Freistellungsaufträge überprüfen
Sonntag, den 30. Dezember 2007
Seit dem 01.01.2007 gelten für Sparer neue Sparerfreibeträge (Höchstbeträge für steuerfreie Zins-und Dividendenerträge).
Sparerfreibeträge einschließlich Werbekostenpauschale
Bis 31.12.2006
Ab 01.01.2007
Alleinstehende
1.421,00 €
801,00 €
Verheiratete
2.842,00 €
1.602,00 €
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger die Zins-und Dividendenerträge bis zu den o.g. Höchstgrenzen steuerfrei einnehmen.
D.h. die Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft führt keine Kapitalertragssteuer ans Finanzamt ab, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Dabei kann […]















