zinsen eh schon kaum die Inflation ausgleichen, könnten Sie in dem Fall Ihr Geld auch gleich unter’s Kopfkissen legen.















