Die Abgeltungssteuer rückt näher
Nur noch gut einen Monat, dann gilt für alle Anleger in Deutschland die Abgeltungssteuer.
Sie ersetzt ab 01.01.2009 das bisherige, nicht immer leicht verständliche Besteuerungsverfahren für Kapitalanlagen.
Für die meisten Anleger bedeutet das erst einmal eine erhebliche Vereinfachung, denn die erzielten Kapitalerträge, egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, werden zukünftig generell gleich behandelt. Auf all diese Erträge wird ab 01.01.2009 ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 Prozent fällig. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Gesamtbetrag wird direkt an der Quelle durch die jeweilige Bank eingezogen und automatisch an das Finanzamt abgeführt. Damit ist dann Ihre Steuerschuld pauschal abgegolten. So erklärt sich auch der Name Abgeltungssteuer.
Ihre erzielten Kapitalerträge werden zukünftig auch nicht mehr wie Einkommen behandelt, das heißt, Sie müssen sie nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung angeben. So haben Sie weniger Gesamteinkünfte, damit sinkt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz und Sie zahlen weniger Steuern.
Da die Banken den Steuerabzug automatisch vornehmen, ist es empfehlenswert, seine eigenen Einkünfte genau zu prüfen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen inklusive der Kapitalerträge innerhalb des derzeit geltenden Grundfreibetrages von 7.664 Euro, dann können Sie diesen automatischen Steuerabzug vermeiden, wenn Sie bei Ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ist maximal 3 Jahre gültig und muss dann wieder neu beantragt werden. Legen Sie diese Bescheinigung Ihrer Bank vor, dann erhalten Sie Ihre Kapitalerträge steuerfrei.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent und Sie haben keine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt, dann können Sie eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz beim Finanzamt beantragen. Dazu reichen Sie Ihre Kapitalerträge und die bereits abgeführte Abgeltungssteuer mit Ihrer jährlichen Steuererklärung ein. Durch eine so genannte Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt die tatsächlich fällige Steuer und zahlt Ihnen die zuviel gezahlte Steuer wieder zurück.
Was ändert sich noch?
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Spekulationsgewinne fällt ab 01.01.2009 weg. Auch die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds wird abgeschafft. Sind realisierte Kursgewinne nach Ablauf der 12 Monate derzeit noch steuerfrei, so werden sie ab 2009 generell vom ersten Tag an steuerpflichtig.
Auch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen wurde geändert. Zukünftig dürfen entstandene Verluste aus Kapitalanlagen nur noch mit Gewinnen dieser Einkunftsart verrechnet werden.
Das heißt Zinseinkünfte, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und damit versteuert werden müssten, können Sie zum Beispiel mit Verlusten aus Aktienfonds verrechnen und so Steuern sparen.
Das gilt jedoch nicht für Aktien. Verluste aus einem Aktiengeschäft dürfen Sie nur mit Gewinnen aus einem anderen Aktiengeschäft verrechnen.
Noch bestehende Altverluste können Sie nur noch bis 2013 mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Welcher Freibetrag gilt?
Ab 01.01.2009 gilt pro Anleger ein so genannter Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Alle Kapitalerträge, die über diesem Betrag liegen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Zusätzliche Werbekosten werden nicht mehr steuermindernd berücksichtigt.
Bestandsschutz für Aktien und Fonds
Wenn Sie bereits Aktien oder Investmentfonds in Ihrem Depot zu liegen haben oder bis Ende 2008 noch kaufen, dann fallen diese unter den so genannten Bestandsschutz. Für diese Anlagen gilt weiterhin die Spekulationsfrist von einem Jahr. Erfolgt der Verkauf dieser Anlagen erst nach einem Jahr (oder nach 10 oder 20 Jahren), bleiben die Erträge trotzdem steuerfrei.
Das gilt jedoch nicht mehr für Zertifikate. Diese unterliegen grundsätzlich der neuen Abgeltungssteuer, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden.















