Wertpapiere verwahren im Zweit- oder Unterdepot
Seit gestern gilt in Deutschland eine neue, viel diskutierte Steuer. Sie trägt den Namen Abgeltungssteuer und fällt zukünftig bei jedem Verkauf von Wertpapieren an, die ab 01.01.2009 gekauft wurden.
25 Prozent vom Ertrag (Kursgewinn) plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer werden beim Verkauf dann automatisch von der jeweiligen Bank oder Fondsgesellschaft einbehalten und unter Berücksichtigung eines einheitlichen Sparerpauschbetrages (Freibetrag) in Höhe von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt.
Da die Abgeltungssteuer lediglich für alle ab 2009 neu erworbenen Aktien und Fondsanteile gilt, empfiehlt es sich, alte und neue Wertpapiere getrennt aufzubewahren. Das ist deshalb wichtig, weil sich das Finanzamt bei einem Wertpapierverkauf generell nach dem so genannten fifo-Prinzip (first in first out) richtet. Das bedeutet, für das Finanzamt gelten die zuerst gekauften Wertpapiere auch als zuerst verkauft.
Wenn Sie beispielsweise einen Fondssparplan Monat für Monat besparen, dann enthält Ihr Depot ab diesem Jahr alte und neue Fondsanteile desselben Fonds. Verkaufen Sie dann irgendwann einen Teil dieser Anteile, dann geht das Finanzamt davon aus, dass Sie die zuerst gekauften Anteile auch zuerst verkaufen. Doch für genau diese Anteile (vor dem 01.01.2009 gekauft) gilt der Bestandsschutz. Das heißt, die können Sie steuerfrei veräußern, egal ob in 5 oder 50 Jahren.
Damit Ihnen dieser Bestandsschutz nicht verloren geht, ist es sinnvoll, für neu erworbene Fondsanteile ab diesem Jahr ein zweites Depot einzurichten.
Das erfolgt jedoch nicht automatisch, Sie müssen es bei Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft beantragen. Und das sollten Sie so schnell wie möglich.
Viele Banken bieten dazu Zweitdepots an, einige richten auch Unterdepots ein. Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt vor allem bei den Kosten.
Wenn Sie ein Zweitdepot einrichten lassen, wird dafür eine neue Stammnummer vergeben. Das bedeutet, Ihr Zweitdepot wird so wie Ihr erstes Depot als Einzeldepot geführt. Sie bekommen dafür auch getrennte Kontoauszüge. Dieses Zweitdepot ist in der Regel kostenpflichtig, es sei denn, Ihre Bank erhebt generell keine Depotgebühren.
In manchen Fällen wird eine Depotgebühr auch nur dann erlassen, wenn Sie regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Wertpapiertransaktionen pro Monat, Quartal oder Jahr tätigen. Nutzen Sie Ihr Erstdepot dann lediglich zur Verwahrung der alten Wertpapiere, ist es möglich, dass dafür Depotgebühren anfallen.
Zudem müssen Sie bei zukünftigen Wertpapiertransaktionen aufgrund der unterschiedlichen Stammnummern aufpassen, dass der Verkauf auch aus dem richtigen Depot erfolgt.
Besser ist es, ein so genanntes Unterdepot einzurichten, welches die gleiche Stammnummer, wie Ihr Erstdepot trägt. Dafür fallen dann auch keine zusätzlichen Depotgebühren an. Auf dem Depotkontoauszug sind beide Depots erfasst. Mit dieser Möglichkeit haben Sie Ihre abgeltungssteuerpflichtigen und abgeltungssteuerfreien Erträge sauber getrennt, ohne zusätzlich Gebühren zahlen zu müssen.















