Abgeltungssteuer - die praktische Abwicklung
Viele Verbraucher wissen inzwischen, dass mit dem Jahreswechsel 2008/2009 eine neue Steuer, die Abgeltungssteuer, eingeführt wurde. Auch ist den meisten bekannt, dass damit ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge, also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, erhoben wird. Zu diesem Steuersatz kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Wie das Ganze jedoch praktisch abgewickelt wird, ist vielleicht auch Ihnen noch unverständlich.
Bisher war es so, dass Sie Ihre Kapitaleinkünfte einmal jährlich in der Einkommenssteuererklärung angegeben haben und diese bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt wurden.
Das ist zukünftig nicht mehr nötig, denn Ihre Kapitalerträge werden ab 2009 nicht mehr Ihrem Einkommen zugerechnet.
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer, die direkt von der jeweiligen Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.
Führen Sie Ihr Depot in Deutschland, erfolgt das automatisch. Sie müssen sich um nichts kümmern, sollten jedoch anschließend die Abrechnung überprüfen.
Führen Sie Ihr Depot im Ausland, sind die dort erzielten Kapitaleinkünfte ebenfalls steuerpflichtig. Allerdings erfolgt der Steuereinzug nicht automatisch. Ausländische Banken sind nicht verpflichtet, die Abgeltungssteuer einzuziehen und an das deutsche Finanzamt weiterzuleiten. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung, das heißt, Sie als Anleger müssen Ihre im Ausland erzielten Kapitalerträge in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben, damit sie dort berücksichtigt werden können.
Eine bereits im Ausland fällige Quellensteuer wird Ihnen hier angerechnet, allerdings in Grenzen.
Damit die Bank in Deutschland den steuerpflichtigen Gewinn ermitteln kann, hat sie bisher pro Anleger einen so genannten Stückzinstopf geführt. Diesen hat sie für die Verrechnung mit Zinserträgen herangezogen. Ab 2009 wird der Stückzinstopf durch zwei so genannte Verlusttöpfe ersetzt.
Im ersten (allgemeinen) Verlusttopf werden neben den Stückzinsen, sämtliche Erträge und Verluste aus Wertpapierverkäufen (ausser Aktien) sowie alle Zinserträge und Dividenden von der Bank verrechnet.
Der zweite Verlusttopf ist speziell für Aktien eingerichtet, da Verluste aus Aktienverkäufen ab diesem Jahr nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen. Auch hier errmittelt die Bank den Saldo. Dieser kann jedoch anschließend in den allgemeinen Verlusttopf fließen, denn Aktiengewinne dürfen auch zukünftig mit Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden.
Wenn der Gesamtsaldo positiv ist, das heißt der Ertrag ist höher als der Verlust, dann wird der Sparer-Pauschbetrag (801Euro für Singles/1.602 Euro für Verheiratete) davon abgerechnet und nur vom Restbetrag die fällige Abgeltungssteuer berechnet und gleich ans Finanzamt abgeführt.
Ist der Gesamtsaldo negativ, das heißt der Verlust ist höher als der Ertrag, wird der Saldo ins neue Jahr übertragen und mit zukünftigen Erträgen verrechnet.
Eigentlich ganz einfach, zumal die Banken die Berechnungen automatisch durchführen.
Etwas aufwändiger wird es jedoch für Sie, wenn Sie mehrere Depots bei verschiedenen Banken führen und ein Depot einen Gewinn und ein anderes einen Verlust erwirtschaftet hat. Dann nämlich ist es trotz Abgeltungssteuer erforderlich, dass Sie Ihre gesamten Kapitaleinkünfte wie auch Verluste in Ihrer Jahressteuererklärung erfassen. Dazu sollten Sie bis Mitte Dezember eines jeden Jahres eine so genannte Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank anfordern, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen.
Da Sie bei Ihrem einen Depot den Gewinn automatisch versteuern mussten, ohne den Verlust des anderen Depots anzurechnen, wird nun das Finanzamt Ihre tatsächliche Abgeltungssteuerlast neu berechnen und korrigieren. Das ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Ihre zuviel gezahlte Abgeltungssteuer erhalten Sie erst dann zurück, wenn die Berechnung erfolgt ist.
Wenn Sie sich diesen Aufwand ersparen wollen, sollten Sie darüber nachdenken, Ihre gesamten Wertpapiere in einem oder auch mehreren Deopts bei einer Bank zu führen. Nur dann kann die Bank automatisch mögliche Verluste in vollem Umfang mit den Erträgen verrechnen und Sie zahlen nur die Abgeltungssteuer, die nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages tatsächlich anfällt. In dem Fall müssen Sie auch nur einen Freistellungsauftrag stellen.
















Am 4. Februar 2009 um 12:17 Uhr
Es mag vielleicht so sein, dass es viel einfacher ist, wenn ich alles bei einer Bank habe, aber ich habe einfach als Geschäftsmann auch Verpflichtungen und so muss ich halt schauen, dass ich meine Geschäftsbeziehung breit gefächert habe. Als Privater würde ich sagen, sollte man auf jeden Fall alles bei einer Bank machen, denn das ist wirklich einfacher und übersichtlicher. Hat man allerdings ein Geschäft, würde ich das nicht unbedingt empfehlen. Aber entscheiden muss das im Endeffekt jeder für sich selber.
Am 16. Juli 2009 um 02:27 Uhr
Ein wirklich feinsinniger Blogg
Am 28. Juli 2009 um 15:29 Uhr
Danke - guter Tipp.
Am 10. September 2009 um 09:15 Uhr
Ein wirkilch sehr spannder Blog. Wirklich gut gepostet - weiter so.