Zinssicherung mittels Forward Darlehen

14. Mai 2009




ein Gastbeitrag von Oliver Gieseck

 

Wozu dient ein Forward Darlehen?

Ein Forward Darlehen ist etwas verallgemeinernd formuliert ein Instrument der Zinssicherung im Finanzierungsbereich, genauer gesagt im Bereich der Immobilienfinanzierung. Das Forward Darlehen ist dabei nicht für die Erstfinanzierer einer Immobilie interessant, sondern nur für diejenigen Kreditnehmer, die bereits ein Darlehen bedienen und deren Festzinsvereinbarung im Zuge des in Anspruch genommenen Immobilienkredites in einigen Jahren oder Monaten ausläuft. Mit dem Forward Darlehen hat man die Möglichkeit, sich einen bestimmten Zinssatz schon bei Abschluss des Darlehens zu sichern, auch wenn die aktuelle Zinsfestschreibung noch einen bestimmten Zeitraum bis zur Fälligkeit gültig ist und somit die Anschlussfinanzierung erst in einigen Monaten oder wenigen Jahren durchzuführen ist.

 

Was sind die Vorteile und die Chancen eines Forward Darlehens?

Die Vorteile des Forward Darlehen werden besonders in der aktuellen Zinssituation deutlich. Die Hypothekenzinsen befinden sich derzeit auf einem extrem niedrigen Level, sodass man fast sicher davon ausgehen kann, dass die Zinsen innerhalb der nächsten Jahre wieder ansteigen werden. Für den Kreditnehmer, dessen bisherige Zinsvereinbarung in einigen Jahren ausläuft, ergibt sich aus dieser Tatsache natürlich das Risiko, später deutlich höhere Kreditzinsen im Rahmen der Anschlussfinanzierung zahlen zu müssen, als es derzeit der Fall wäre. An dieser Stelle kann man nun den Hauptvorteil des Forward Darlehens nutzen, nämlich sich bereits jetzt die zurzeit sehr günstigen Zinsen zu sichern, auch wenn die Anschlussfinanzierung erst in wenigen Jahren beginnt. Das Forward Darlehen bietet also eine große Zinssicherheit schon vor der Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung.

 

Wo liegen die Nachteile und Risiken des Forward Darlehens?

Auch wenn man aus heutiger Sicht relativ sicher davon ausgehen kann, dass die Darlehenszinsen zukünftig auch wieder steigen werden, besteht dennoch natürlich das Risiko der Nutzung eines Forward Darlehens in der Tatsache, dass man den genauen Zeitpunkt nicht vorhersagen kann, wann die Hypothekenzinsen wieder steigen werden. Daher kann es durchaus passieren, dass man jetzt ein Forward Darlehen in Anspruch nimmt, wofür man einen Zinsaufschlag von durchschnittlich 0,5 Prozent zahlen muss, aber bei Ablauf der jetzigen Zinsvereinbarung in beispielsweise 1,5 Jahren die Zinsen noch auf dem gleichen Niveau wie jetzt sind. In diesem Fall würde man also durch die Nutzung des Forward Darlehens mindestens 0,5 Prozent Zinsen mehr als nötig zahlen. Es besteht  also immer ein Risiko, dass die Zinsen nach Abschluss des Darlehens nicht steigen, sondern fallen oder gleich bleiben.

 


Finanzierungsschätze für konservative Anleger

13. März 2009

 

Sie wollen in relativ kurzer Zeit mehr aus ihrem Geld machen und dabei keinerlei Risiko eingehen, dann sind Finanzierungsschätze des Bundes eine gute Möglichkeit. Ähnlich wie beim Festgeld auf Ihrer Bank wird Ihr Guthaben für 1 oder 2 Jahre festgeschrieben.

Während dieser Zeit ist es nicht kündbar.

Finanzierungsschätze unterliegen  keinerlei Kursrisiken, da sie nicht an der Börse gehandelt werden. Ihr Vermögen ist garantiert sicher angelegt, denn der Bund als Emittent hat eine erstklassige Bonität.

Wenn Sie sich für Finanzierungsschätze entscheiden, dann wissen Sie von Anfang an ganz genau, wie hoch Ihre Zinszahlung bei Fälligkeit sein wird, denn Finanzierungsschätze sind als Diskontpapier konstruiert. Das bedeutet, wenn Sie Finanzierungsschätze zum Nennwert von 1.000 Euro erwerben, ist der Kaufpreis niedriger. Diesen Abschlag nennt man Diskont, er entspricht genau dem späteren Zinsertrag. Finanzierungsschätze werden also abzüglich der Zinsen verkauft.

Am Fälligkeitstag erhalten Sie den Nennwert, also Kaufpreis plus Zinsertrag, zurückgezahlt.
Bereits ab einem Betrag von 500 € können Sie in Finanzierungsschätze investieren. Die jeweils aktuelle Ausgabe der Finanzierungsschätze können Sie bei der Finanzagentur oder bei Kreditinstituten gebührenfrei erwerben. Selbst die Verwahrung der Titel im Schuldbuchkonto der Finanzagentur ist kostenfrei.
Dadurch, dass Sie im Vergleich zum Nennwert beim Kauf weniger Kapital einsetzen, ist Ihre tatsächliche Rendite stets höher als der Verkaufszinssatz.


Was sind eigentlich Bundesobligationen?

5. März 2009

 

Bundesobligationen gehören zu den festverzinslichen Wertpapieren, die eine feste Laufzeit von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Emission haben. Obwohl sie an der Börse gehandelt werden, besteht für Sie als Anleger kein Kursrisiko, wenn Sie diese Papiere bis zur Fälligkeit halten. Bundesobligationen sind damit eine sehr interessante Geldanlage für den mittelfristigen Bereich.

Wenn Sie bereits ein Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur eröffnet haben, dann können Sie Bundesobligationen der jeweils aktuellen Serie direkt bei der Finanzagentur kaufen und verwahren lassen.

Bundesobligationen älterer Serien können Sie allerdings nur über Ihre Hausbank  bzw. einen Direct Broker beispielsweise über die Börse kaufen. Die Übertragung dieser Papiere vom Bank -oder Brokerdepot in ein vorhandenes Schuldbuchkonto ist jedoch für alle Bundesobligationen jederzeit möglich.
Für den Kauf älterer Serien oder die Übertragung der Papiere kann Ihre Bank Ihnen eventuell Gebühren in Rechnung stellen.

Der Kauf erfolgt per Überweisung oder Lastschrift. Der Mindestanlagebetrag bei Kauf der aktuellen Serie über die Finanzagentur beträgt 110 Euro. Kaufen Sie ältere Serien über die Börse, gibt es keinen Mindestanlagebetrag. 

Zinsen und Renditen werden bei Bundesobligationen wie auch bei Bundesanleihen
und Bundesschatzanweisungen nach der taggenauen Zinsmethode berechnet.
Die Rendite von Bundesobligationen wird täglich direkt vom Markt bestimmt, wobei schwankende Börsenkurse Vor- und auch Nachteile für Sie haben können.

Generell verändern sich die Preise ("Kurse") von Bundesobligationen durch den täglichen Handel. Das kann für Sie mit Kurschancen und -risiken verbunden sein. Allerdings nur dann, wenn Sie die Bundesobligationen vorzeitig während der Laufzeit verkaufen wollen oder müssen.

Grundsätzlich können Sie die Papiere aufgrund des hohen Handelsvolumens jederzeit problemlos veräußern. Allerdings ist ein Verkauf mit Gewinn aufgrund der an der Börse üblichen  Kursschwankungen nicht immer gewährleistet. So kann es durchaus auch zu einem Verlustgeschäft werden, wenn Sie die Bundesobligationen vorzeitig zu einem geringern Kurs verkaufen.

Die Zinszahlung bei Bundesobligationen erfolgt einmal pro Jahr. Der Betrag wird Ihnen in der Regel auf Ihr Girokonto überwiesen. Wenn Sie die Bundesobligationen in einem Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur verwalten lassen, ist alternativ auch eine automatische Wiederanlage in andere Bundeswertpapiere, beispielsweise in die Tagesanleihe, möglich.

Wer die durchaus überschaubare Laufzeit von fünf Jahren einhält, erhält den Anlagebetrag in voller Höhe zurückgezahlt - garantiert.

Die aktuellen Konditionen aller Bundeswertpapiere sehen Sie hier.

 

 

 


Sicher und flexibel anlegen mit Bundesschatzbriefen

28. Februar 2009

Bundesschatzbriefe sind bei Sparern äußerst beliebt, weil es sich hier um eine mündelsichere Anlage mit einer marktgerechten Verzinsung handelt, bei der das eingezahlte Geld sogar relativ kurzfristig wieder verfügbar ist. Bis zu 5.000 Euro monatlich dürfen Sie nach dem ersten Jahr wieder zurückgeben und zwar kostenlos. Damit bleiben Sie flexibel.

Bundesschatzbriefe werden vom Bund ausgegeben und nicht an der Börse gehandelt. Damit unterliegen sie auch keinen Kursschwankungen.

Es gibt sie in 2 Varianten:

der Bundesschatzbrief Typ A - hat eine sechsjährige Laufzeit, die Zinsen werden jährlich nachträglich gezahlt, das erste Mal ein Jahr nach Zinslaufbeginn.

der Bundesschatzbrief Typ B - hat eine siebenjährige Laufzeit, die Zinsen werden angesammelt und mit Zinseszinsen zum Ende der Laufzeit ausgezahlt.

Bundesschatzbriefe können von jeder natürlichen Person wie auch von gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen erworben werden.

Der Erwerb ist auf 3 Wegen möglich:

Sie erwerben den Bundesschatzbrief bei einer Bank oder Sparkasse, gebühren- und spesenfrei zum Nennwert. Dabei muss der erworbene Nennwert mindestens 50 Euro betragen, anfallende Stückzinsen werden verrechnet.
Für die Depotverwaltung durch die Bank oder Sparkasse fallen in der Regel Depotgebühren an.
Sie haben die Möglichkeit, die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf Ihren Namen bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zu veranlassen. Erteilen Sie den Auftrag dazu direkt beim Erwerb neuer Bundesschatzbriefe, darf Ihre Bank dafür keine Gebühren verlangen.
Die Verwaltung der Bundesschatzbriefe sowie die bargeldlose Überweisung von Zinsen und Kapital wie auch eine vorzeitige Rückgabe übernimmt die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH.

Sie können den Bundesschatzbrief auch direkt bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Lurgiallee 5, 60439 Frankfurt am Main) erwerben. Dafür müssen Sie zuvor ein Schuldbuchkonto (Depot) bei der Finanzagentur GmbH des Bundes einrichten lassen. Der Kauf des Bundesschatzbriefes wird dann auf diesem Schuldbuchkonto eingetragen. Er kann durch Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Je Kaufauftrag sollte die Überweisung oder Lastschrift mindestens 52 Euro betragen.

Den Kaufauftrag für einen Bundesschatzbrief können Sie auch online erteilen. Dafür steht Ihnen das Internetbanking Angebot der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zur Verfügung.

Bundesschatzbriefe können Sie jederzeit auf einen Dritten übertragen lassen, die Abwicklung erfolgt durch die depotführende Stelle.


Die Tagesgeldanleihe des Bundes

23. Februar 2009

Das jüngste Produkt der Bundeswertpapiere gibt es seit Juli 2008. Wie der Name es schon verrät, ist die Tagesanleihe

  • so flexibel wie ein Tagegeldkonto,
  • so sicher wie eine Bundesanleihe
  • und dazu gebührenfrei.


Die Tagesanleihe wird von der Bundesrepublik Deutschland (Emittentin)herausgegeben. Damit leiht sich praktisch der Bund von Ihnen als Anleger Geld. Sie bekommen im Gegenzug attraktive Zinsen und eine Rückzahlungssicherheit.

Die Verzinsung orientiert sich am jeweils gültigen Zinssatz im Interbankenhandel, dem so genannten EONIA-Satz, zu dem sich europäische Geschäftsbanken untereinander Geld leihen.
 
Im Gegensatz zu klassischen Tagesgeldkonten werden die Zinsen auf die Tagesgeldanleihe täglich gutgeschrieben. Dadurch werden die gutgeschriebenen Zinsen vom Vortag immer wieder mitverzinst. Durch diesen täglichen Zinseszinseffekt wird Ihre Rendite zusätzlich erhöht. So können auch kleine Anlagesummen stetig wachsen.

Zudem haben Sie den Vorteil, dass sich steigende Marktzinsen sofort in positiver Weise auf Ihre Anlagesumme auswirken. Allerdings gilt das auch in umgekehrter Weise. Fällt der Marktzins, sinkt automatisch auch die Verzinsung der Tagesanleihe.

Die Mindestanlage beträgt 50 Euro, die Laufzeit ist unbefristet. Die Verzinsung erfolgt täglich, der offizielle Zinstermin ist jedoch der 31.12. eines Jahres. Zu diesem Zeitpunkt werden die während des Kalenderjahres angefallenen Zinsen automatisch wieder in die Tagesanleihe angelegt, sprich in Nennwert der Tagesanleihe umgewandelt.

Für die Verwahrung der Tagesgeldanleihe sollten Sie ein Schuldbuchkonto bei der Bundesfinanzagentur einrichten. Der Kauf erfolgt per Überweisung zum Tagespreis am Tag des Geldeinganges.

Wenn Sie bereits in die Tagesanleihe investiert haben, können Sie den Wert Ihres Vermögens täglich selbst berechnen.

Die Formel dafür lautet:

Nennwert  X  aktueller Tagespreis in %  =  aktuelles Anlagevermögen.

Den jeweils aktuellen Tagespreis finden Sie auf der Internetseite der Bundesfinanzagentur, im linken Menü.

 

 


Was versteht man unter festverzinslichen Wertpapieren?

19. Februar 2009

Nicht nur in Krisenzeiten sind festverzinsliche Wertpapiere eine gefragte Geldanlage. Das liegt vor allem daran, dass sie eine gewisse Sicherheit ins Depot bringen.

Was sind eigentlich festverzinsliche Wertpapiere?

Ein Wertpapier an sich ist der Sammelbegriff für Urkunden, die bestimmte Vermögenswerte verbriefen, die nur der Besitzer der Urkunde geltend machen kann.
Dazu gehören einerseits die festverzinslichen Wertpapiere, die grundsätzlich Gläubigerrechte verbriefen, andererseits auch Aktien, die dem Eigentümer (Aktionär) einen bestimmten Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft verbriefen.

Unternehmen finanzieren sich in der Regel mit Eigenkapital wie auch mit Fremdkapital.
Geht das Unternehmen an die Börse, kann es durch die Ausgabe von Aktien Eigenkapital erwerben. Derjenige, der die Aktie kauft, wird zum Miteigentümer der Aktiengesellschaft mit ganz bestimmten Rechten.

Finanziert sich das Unternehmen mit Fremdkapital, erfolgt das meist durch eine Kreditaufnahme bei der Bank. Zusätzlich hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, Fremdkapitalpapiere zu verkaufen. Dabei handelt es sich um verbriefte Kredite mit einem Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung.
Solche Papiere bezeichnet man allgemein als festverzinsliche Wertpapiere oder auch Anleihen. Der Anleger, der in eine solche Anleihe sein Geld investiert, gibt praktisch dem Unternehmen einen Kredit, zu einem ganz bestimmten Zinssatz und über eine festgelegte Laufzeit.

Jede Anleihe hat einen Ausgabekurs und einen Zinssatz, der in Prozent des Nennbetrages ausgedrückt wird. Bei den meisten festverzinslichen Wertpapieren werden die Zinsen jährlich gezahlt.

Beispiel: Der Ausgabekurs beträgt 1.000 Euro, der Zinssatz 5 Prozent p.a.
Als Anlager erhalten Sie für eine Investition von 1.000 Euro in eine solche Anleihe jährlich 50 Euro Zinsen und zwar bis zum Ende der Laufzeit. Die Zinszahlung erfolgt nach Vorlage des aktuellen Zinsscheines, auch Coupon genannt.

Die Rendite dieser Anleihe wird bestimmt:

  • vom nominalen Zinssatz
  • vom Ausgabekurs
  • vom Rückzahlungskurs und
  • von der Laufzeit.

Der Kurs von festverzinslichen Wertpapieren (Kauf- und Verkaufspreis) wird im Wesentlichen durch die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus am Kapitalmarkt bestimmt.
Damit trägt der Inhaber festverzinslicher Wertpapiere ein so genanntes Zinsänderungsrisiko. Steigt das Zinsniveau am Kapitalmarkt, bleibt der Zinssatz der Anleihe jedoch bestehen.

Wollen Sie als Anleger diese Anleihe vorzeitig verkaufen, um in eine neue Anleihe mit einem höheren Zinssatz zu investieren, werden Sie niemanden finden, der dafür den vollen Ausgabekurs zahlt, da ja der Zinssatz niedriger ist, als bei den neuen Anleihen.
Sie könnten diese Anleihe allerdings mit einem Abschlag auf den Kurs vorzeitig verkaufen, wenn Sie dafür einen Käufer finden. Dann allerdings reduziert sich für Sie die Rendite dieser Anleihe, denn Sie bekommen ja nicht Ihre Anfangsinvestition von 1.000 Euro zurück.
Sie können die Anleihe auch bis zum Ende der Laufzeit behalten, dann bekommen Sie zwar Jahr für Jahr etwas weniger Zinsen, als bei einer neuen Anleihe. Dafür erhalten Sie am Laufzeitende aber Ihr investiertes Kapital von 1.000 Euro zurück.

Bei festverzinslichen Wertpapieren stehen also die jährlichen Zinszahlungen wie auch der Rückzahlungsbetrag von Anfang an fest. Da es bei den traditionellen Anleihen über einen längeren Zeitraum durch die jährlich ausgezahlten Zinsen zu einem rentenähnlichen Einkommen kommt, spricht man hier auch von Rentenwerten. Sie gelten als sichere, nicht spekulative Anlagen, denn der Schuldner (das Unternehmen) muss seine Verbindlichkeiten (Anleihen) zurückzahlen.

Allerdings spielt hier die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Schuldners eine ganz wichtige Rolle. Die Sicherheit von Rentenwerten wird meist nach speziellen Merkmalen bestimmt. Die so genannte Mündelsicherheit ist die höchste Stufe dieser Sicherheitsmerkmale. Anleihen des Bundes und der Länder gelten in der Regel als mündelsicher.

Fest verzinsliche Wertpapiere ausländischer Schuldner, vor allem Industrie- und Staatsobligationen bonitätsschwacher Länder und Unternehmen, sind keineswegs eine sichere Anlage, sondern gelten als besonders gefährlich. Auch und vor allem, wenn sie zu attraktiven Zinssätzen angeboten werden. Sind diese Länder oder Unternehmen nach wenigen Jahren nicht mehr zahlungsfähig, ist auch das entsprechende Wertpapier wertlos. Wenn Sie als Anleger in ein solches Papier investiert haben, besitzen Sie dann nur noch ein  Stück bedrucktes Papier.

Zu den allgemein bekannten festverzinslichen Wertpapieren für private Anleger zählen:

die Tagesgeldanleihe des Bundes,
die Bundesschatzbriefe,
die Bundesobligationen,
die Finanzierungsschätze.


Indexfonds – Eine Einführung

12. Februar 2009

ein Gastbeitrag von Oliver Gieseck

Indexfonds sind klassische Investmentfonds, die einen zugrunde liegenden Index nachbilden. Im Gegensatz zu anderen Investmentfonds, die durch aktives Management und eine intensive Titelauswahl durch den Fondsmanager versuchen, einen Vergleichsindex zu übertreffen, orientieren sich Indexfonds sehr strikt an der Zusammensetzung des Index. Dies lässt Fondsmanagern zwar nur wenig Spielraum, demgegenüber steht allerdings eine vereinfachte Verwaltung, die zudem deutlich geringere Kosten verursacht.

Wie exakt die Abbildung des Index verläuft, wird mit der so genannten Tracking Error angegeben. Ein niedriger Wert steht hierbei für eine sehr ähnliche Wertentwicklung. Je höher die Tracking Error jedoch ist, desto größer ist auch die Abweichung des Indexfonds zum Index, der auch als Benchmark bezeichnet wird.

Indexfonds sind in Deutschland erst seit dem Jahr 1998 möglich. Erst mit Inkrafttreten des 3. Finanzmarktförderungsgesetztes ist es deutschen Kapitalanlagegesellschaften möglich, einen Index 1:1 abzubilden. Seither wurden Indexfonds, die auch als ETF (Exchange Traded Fund) bezeichnet werden, immer beliebter. Wurden sie noch vor einigen Jahren vor allem von größeren institutionellen Anlegern genutzt, greifen jetzt auch immer mehr Privatpersonen zu Indexfonds, und das aus gutem Grund.

Der große Vorteil der ETF bzw. der Indexfonds liegt hierbei auf der Hand. Im Vergleich zu traditionellen Fonds fallen hier deutlich geringere Kosten an, weil keine teuren Manager oder Researchabteilungen finanziert werden müssen.
Für die Verwahrung wird jedoch ein Wertpapierdepot benötigt, für das je nach Bank Kosten anfallen können. Ebenso wie andere Investmentfonds auch, streut der Indexfonds das Vermögen der Anleger, so dass das Risiko im Vergleich zur Anlage in eine Einzelaktie sinkt. ETF´s haben hierbei zusätzlich den Vorteil, dass sie weitaus transparenter sind, denn Anleger können nachvollziehen, in welche Werte investiert wird, da die Zusammensetzung eines Index öffentlich bekannt ist.

Gerade die Unsicherheit sowie das Misstrauen in die Finanzbranche und somit auch in Fondsmanager haben den Indexfonds vermehrten Zulauf gebracht. Experten gehen sogar davon aus, dass Indexfonds im Jahr 2009 weiter an Volumen zulegen werden. Hierfür spricht auch, dass Indexfonds Sondervermögen sind und somit auch bei einer etwaigen Insolvenz der emittierenden Bank oder Fondsgesellschaft gesichert sind. Bei vergleichbaren Index-Zertifikaten ist dieser Schutz nicht gegeben.

Indexfonds haben aber auch Nachteile. So haben Fondsmanager kaum Möglichkeiten, eine eigene Aktienselektion vorzunehmen, denn sie sind an die Zusammensetzung des Index gebunden. Gerade in negativen Börsenzeiten können sich Indexfonds somit nur ebenso gut oder eben schlecht wie der Index entwickeln.

Neben den klassischen Indexfonds, die auf Grundlage von DAX und Dow Jones Euro Stoxx 50 basieren, können ETF´s auch auf der Basis von Rohstoff- oder Edelmetall-Indizes gestaltet sein. Auch Immobilieninvestments sowie Branchen- und Regionen-Indizes können abgebildet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine erhöhte Spezifizierung zu höheren Risiken, gleichzeitig aber auch zu höheren Renditen führen kann. Je spezialisierter ein Indexfonds, desto geringer ist die Streuung, das Risiko steigt. Trotz dessen ist es Anlegern möglich, ihr Depot mit ETF´s zu diversifizieren sowie zu strukturieren, um langfristigen Anlageerfolg zu erzielen. Breit gestreute Indexfonds, die beispielsweise den MSCI World zugrunde legen, gelten daher als eher konservatives Investment.

In den Zeiten der Finanzkrise, in denen die Wertpapierkurse stark gesunken sind, haben sich auch Short-ETF als Anlagealternative herausgebildet. Diese Indexfonds entwickeln sich gegensätzlich zum zugrunde liegenden Index und können somit auch in Bärenmärkten Gewinne erzielen.
Ebenso wie bei anderen Investmentfonds auch ist es bei Indexfonds wichtig, vor dem Erwerb einen Vergleich durchzuführen. Dieser Vergleich ist aber nur dann sinnvoll, wenn Indexfonds, die den gleichen Index zugrunde legen, miteinander verglichen werden.

 

 


Steuern auf die Rente?

8. Februar 2009

 

Wussten Sie, dass Sie auch als Rentner steuerpflichtig sind?
Generell war das schon immer so. Mit einem kleinen Unterschied.

Bis Ende 2004 wurden die Pensionen der Beamten in voller Höhe besteuert, die gesetzlichen Altersrenten jedoch nur mit dem so genannten Ertragsanteil. Wer mit dem 65. Lebensjahr erstmalig seine gesetzliche Altersrente bezogen hat, musste lediglich 27 Prozent davon mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.Die relativ niedrigen Renten und die geltenden Freibeträge führten dazu, dass nur sehr wenige Rentner tatsächlich Steuern zahlen mussten.

Seit 2005 ist das allerdings vorbei. Mit dem Alterseinkünftegesetz, welches am 01.01.2005 in Kraft trat, wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte komplett neu geregelt. Die bis dahin gültigen Unterschiede in der Besteuerung von Pensionen und gesetzlichen Altersrenten wurden abgeschafft.

Seit 2005 gilt sowohl für die Pensionen und gesetzlichen Altersrenten, wie auch für die kapitalgedeckten Leibrenten (Rürup), die Riester-Renten und die Betriebsrenten die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, die Renten werden später bei Auszahlung voll versteuert, ähnlich, wie Ihr Gehalt heute. Ab 2040 müssen diese Renten zu 100 Prozent versteuert werden. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, nach der beginnend mit dem Jahr 2005 der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent der Rente liegt. Dieser steigt Jahr für Jahr um 2 Prozent, ab 2020 um 1 Prozent.

Wenn Sie dieses Jahr (2009) in Rente gehen, sind 58 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig. Allerdings gibt es einen steuerfreien Grundbetrag pro Jahr in Höhe von 7.664 Euro, so dass die Mehrheit der Rentner, die eine relativ geringe Rente erhält, nicht in die Steuerpflicht fällt. Informieren sollten Sie sich jedoch, wenn Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente auch noch eine Betriebsrente oder eine Rente aus einem privaten Vorsorgevertrag beziehen. Auch Witwenrenten oder Zahlungen aus einem berufsständischem Versorgungswerk müssen so wie die Altersrente versteuert werden.

Rechnen Sie nicht damit, dass das Finanzamt nicht weiß, wie viel Rente Sie beziehen. Seit 2005 müssen alle Versicherungen und sonstige Unternehmen, die Ihnen eine Rente zahlen, eine so genannte Rentenbezugsmitteilung an die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen. Diese Daten werden dann an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden übermittelt und von dort an Ihr zuständiges Finanzamt weitergeleitet. Damit wird eine vollständige Erfassung aller gezahlter Renten sichergestellt, um eine umfassende Besteuerung zu ermöglichen. Oder anders gesagt, keiner kann sich mehr der Steuerpflicht entziehen.

 


Damit der Skiurlaub nicht zum Alptraum wird

3. Februar 2009

 

Jahr für Jahr zieht es wieder viele Wintersportler in die Skigebiete in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Hohe Berge, strahlender Sonnenschein, viel Schnee und die richtige Ausrüstung - mehr braucht man nicht für den perfekten Winterurlaub.
Oder?
Damit der Spass im Schnee nicht zum schmerzhaften Alptraum wird, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz denken. Wintersportunfälle passieren immer wieder und können erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Spezielle Sportversicherungen für Wintersportler, die häufig von Alpanvereinen und Skiverbänden angeboten werden, sollten Sie meiden. Die sind teuer und schützen Sie nur in dem speziellen Fall. Besser und vor allem preiswerter sind die private Haftpflicht, die private Unfallversicherung und die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall ein MUSS. Sie schützt nicht nur im Alltag, sondern auch auf der Skipiste.
Wenn Sie beim Ski- oder Snowboardfahren eine andere Person schwer verletzen, haften Sie für diesen Schaden per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen . Neben Bergungs- und Behandlungskosten kann es passieren, dass Sie lebenslang für den Unterhalt der verletzten Person aufkommen müssen, wenn diese aufgrund des Unfalls nicht mehr selbst dafür sorgen kann. Dann können Sie im ungünstigsten Fall mit Kosten in Millionenhöhe rechnen, die ganz sicher zum finanziellen Ruin führen, wenn Sie keine entsprechende Absicherung haben.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dieses Risiko. Gemessen an einem möglichen Schaden sind die Kosten für diese Versicherung äußerst gering.
Wenn Sie bereits eine solche Police schon vor Jahren abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, vor Reisebeginn diese nochmal zu überprüfen.

  • Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch?
  • Welcher Geltungsbereich ist angegeben?
  • Gibt es Klauseln in den Bedingungen, die bestimmte Sportarten ausschließen?

Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen, damit Sie auch bei schweren Personenschäden ausreichend abgesichert sind. In der Regel gilt die private Haftpflicht weltweit, im Ausland jedoch oft zeitlich begrenzt. Bei älteren Police kann es vorkommen, dass der Schutz auf Europa begrenzt ist. In den Haftpflichtbedingungen finden Sie die Ausschlußklauseln.

Stellen Sie fest, dass Ihr Vertrag nicht mehr zeitgemäß ist, können Sie bei Ihrem Versicherer nach einem Tarifwechsel fragen. Dieser ist relativ problemlos und schnell möglich.
Alternativ können Sie auch das Preis/Leistungsverhältnis verschiedener Anbieter von Haftpflichtversicherungen vergleichen und einen günstigeren Anbieter wählen. Ihre Haftpflichversicherung können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Versicherungsablauf kündigen.

Die private Unfallversicherung ist die zweite wichtige Versicherung für Wintersportler, die vor allem die eigenen Schäden absichert. Wenn Sie beispielsweise nach einem Sturz auf der Piste so schwer verletzt sind, dass Sie lebenslang auf den Rolllstuhl angewiesen sind, zahlt die private Unfallversicherung je nach Tarif und Grad der Invalidität eine einmalige Summe oder eine monatliche Unfall-Rente. Das bedeutet für Sie finanzielle Sicherheit, vor allem nach schweren Unfällen. Zudem übernimmt die private Unfallversicherung in der Regel auch die Bergungskosten, das heißt alle Kosten, die beim Suchen eines Verunglückten, beim Retten und ihn ins nächste Krankenhaus bringen, anfallen. Gerade Wintersportler können nach einem schweren Unfall oft nur mit einem Rettungshubschrauber geborgen und transportiert werden. Das kann dann sehr teuer werden. Gut, wenn man eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Noch besser ist natürlich die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Unfall und Krankheit zahlt. Die vereinbarte Berufunfähigkeitsrente erhalten Sie dann, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Skiunfalls invalide werden und zu mindestens 50 Prozent Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Bedenken Sie jedoch, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Vergleich zur Unfallversicherung wesentlich teurer und oft nur für junge Menschen bezahlbar. Der Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter, der Höhe der monatlichen Rente und der Laufzeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch nur dann sinnvoll sein, wenn die vereinbarte monatliche Rente ausreichend hoch ist, also mindestens Ihr derzeitiges Einkommen abdeckt. 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist die Dritte im Bunde. Wenn Sie Ihren Winterurlaub nicht in Deutschland, sondern im Ausland verbringen, ist sie unverzichtbar. Viele Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbst in EU-Ländern nicht übernommen. Dazu zählt beispielsweise ein Krankenrücktransport aus dem Ausland. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung deckt die Kosten für eine Bergung, die Behandlung vor Ort und wenn nötig auch den Krankenrücktransport zu Ihnen nach Hause. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Dieser Schutz kostet Sie nicht mehr als 10 Euro im Jahr. Allerdings gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife. Sinnvoll ist es auch hier, vor Reiseantritt mal die Versicherungsbedingungen zu prüfen auf mögliche Ausschlüsse.

Mit diesen  3 Policen im Gepäck, können Sie ganz beruhigt Ihren Winterurlaub genießen.


Freistellungsauftrag jetzt auch für Bausparverträge

31. Januar 2009

Wer einen Bausparvertrag bespart, musste bislang keinen Freistellungsauftrag für seine Zinserträge stellen, obwohl es sich dabei grundsätzlich um steuerpflichtige Kapitaleinnahmen handelt.
Aufgrund einer gesetzlichen Vereinfachungsregelung wurde auch keine Zinsabschlagssteuer einbehalten, wenn der Bausparvertrag folgende Voraussetzungen erfüllte:

- der Zinssatz liegt bei maximal 1 Prozent jährlich,
- der Bausparer erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie.

Die steuerpflichtigen Zinserträge wurden einfach in der Jahressteuererklärung erfasst.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 entfällt diese Vereinfachungsregelung. Zukünftig führt auch die Bausparkasse automatisch die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer auf die Zinserträge ab, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Das hätte einen  entscheidenden Nachteil für Sie.
Ihre Zinserträge sind dadurch geringer als erwartet, da im ungünstigsten Fall ca. 28 Prozent davon einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden.
Damit Ihr Bausparvertrag, wie vereinbart in die Zuteilung kommt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • eine Mindestsparzeit muss erreicht sein. In der Regel liegt diese bei 18 Monaten, sie kann jedoch auch darunter oder weit darüber liegen,
  • ein Mindestsparguthaben muss erreicht sein, je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme,
  • eine Mindestbewertungszahl muss erreicht sein. Diese ist in der Regel in den allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der entsprechenden Bausparkasse festgelegt und muss am Bewertungsstichtag erreicht sein, sonst wird Ihr Bausparvertrag nicht in die Zuteilungsanwärterliste aufgenommen.

Sind nun die Zinserträge durch die abgeführte Abgeltungssteuer geringer als erwartet, dann wird das Mindestsparguthaben voraussichtlich nicht in der Mindestsparzeit erreicht. Das kann dazu führen, dass sich die Zuteilung verzögert.
Um diesem Risiko vorzubeugen, sollten Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag an die Bausparkasse stellen, wenn Sie den Sparerpauschbetrag noch nicht voll ausgeschöpft haben. Insgesamt dürfen Sie jedoch nicht mehr als 801 Euro für Singles bzw. 1.602 Euro für Paare freistellen.

Überprüfen Sie Ihre bisher erteilten Freistellungsaufträge an andere Banken und finden Sie heraus, ob noch ein Restbetrag für den Freistellungsauftrag an die Bausparkasse vorhanden ist.
Wenn nicht, sollten Sie die Höhe Ihrer bereits erteilten Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls reduzieren.